Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt die Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung mit Ihrer Anlage 1 Teil 2 und 3 und den neuen OstalbMobil-Tarifen zum 01.08.2025.
Sachverhalt/Begründung
Alljährlich obliegt es dem Landkreis/dem Kreistag die Ausgestaltung bzw. Höhe der landesweiten Fahrpreise („OstalbMobil-Tarif“) festzulegen. Dabei sind neben der verkehrspolitischen Agenda auch die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze sowie die vorgegebenen rechtlichen Umstände (ÖPNV-Gesetzgebung EU/Bund/Land) zu beachten.
Von Seiten der Vertriebseinstellungstermine bei DB-Vertrieb ist der 29.04.2025 für eine Inbetriebnahme von höheren Tarifen zum 01.08.2025 zu beachten. Aus der Terminvorgabe ist daher eine Gremienentscheidung in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 18.02.2025 und des Kreistags am 18.03.2025 bereits notwendig.
Gemäß Kooperationsvertrag besitzt der Verkehrsverbund OstalbMobil das Vorschlagsrecht. Die vorgeschlagene Tariferhöhung der OstalbMobil-Tarife von durchschnittlich 4,92 % (ohne Deutschland-Tickets) wurde am 24.01.2025 in der 56. OstalbMobil-Arbeitsgruppen-Sitzung mit der Unternehmerschaft beraten. Die konkrete Tarifempfehlung wird den Verkehrsunternehmen in der 57. OstalbMobil-Arbeitsgruppensitzung am 21.02.2025 nochmals zur Durchsicht vorgelegt. Sich ergebende Änderungen könnten noch in die Sitzungsvorlage für die Beschlussfassung im Kreistag am 18.03.2025 eingebracht werden.
Aufgrund der Sitzungstermine wird der Aufsichtsrat von OstalbMobil am 12.03.2025 und die Gesellschafterversammlung am 02.04.2025 erst im Nachgang der Beschlussfassungen von der Anpassung der OstalbMobil-Tarife offiziell informiert werden können. Die Beschlussfassung im Kreistag muss vorab erfolgen, um die Fristen für die Meldung und Einpflege neuer Tarife einhalten zu können.
Normiert werden die Abgabepreise in der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ (Allgemeine Vorschrift) des Ostalbkreises. Die vergangene Anpassung erfolgte zum 01.01.2025. Diese bezog sich, aufgrund der von der Verkehrsministerkonferenz beschlossenen Erhöhung der Abgabepreise für das Deutschlandticket und das Deutschlandtickets JugendBW, nur auf diese D-Ticket-Angebote und aus Harmonisierungsgründen damit zusammenhängend auch auf die Umweltkarte der Stadt Aalen und entsprechend auf die Eigenanteile in der Schülerbeförderung.
Zuvor wurden zum 01.04.2023 und zum 01.08.2024 die sonstigen Tarife der OstalbMobil GmbH im Durchschnitt um 4,9 % angehoben. Dies erfolgte, trotzt einer höheren Kostenentwicklung in der Vergangenheit, um die OstalbMobil-Preise im Kontext von Deutschland-Tickets und BW-Tarif im Verhältnis nicht zu teuer und unattraktiv zu gestalten.
Vorgeschlagen wird wiederum eine Erhöhung der OstalbMobil-Tarife um 4,92 %, um bei der bisherigen Preisentwicklungsstrategie zu verbleiben. Die Kostenentwicklung nach dem BW-Index im Jahr 2024 ist noch nicht veröffentlicht, wird jedoch nach inoffizieller Mitteilung bei 5,8 % liegen.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Zusammenhang mit den Deutschlandtickets im Jahr 2025 im Land Baden-Württemberg (Förderrichtlinie Deutschlandticket - ÖPNV 2025) sieht eine Fortschreibung der Solleinnahmen mit einem Tarifdeckel von 13,5 % vor, sodass für die Ermittlung der hochgerechneten Fahrgeldeinnahmen der jeweiligen Kartenart in der jeweiligen Preisstufe nur eine Steigerungsrate von 13,5 % zu Grunde gelegt werden kann. Dies kann bei der Berechnung des Nachteilsausgleichs bei einzelnen Kartenartenarten ab 01.08.2025 für 4 Monate zu einer Überschreitung des Tarifdeckels führen, was an dieser Stelle bei der Abrechnung zu berücksichtigen sein wird. Dieser bürokratische Aufwand soll die kommunale Preisentwicklungsstrategie nicht verhindern.
Erfahrungswerte aus der Zeit vor Einführung des Deutschland-Tickets zeigten, dass von einer (Haushalts-)Wirkung von rd. 150.000 € je Prozentpunkt Abgabepreiserhöhung ausgegangen werden konnte. Der Ostalbkreis trägt den Harmonisierungs- und Durchtarifierungsausgleich zwischen genehmigtem Beförderungsentgelt nach § 39 PBefG (Haustarif) und dem Kundengeld. Das betriebsindividuelle Beförderungsentgelt deckt die Unternehmenskosten ab. Die Schere zwischen Kostenentwicklung/Kundeneinnahmen und Zuschuss des Ostalbkreises zur Deckung der ÖPNV-Kosten soll durch Tariferhöhungen nicht weiter auseinandergehen. Dies ist aber nun mit dem großen Anteil der D-Tickets am Fahrkartensortiment nur eingeschränkt der Fall. Durch die Erhöhung der Abgabepreise der OstalbMobil-Tarife erhöhen sich zwar zunächst die Einnahmen für die Verkehrsunternehmen bei OstalbMobil. Im Nachteilsausgleich, den der Ostalbkreis als Aufgabenträger von Bund und Land für die Deutschlandtickets erhält, werden diese angerechnet und entsprechend fallen auch die Ausgleichszahlungen geringer aus. Es ist daher nicht berechenbar, was von der Tariferhöhung noch im Ostalbkreis ankommt. Zudem soll ab 01.01.2025 das System der Einnahmenverteilung aus dem Deutschlandticket auf das sog. Postleitzahlensystem umgestellt werden, so dass hier noch weitere Unwägbarkeiten hinzukommen.
Aktuell wurde das Deutschland-Ticket JugendBW für Mai bis November 2023 abgerechnet. Hier erhält der Ostalbkreis lt. Zuwendungsbescheid vom Januar 2025 insgesamt einen Zuwendungsbetrag von 3.973.906,99 € und erwartet in Kürze eine Abschlusszahlung in Höhe von 185.509,36 €. Die Schlussabrechnung für das Deutschland-Ticket 2023 ist bis zum 31.03.2025 zu erstellen. Aktuell wird der Bescheid über den Langantrag des Deutschland-Tickets 2024 erwartet, der Grundlage für den Kurzantrag 2025 bis zum 31.01.2025 sein sollte.
Zur Liquiditätssicherung der Unternehmen werden die von OstalbMobil eingenommenen Kundengelder der Deutschland-Tickets komplett ohne Unterscheidung der Postleitzahlen nach den vereinbarten Schlüsseln an die Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis ausbezahlt. Bei dieser Vorgehensweise ist dem Ostalbkreis und OstalbMobil bewusst, dass ein Teil der Kundengelder mit PLZ außerhalb des Landkreises den Verkehrsunternehmen nicht zustehen. Jedoch sind bisher auch keine Kundengelder aus Verkäufen über den DB-Navigator oder anderer Vertriebsstellen in das OstalbMobil-Gebiet geflossen. Daher gehen wir davon aus, dass es nicht zum Nachteil aufgehen wird. Der eigene Vertrieb von Deutschland-Tickets bei OstalbMobil zahlt sich aus. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Deutschland-Tickets zeigen sich jedoch erst mit den Schlussabrechnungen.
2. Vorschlag zur Änderung der OstalbMobil-Tarife
Alljährlicher Regeltermin für die Anpassung der OstalbMobil-Fahrpreise war immer der 1. August. Bei diesem Termin würden wir aufgrund der Vertriebseinstellungstermine verbleiben. Die Preise der Deutschland-Tickets legen der Bund und die Länder fest. Die Erhöhung der Preise wurde wie zuvor geschildert zum 01.01.2025 vorgenommen.
Insgesamt stellt der Vorschlag einer Tariferhöhung um 4,92 % nur das Ergebnis einer ungewichteten Durchschnittsermittlung, ohne Gewichtung nach den jeweiligen Verkaufszahlen dar. Diese ergibt sich anhand der Anwendung des seit vielen Jahren genutzten mathematischen Modells, welche sich aus einem streckenunabhängigen Basispreis und einem zonenabhängigen Aufpreis je genutzter Zone zusammensetzt.
Einzelne Fahrkartensortimente, insbesondere im Einzelfahrscheinbereich und Einzelkauf, steigen etwas deutlicher an als andere. Zeitkarten steigen weniger, auch aufgrund der Landesvorgaben.
Im Einzelnen:
Die Fahrpreise für Einzelfahrscheine (normal und rabattiert) erhöhen sich bei Erwachsenen um durchschnittlich 4,98 % (Kinder 4,92 %). Die Monatskarten im Bar- und Abo-Verkauf erhöhen sich um durchschnittlich 4,88 %. Die Tageskarten steigen im Preis um 4,25 %.
Stärkere Betroffenheit entfaltet sich bei der Nutzung von Einzelfahrscheinen, wofür es mit der OstalbMobil Chipkarte jedoch auch ein 20-Prozent-Rabatt-Angebot als günstigere Alter-native gibt. Die Attraktivität der Deutschland-Tickets kommt noch schneller zur Entfaltung. Ein Umstieg auf die Deutschland-Tickets wird angeregt.
Bei den Zeitkarten im Ausbildungsverkehr wird der im Ausbildungsverkehr gegenüber den Monatskarten für Erwachsene gesetzlich erforderliche Rabatt von 25 % konsequent eingehalten. Diese Zeitkarten im Ausbildungsverkehr kommen nur noch zur Abrechnung der Billigkeitsleistungen mit Bund und Land für das D-Ticket JugendBW zur Anwendung.
Die Orts- und Stadttarife wurden in Absprache mit den Verkehrsunternehmen individuell angepasst. Die Einzelfahrscheine wurden auf gerade Beträge (1,00 €, 1,50 € und 2,00 €) angeglichen. Den Preis des 1-€-Tickets bei StadtBus Gmünd im Abendverkehr ab 19 Uhr und am Wochenende möchte der Unternehmer weiterhin seit 2010 unverändert beibehalten. Hierdurch hat das Unternehmen weiterhin hohe Fahrgastzahlen in Schwachlastzeiten. Der Aufgabenträger Ostalbkreis wird die Genehmigungsbehörde bei der nächsten Anpassung des Beförderungsentgelts bei StadtBus Gmünd im Anhörungsverfahren mitteilen, dass dieser Stadttarif aus Gleichheitsgründen und aufgrund der Preisinflation in 15 Jahren auf 1,50 € anzupassen ist.
Weiter wurde aus diesem Segment der Orts- und Stadttarif der übertragbaren Umweltkarte der Stadt Aalen um einen weiteren Euro auf 60,00 € angehoben, da dieser bereits bei der Tarifanpassung zum 01.01.2025 um 4,00 € erhöht wurde. Diese Erhöhung auf 60,00 € ist im Rahmen des o.g. Tarifdeckels der Fortschreibung der Solleinnahmen von 13,5 % in 3 Jahren möglich. Daher sollte auf diese Einnahmen nicht verzichtet werden. Die Stadt Aalen bezuschusst diese Umweltkarte derzeit mit 16,00 €/Fahrgast/Monat, sodass der Kundenpreis von 43,00 € auf 44,00 € steigen würde, wenn die Stadt Aalen ihren Zuschuss nicht erhöht.
Das 2020 eingeführte 1-Euro-Ticket von OstalbMobil, welches im gesamten OstalbMobil-Gebiet für den Bus an Wochenenden und Feiertagen gültig war, soll ab 01.08.2025 ein FreieZeitTicket ablösen. In Anlehnung an das seit 2010 bestehende 1-Euro-Ticket des Stadtbus Gmünd, soll das FreieZeitTicket zusätzlich auch an Werktagen ab 19 Uhr in Bussen im OstalbMobil-Gebiet gültig sein.
Anzumerken ist, dass das 1-Euro-Ticket des Stadtbus Gmünd auch innerhalb der Stadt Schwäbisch Gmünd zu Verwerfungen führt. Für Fahrten bspw. aus dem Konzessionsgebiet von OK.go bspw. aus dem Gmünder Stadtteil Lindach in die Innenstadt steht das Angebot nicht zur Verfügung, was bei der Kundschaft zu Kritik führt. Zu berücksichtigen ist auch, dass allein durch die durchschnittliche Inflation ein Preis von 1,00 € aus dem Jahr 2010 heute einem Kaufpreis von 1,50 - 1,60 € entsprechen würde. Eine Preisanpassung erscheint deshalb logisch. Zudem sei darauf verwiesen, dass wir im Bereich des StadtLandBus-Systems den Preis von 1,00 € pro Fahrt auf 2,00 € pro Fahrt erhöht haben.
Insofern müsste ein Harmonisierungsprozess begonnen werden, um ein einheitliches und attraktives Angebot für ein Ticket für Gelegenheitsnutzer zu Schwachlastzeiten anzubieten.
Im Jahr 2023 wurde das 1-Euro-Ticket von OstalbMobil samstags, sonn- und feiertags rd. 140.000 Mal verkauft, das 1-Euro-Stadtbus Gmünd-Ticket, samstags, sonn- und feiertags und Mo-Fr ab 19 Uhr von rd. 208.000 Erwachsenen und rd. 8.200 Kindern. Es ist damit zu rechnen, dass ein geringer Teil der Käufer künftig aufgrund der Preiserhöhung von einer Nutzung dieses Tickets absehen könnte.
Aus Sicht der Verwaltung und der Unternehmerschaft wird ein Preis von 1,50 € für das FreieZeitTicket als naheliegend und angemessen betrachtet.
Günstige Angebote ohne Abo-Bindung werden im Kontext der Inflation weiterhin nachgefragt werden. Eine genaue Kalkulation ist hier nicht möglich. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Preisanhebung und die erhöhte Nachfrage die Finanzierung des FreieZeitTickets Mo-Fr ab 19 Uhr für den Ostalbkreis auskömmlich sein wird. Finanzierung und Folgekosten
Für das Haushaltsjahr 2025 ist im Haushaltsplan THH7-73 Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) ein Betrag in Höhe von 20,8 Mio. € veranschlagt. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet. Anlagen
Satzung zur Änderung der ÖPNV-Höchsttarifsatzung mit Anlage 1 Teil 2 und 3 ab 01.08.2025 Sichtvermerke
gez. Kurz, GB Nachhaltige Mobilität gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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