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Vorlage - 130/2025  

 
 
Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Ulm
für die Wahlperiode 2026-2030
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
21.10.2025 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Rahmenbedingungen für die Benennung ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Ulm (Auszug)

Antrag der Verwaltung

 

Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Ulm benennt der Kreistag des Ostalbkreises die folgenden Personen:

 

  1. Frau Katharina Lechner, 73577 Ruppertshofen

 

  1. Herr Daniel Zegzda, 73540 Heubach

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die fünfjährige Amtszeit der derzeit berufenen ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Ulm endet bei einer Person zum 31. Dezember 2025. Für die neue Wahlperiode 2026 - 2030 ist laut Mitteilung des Sozialgerichts Ulm für den Ostalbkreis eine neue Berufung erforderlich.

 

Das Sozialgericht Ulm hat den Landkreis gebeten, eine Vorschlagsliste - bestehend aus zwei Personen - für die Amtsperiode ab 1. Januar 2026 vorzulegen. Aus diesem Vorschlag beruft das Sozialgericht Ulm eine Personen zum ehrenamtlichen Richter. Auf die Auswahl selbst hat der Landkreis keinen Einfluss.

 

Insgesamt sind derzeit am Sozialgericht Ulm fünf ehrenamtliche Richter mit unterschiedlichen Amtsperioden berufen:

 

1.

Wendelgard Deutsch

(01.01.2022 - 31.12.2026)

 

(Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion)

 

 

 

2.

Margit Ruf

(01.01.2022 - 31.12.2026)

 

(Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion)

 

 

 

3.

Gertraude von Streit

(01.01.2022 - 31.12.2026)

 

(Vorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

 

4.

Josef Mischko

(01.01.2025 - 31.12.2029)

 

(Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion)

 

 

 

5.

Katharina Lechner

(01.01.2021 - 31.12.2025)           Amtszeit endet*

 

(Vorschlag der Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis)

 

Damit sichergestellt ist, dass die Verteilung der ehrenamtlichen Richter dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 9. Juni 2024 entspricht, wurde bereits für die letzte Wahl im vergangenen Jahr eine Neuberechnung nach dem Verteilungsverfahren St. Laguë/Schepers vorgenommen.

 

Nach dieser Berechnung stellt sich die Verteilung wie folgt dar:

 

 

KT 2024-2029

Aktuell:

CDU-Kreistagsfraktion:

1 Person

2 Personen

Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis / BL:

1 Person

1 Person*

ZG Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke:

1 Person

1 Person

SPD-Kreistagsfraktion:

1 Person

1 Person

AfD-Kreistagsfraktion:

1 Person

-

ZG FDP/LsV/Aktive Bürger:

-

-

 


Unter Berücksichtigung der bereits bestellten ehrenamtlichen Richter und im Hinblick auf die Abbildung des Ergebnisses der Kreistagswahl 2024 wurden die Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste Schwäbisch Gmünd und die AfD-Kreistagsfraktion um einen Vorschlag zur Besetzung gebeten.

 

Von den vorschlagsberechtigten Kreistagsfraktionen wurden folgende Personen benannt:

 

  1. Frau Katharina Lechner, 73577 Ruppertshofen

 

  1. Herr Daniel Zegzda, 73540 Heubach

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1:

Anschreiben des Sozialgerichts Ulm vom 15.07.2025 (vertraulich)

 

 

Anlage 2:

Vorschlagsliste 2026-2030 (vertraulich)

 

 

Anlage 3:

Rahmenbedingungen für die Benennung ehrenamtlicher Richter am
Sozialgericht Ulm (Auszug)

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Schön, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 3 Rahmenbedingungen für die Benennung ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Ulm (Auszug) (134 KB)