Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Ulm benennt der Kreistag des Ostalbkreises die folgenden Personen:
Sachverhalt/Begründung
Die fünfjährige Amtszeit der derzeit berufenen ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Ulm endet bei einer Person zum 31. Dezember 2025. Für die neue Wahlperiode 2026 - 2030 ist laut Mitteilung des Sozialgerichts Ulm für den Ostalbkreis eine neue Berufung erforderlich.
Das Sozialgericht Ulm hat den Landkreis gebeten, eine Vorschlagsliste - bestehend aus zwei Personen - für die Amtsperiode ab 1. Januar 2026 vorzulegen. Aus diesem Vorschlag beruft das Sozialgericht Ulm eine Personen zum ehrenamtlichen Richter. Auf die Auswahl selbst hat der Landkreis keinen Einfluss.
Insgesamt sind derzeit am Sozialgericht Ulm fünf ehrenamtliche Richter mit unterschiedlichen Amtsperioden berufen:
Damit sichergestellt ist, dass die Verteilung der ehrenamtlichen Richter dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 9. Juni 2024 entspricht, wurde bereits für die letzte Wahl im vergangenen Jahr eine Neuberechnung nach dem Verteilungsverfahren St. Laguë/Schepers vorgenommen.
Nach dieser Berechnung stellt sich die Verteilung wie folgt dar:
Unter Berücksichtigung der bereits bestellten ehrenamtlichen Richter und im Hinblick auf die Abbildung des Ergebnisses der Kreistagswahl 2024 wurden die Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste Schwäbisch Gmünd und die AfD-Kreistagsfraktion um einen Vorschlag zur Besetzung gebeten.
Von den vorschlagsberechtigten Kreistagsfraktionen wurden folgende Personen benannt:
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Sichtvermerke
gez. Schön, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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