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Vorlage - 121/2025  

 
 
Betreff: Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene - 3. Gleichstellungs-Aktionsplan und Ratifizierung
der Erweiterung der Charta
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
21.10.2025 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   
Anlagen:
Gleichstellungs Aktionsplan 2025

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Die Ratifizierung der Erweiterung der Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.

 

  1. Den in der Anlage beigefügten 3. Gleichstellungs-Aktionsplan.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

Ausgangssituation und Hintergrund

Der Ostalbkreis hat sich im Jahr 2014 durch die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verpflichtet, das Grundprinzip der Gleichstellung in allen Lebensbereichen aktiv zu fördern und Gleichstellungs-Aktionspläne zu erarbeiten. Bereits in den Jahren 2017 und 2020 wurden Gleichstellungs-Aktionspläne erstellt und vom Kreistag beschlossen.

Die RGRE hat im Juli 2024 die Charta fortgeschrieben. Im Rahmen der Neufassung und Erweiterung der Charta wurden die Artikel überarbeitet und um neue Themen ergänzt. Dies wurde unumgänglich, um den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen gerecht zu werden, die beispielsweise der Fortschritt durch die Digitalisierung, Krisen und der Klimawandel mit sich bringen. Ziel ist es, Diskriminierung abzubauen, Vielfalt zu fördern und allen Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen.

Der Kreisfrauenrat hat die Landkreisverwaltung gebeten, die Ratifizierung der Charta zu prüfen und dem Kreistag vorzuschlagen.

Die Maßnahmen des 3. Gleichstellungs-Aktionsplans orientieren sich an den Artikeln der erweiterten Charta, um die Grundsätze der Gleichstellung aktiv mit Leben zu füllen. Der Maßnahmenkatalog für die nächsten vier Jahre dient als Fahrplan, um diese Grundsätze in verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vielfalt und Familien
  • Arbeit und Wirtschaft
  • Krisenmanagement und Zivilschutz
  • Digitalisierung und Barrierefreiheit
  • Demografischer Wandel und gesellschaftliche Veränderungen

Beteiligung und Umsetzung

Der Gleichstellungs-Aktionsplan wird durch die breite Beteiligung der Gleichstellungskommission getragen, die aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, Organisationen und Institutionen besteht. Diese bringt die Erfahrungen, Wünsche und Ideen aus der Gesellschaft in die Planung und Umsetzung ein.

Die Gleichstellungskommission:

Organisation

Mitglied

Stellv. Mitglied

CDU

Christoph Hald

 

Freie Wähler

Heidi Borbély

 

B90/Die Grünen

Julia Landgraf-Schmid

 

SPD

Dr. Carola Merk-Rudolph

 

AfD

Alexander Weber

 

AKTIVE BÜRGER

Norbert Rehm

 

Kreisfrauenrat

- Issi Dick

- Rita Mager

 

Frauen helfen Frauen

Renate Bay

 

Landfrauen

- Claudia Fuchs

- Doris Kurz

 

Kreisseniorenrat
Ostalb e.V.

Margot Wagner

 

Hochschule Aalen

Prof. Dr. Jana Wolf, Gleichstellungsbeauftragte

Rebecca Eisele & Sarah Greindl, Referentinnen für Gleichstellung

Hochschule für
Gestaltung

Schwäbisch Gmünd

Prof. Dr. Georg Kneer, Gleichstellungsbeauftragter

Brigitte Hirner, stellv. Gleichstellungsbeauftragte

Pädagogische
Hochschule

Schwäbisch Gmünd

Prof. Dr. Margarete Menz, Gleichstellungsbeauftragte

 

Regionales Bündnis für Familien

Peter Polta

Landrat

 

LEADER Jagstregion

Karolin Madlinger

Regionalmanagerin

 

Landratsamt

Ostalbkreis

- Markus Däuble, Geschäftsbereichsleiter Digitalisierung und Organisation

- Diana Kurschat, Integrationsbeauftragte

- Andreas Müller, Geschäftsbereichsleiter Personal

- Katharina Oswald, Persönliche Referentin, Leiterin Diversity

- Petra Pachner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

- Adrian Schilde, Leiter Bildungsregion

- Sabrina Uhl, interne Beauftragte für Chancengleichheit

- Carmen Venus, Gleichstellungsbeauftragte

 

 

 

 

Michael Feth, stellv. Geschäftsbereichsleiter Personal

 

Gemeinsam wurde der 3. Gleichstellungs-Aktionsplan für den Ostalbkreis erstellt.

Die Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplans ist ein Prozess. Die Maßnahmen werden im Zeitraum 2025-2029 oder aber fortlaufend umgesetzt mit einer stetigen Koordinierung und bei Bedarf Nachjustierung. Die Gleichstellungskommission tagt jährlich, bzw. nach Bedarf. Im Jahr 2027 ist ein Zwischenbericht und ggf. eine Fortschreibung zur Umsetzung der verschiedenen Ziele vorgesehen.

 

Darüber hinaus hat der Kreisfrauenrat Ostalb e. V. Handlungsempfehlungen erarbeitet, die die Gleichstellung von Mann und Frau weiter stärken sollen und über die Gültigkeitsdauer des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans hinausgehen. Sie sollen sicherstellen, dass die Fortschritte in der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur kurzfristig erreicht,

sondern nachhaltig verankert werden. Durch die konsequente Einbindung dieser Empfehlungen in die politische Arbeit soll die Gleichstellung dauerhaft gefördert und die gesellschaftliche Entwicklung im Sinne aller Menschen vorangetrieben werden.

Der Ostalbkreis bekräftigt sein Engagement für eine vielfältige, gerechte Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Bildung oder Lebenssituation gleiche Chancen haben. Die Erweiterung der Charta unterstreicht die Bedeutung, gesellschaftliche Vielfalt aktiv zu leben und Diskriminierung in all ihren Formen zu bekämpfen.

 


Finanzierung und Folgekosten

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung und deren Kooperationspartnerinnen und -partner.

 

 


Anlagen

 

3. Gleichstellungs-Aktionsplan

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Oswald, Stabstelle

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gleichstellungs Aktionsplan 2025 (8404 KB)