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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 21.10.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss 2024 der Kreissparkasse Ostalb
Enthält Anlagen
166/2025  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Einbringung des Mittelfristigen Ausbauprogramms 2025 - 2029 der Kreisstraßen und Kreisradwege
Enthält Anlagen
133/2025  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene - 3. Gleichstellungs-Aktionsplan und Ratifizierung der Erweiterung der Charta
Enthält Anlagen
121/2025  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2026 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
149/2025  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 wird zugestimmt.

 

3.        Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.

 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

für 9 Säcke

30 l Füllraum

154,68 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

156,76 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

167,15 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

187,73 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

249,69 €

je Abfallgefäß mit

660l Füllraum

940,54 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

1.097,30 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

1.724,32 €

Unterflurcontainer je Haushalt

 

236,31 €

für Müllgemeinschaften mit  2 Haushalten

 

267,05 €

für Müllgemeinschaften mit  3 Haushalten

 

392,83 €

für Müllgemeinschaften mit  4 Haushalten

 

518,61 €

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3, § 30 Abs. 3 AWS) werden wie folgt neu festgesetzt:

 

je Sack mit

30 l Füllraum

1,85 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

3,70 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

4,94 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

7,41 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

14,82 €

je Abfallgefäß mit

660l Füllraum

40,80 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

47,59 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

68,02 €

 

 

  1. Die Gebühr für die Benutzung der vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Abs. 4 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die Gebühr für die mit dem Sperrmüll-, dem Schrott- oder dem Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Entsorgungsschein (- scheck) beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebühr für Biobeutel mit Füllraum 5 l wird auf 0,18 € festgesetzt, die Gebühr für Biobeutel mit Füllraum 10 l bleibt unverändert bei 0,35 € (§ 31 Abs. 1 AWS).               

 

  1.  Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 und 2 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in

Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau und Ellert erfolgt neben der Verzinsung in Höhe von 147.204,07 € eine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage in Höhe von 1.003.920,00 €. Nach dem vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 412.458 € als Einnahme zugeführt.

 

 

 

  1. Im Hausmüllbereich wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von

535.482,64 € sowie ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2023 mit 136.027,36 € abgedeckt. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2021 in Höhe von 9.818,01 € sowie ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von 10.181,99 € abgedeckt.

 

II.  Die in Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung,  Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.01.2025               wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    23.09.2025 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    N 3 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    21.10.2025 - Kreistag
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, bei sieben Enthaltungen, zu.

Ö 7  
Digitale Kreisentwicklungsstrategie Ostalbkreis
Enthält Anlagen
168/2025  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Wald- und Forstwirtschaft im Ostalbkreis 2025 - mündlicher Bericht    
Ö 9  
Enthält Anlagen
Antrag der AfD-Kreistagsfraktion zur Einrichtung eines Förderprogramms zur Pflege verletzter Tiere im Ostalbkreis
Enthält Anlagen
179/2025  
Ö 10  
Änderung der Besetzung von beschließenden Ausschüssen    
Ö 10.1  
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
172/2025  
Ö 10.2  
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung
129/2025  
Ö 10.3  
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
173/2025  
Ö 10.4  
Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses
153/2025  
Ö 11  
Wahl der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Ulm für die Wahlperiode 2026-2030
Enthält Anlagen
130/2025  
Ö 12  
Bestellung eines Vorstands der Kliniken Ostalb gkAöR
160/2025  
Ö 13  
Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR
Enthält Anlagen
135-1/2025  
Ö 14  
Annahme von Spenden und Sponsoring
Enthält Anlagen
178/2025  
Ö 15  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 16  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 17  
Frageviertelstunde