Antrag der Verwaltung Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushaltsjahr 2025 eingeplanten Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen auszuschreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Jahr 2025 dann ausgeschriebenen Belagssanierungen und Bauwerksinstandsetzungen an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bis zu dem im Haushalt festgesetzten Betrag zu vergeben. Über die Vergabe wird in der darauffolgenden Ausschusssitzung für Umweltschutz und Kreisentwicklung informiert.
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