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Antrag der Verwaltung
Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR empfiehlt / der Kreistag beschließt die Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR (Anlage 2) mit Wirkung zum 01.04.2026.
Sachverhalt/Begründung
Am 24.09.2024 hat der Kreistag das neue Zukunftskonzept für die Kliniken Ostalb inklusive des begleitenden Medizinkonzepts sowie der notwendigen Übergangsmaßnahmen verabschiedet. Dieser wichtige Beschluss baut auf zwei grundlegenden Entscheidungen auf: Bereits am 25.07.2023 entschied der Kreistag, das Modell der „Regionalversorgung“ weiterzuverfolgen. Dieses sieht ein zentrales Klinikum im Zentrum des Landkreises sowie zwei dezentrale Klinikstandorte in Ellwangen und Mutlangen vor (VO 127-2/2023). Im Anschluss daran wurde am 05.03.2024 im Rahmen eines Grundstücksauswahlverfahrens der Neubau des Regionalversorgers in Essingen beschlossen (VO 017/2024).
Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser weitreichenden strukturellen Maßnahmen – insbesondere der Schwerpunktbildung und der klaren Zuordnung von Leistungen – sind vorbereitende Schritte unerlässlich. Ziel ist es, bestehende Doppel- und Dreifachstrukturen im Übergang konsequent abzubauen. So werden sowohl personelle als auch organisatorische Abläufe bereits jetzt optimal auf die künftige, zukunftsfähige und nachhaltige Betriebsstruktur des neuen Klinikums in Essingen ausgerichtet.
Die Kliniken Ostalb stehen aktuell vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen, die ein schnelles und zielgerichtetes Handeln erfordern. Mit der Umsetzung des Medizinkonzepts wird ein umfassender Transformationsprozess eingeleitet, der eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige sowie wirtschaftlich tragfähige Versorgung an allen Standorten gewährleisten soll. Dieser Wandel bringt tiefgreifende strukturelle Veränderungen mit sich. Umso wichtiger ist es, diesen Prozess durch klare Führungsstrukturen, transparente Kommunikation und verlässliche Rahmenbedingungen konsequent zu begleiten.
Der Verwaltungsrat hat daher in seiner Sitzung am 29.07.2025 die Neuorganisation der Führungsstruktur der Kliniken Ostalb gkAöR beschlossen (VO 131/2025). Zur Umsetzung des Beschlusses wird die Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR entsprechend angepasst: Die neue Geschäftsleitung besteht aus einem Vorstand (§ 6) sowie mindestens drei Direktoren (§ 7). Zwei Mitglieder der Geschäftsleitung werden auf Vorschlag des Vorstands vom Verwaltungsrat zu Prokuristen ernannt, um im Verhinderungsfall den Vorstand gemeinsam vertreten zu können (§ 8 Abs. 2). Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgen durch den Verwaltungsrat gemäß der Geschäftsordnung (§ 10 Abs. 4 g)).
In § 10 Abs. 4 wurden die Wertgrenzen von Geschäftsführungsmaßnahmen des Vorstands, ab deren Überschreitung die Zustimmung des Verwaltungsrats notwendig ist, angepasst. Grund sind die insbesondere durch die Inflation bedingten Preis- und Kostenentwicklungen, sodass eine pauschale Anhebung um 25 Prozent vorgeschlagen wird. Darüber hinaus wurde in § 13 Abs. 4 geregelt, dass der Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer geprüft wird, der vom Verwaltungsrat bestellt wird ergänzt durch weitere Konkretisierungen in den Absätzen 5 und 6. Weitere redaktionelle und kleinere Änderungen sind in Anlage 1 dokumentiert. Die Satzung der Kliniken Ostalb gkAöR wurde zuletzt am 22.07.2024 angepasst und unterliegt der Anzeigepflicht gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde. Finanzierung und Folgekosten
--- Anlagen
Anlage 1: Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR im Änderungsmodus Anlage 2: Neufassung der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR
Sichtvermerke
gez. Schönsee, Kliniken und sektorenübergreifende Versorgung gez. Dr. Bläse, Verwaltungsratsvorsitzender
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