Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt:
Sachverhalt/BegründungAusgangssituation und Hintergrund Der Ostalbkreis hat sich im Jahr 2014 durch die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene verpflichtet, das Grundprinzip der Gleichstellung in allen Lebensbereichen aktiv zu fördern und Gleichstellungs-Aktionspläne zu erarbeiten. Bereits in den Jahren 2017 und 2020 wurden Gleichstellungs-Aktionspläne erstellt und vom Kreistag beschlossen. Die RGRE hat im Juli 2024 die Charta fortgeschrieben. Im Rahmen der Neufassung und Erweiterung der Charta wurden die Artikel überarbeitet und um neue Themen ergänzt. Dies wurde unumgänglich, um den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen gerecht zu werden, die beispielsweise der Fortschritt durch die Digitalisierung, Krisen und der Klimawandel mit sich bringen. Ziel ist es, Diskriminierung abzubauen, Vielfalt zu fördern und allen Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen. Der Kreisfrauenrat hat die Landkreisverwaltung gebeten, die Ratifizierung der Charta zu prüfen und dem Kreistag vorzuschlagen. Die Maßnahmen des 3. Gleichstellungs-Aktionsplans orientieren sich an den Artikeln der erweiterten Charta, um die Grundsätze der Gleichstellung aktiv mit Leben zu füllen. Der Maßnahmenkatalog für die nächsten vier Jahre dient als Fahrplan, um diese Grundsätze in verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen:
Beteiligung und Umsetzung Der Gleichstellungs-Aktionsplan wird durch die breite Beteiligung der Gleichstellungskommission getragen, die aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, Organisationen und Institutionen besteht. Diese bringt die Erfahrungen, Wünsche und Ideen aus der Gesellschaft in die Planung und Umsetzung ein. Die Gleichstellungskommission:
Gemeinsam wurde der 3. Gleichstellungs-Aktionsplan für den Ostalbkreis erstellt. Die Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplans ist ein Prozess. Die Maßnahmen werden im Zeitraum 2025-2029 oder aber fortlaufend umgesetzt mit einer stetigen Koordinierung und bei Bedarf Nachjustierung. Die Gleichstellungskommission tagt jährlich, bzw. nach Bedarf. Im Jahr 2027 ist ein Zwischenbericht und ggf. eine Fortschreibung zur Umsetzung der verschiedenen Ziele vorgesehen.
Darüber hinaus hat der Kreisfrauenrat Ostalb e. V. Handlungsempfehlungen erarbeitet, die die Gleichstellung von Mann und Frau weiter stärken sollen und über die Gültigkeitsdauer des aktuellen Gleichstellungsaktionsplans hinausgehen. Sie sollen sicherstellen, dass die Fortschritte in der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur kurzfristig erreicht, sondern nachhaltig verankert werden. Durch die konsequente Einbindung dieser Empfehlungen in die politische Arbeit soll die Gleichstellung dauerhaft gefördert und die gesellschaftliche Entwicklung im Sinne aller Menschen vorangetrieben werden. Der Ostalbkreis bekräftigt sein Engagement für eine vielfältige, gerechte Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Bildung oder Lebenssituation gleiche Chancen haben. Die Erweiterung der Charta unterstreicht die Bedeutung, gesellschaftliche Vielfalt aktiv zu leben und Diskriminierung in all ihren Formen zu bekämpfen.
Finanzierung und FolgekostenDie Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung und deren Kooperationspartnerinnen und -partner.
Anlagen
3. Gleichstellungs-Aktionsplan
Sichtvermerke
gez. Oswald, Stabstelle gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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