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Vorlage - 010/2025  

 
 
Betreff: Aktuelle Entwicklungen im ÖPNV
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nachhaltige Mobilität   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
18.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht der Verwaltung zu den Punkten „Automatisierte Fahrgastzählsysteme“ und „Entscheidung der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg“ Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur ÖPNV-Angebotsreduzierung umzusetzen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. „Automatisierte Fahrgastzählsysteme“

 

Von den Mitgliedern des Kreistages wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach nach konkreten Fahrgastzahlen auf einzelnen Linien oder von Stadtverkehren gegenüber Regionalverkehren gefragt, um die Ausrichtung und Schwerpunktsetzung des Angebots im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis optimal zu gestalten. Dasselbe Interesse an entsprechenden Daten hat auch das Land Baden-Württemberg. Das Land finanziert den ÖPNV über Zuweisungen an die ÖPNV-Aufgabenträger - in der Regel die Stadt- und Landkreise - mit. Die Höhe der Zuweisungen wird auf die Stadt- und Landkreise nach einem Verteilschlüssel aus Fläche der Gebietskörperschaft, Fahrgastzahlen und Fahrplankilometern verteilt.

 

Bisher konnte der Ostalbkreis konkrete Fahrgastzahlen nur durch händische Zählungen ermitteln lassen. Entsprechende Zählungen sind sehr aufwändig und kostspielig. Für den Ostalbkreis wäre mit einer sechsstelligen Summe zu rechnen. Kreisweite Fahrgastzahlen im ÖPNV werden deshalb für das Land aus den Vertriebszahlen und durch Verordnung festgelegter Nutzungshäufigkeit von Fahrscheinen (Beispiel: 65 Nutzungen der Deutschlandtickets pro Monat) errechnet.

 

Das Verkehrsministerium möchte nun bereits ab dem Jahr 2026 Fahrgastzählungen (einmal je Quartal) aller gefahrenen Linienfahrten als Datengrundlage der Verteilung der Landeszuweisungen verwenden. Hierzu fördert das Land einerseits die Einführung eines automatisierten Fahrgastzählsystems (AFZS) in den Fahrzeugen und sanktioniert andererseits bei fehlender Datenlieferung die Aufgabenträger mit der Reduzierung von Zuweisungen. Auch die Deutschlandticketeinnahmen sollen in der Stufe 3 nach der örtlichen Fahrgastnutzung verteilt werden.

 

Das AFZS hat gegenüber manuellen Zählungen mehrere Vorteile. Händische Zählungen sind stets Momentaufnahmen, die bei einer Hochrechnung auf das gesamte Jahr und auf das gesamte Liniennetz allerlei Unschärfen in sich tragen. Zudem sind sie extrem personalintensiv. Auch aufgrund des Personalmangels ist es notwendig und langfristig günstiger die Erhebung der Fahrgastzahlen automatisiert vorzunehmen. Zudem sind die Daten genauer und sie dienen über die reine Fahrgastzählung hinaus. Mit den aus dem AFZS erhobenen Daten erhält man einen Überblick über die Verkehrsnachfrage, es sind Auslastungsprognosen möglich und sie können auch für die Verkehrsunternehmer zur Planungs- und Dispositionsoptimierung verwendet werden. Allerdings ist die Einführung und Datenpflege von AFZS und dessen Hintergrundsystem mit erheblichem Aufwand und Folgekosten beim Aufgabenträger Ostalbkreis und Verkehrsverbund OstalbMobil, welcher die technische Seite abzubilden hat, verbunden.

 

Mit den Planungen über die Einführung des landesweiten AFZS wurde 2019 begonnen.

Umgesetzt werden sollte das AFZS ab 01.01.2025. Vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg wurde eine Fristverlängerung auf 2026 gewährt. Auch eine nochmalige Verlängerung auf 2027 steht im Raum.

 

Zwischenzeitlich haben sich die Aufgabenträger des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung dieser Aufgabe in 5 Organisationseinheiten, sogenannten Clustern, zusammengetan. Der Ostalbkreis mit seinem Verbund OstalbMobil gehört zum Cluster Stuttgart unter Federführung des VVS. Weitere Clustermitglieder sind die Verkehrsgemeinschaft Bäderkreis Calw (VGC), der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr (HNV), der KreisVerkehr Schwäbisch Hall.

 

Aktuell werden von allen Busunternehmen im Linienverkehr die Fahrzeugbestände und Datenverarbeitungssysteme erhoben. Zum einen, um eine Sammelausschreibung durch den VVS vornehmen zu können und zum anderen, um die Förderanträge beim Land stellen zu können.

 

Im Ostalbkreis sind 308 Fahrzeuge im ÖPNV eingesetzt. Hiervon sind bereits 5 mit AFZS ausgestattet und 20 neu beschaffte E-Busse werden bereits mit AFZS geliefert. Für 141 Alt-Fahrzeuge ist die Neuausstattung mit AFZS vorgesehen, woraus sich ein Neuausstattungsgrad von 45,77 % errechnet. Die Notwendigkeit dieses Ausstattungsgrades wird gerade durch einen vom Land eingesetzten Berater geprüft und ist von ihm zu zertifizieren. Ein Ausstattungsgrad von 100 % der Fahrzeuge ist aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel sowie aufgrund des sehr heterogenen Fahrzeugpools und des daraus resultierenden technischen Aufwandes im Ostalbkreis nicht realistisch.

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Es liegt bisher lediglich der Entwurf für eine Förderungsrichtlinie für die Investitionskosten vor. Es werden zum einen die Fahrzeugsensorik wie auch die Hintergrundsysteme gefördert. 

Bisheriger Stand der Investitionskostenförderung ist, dass pauschal pro Fahrzeugsensorik 1.000,00 € gefördert werden, zzgl. eines Pauschbetrages pro Tür von 2.650,00 €. Hinzu kommt ein Pauschbetrag in Höhe von 10.000,00 € für die Zertifizierung je Typkategorie. Für die Export-Schnittstelle aus dem vorhandenen lokalen Hintergrundsystem sollen pauschal 20.000,00 € gefördert werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 75 % der Kosten.

 

Zu den Betriebskosten liegt bisher noch kein Entwurf einer Förderrichtlinie vor. Angedacht sind für Wartung, Instandhaltung und Qualitätssicherung pauschal jährlich 20.000,00 € pro Aufgabenträger, dazu noch 650,00 € pro Fahrzeug.

 

An dem Entwurf der Förderrichtlinie wurde im Anhörungsverfahren seitens des Ostalbkreises moniert, dass aktuell nur die Fahrzeuge gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags eingesetzt sind. Da hier im Ostalbkreis der ÖPNV durch eigenwirtschaftliche Unternehmen erbracht wird, ist die Förderung des AFZS für unseren Landkreis bzw. Unternehmen noch nicht geklärt. Laut telefonischer Auskunft des Verkehrsministeriums sei aus beihilferechtlichen Gründen eine Förderung eigenwirtschaftlicher Unternehmen nicht vorgesehen. Förderungen seien nur im Rahmen von De-minimis-Beihilfen oder DAWI-DE-Minimis-Verordnungen möglich. Hier gelten Höchstbeträge pro Unternehmen für 3 Jahre in Höhe von 300.000 €. Diese Höchstbeträge sind bei unseren größeren Busunternehmen beispielsweise bei Inanspruchnahme von Fahrzeugförderungen schnell ausgereizt. Es bleibt die Veröffentlichung der Förderrichtlinie abzuwarten, um hier Klarheit zu erhalten. Auch sind die Anschaffungskosten der notwendigen Fahrzeugsensorik und der Export-Schnittstelle aus dem lokalen Hintergrundsystem noch nicht bekannt wie auch die Höhe der anfallenden Wartungs- und Instandhaltungskosten noch unbekannt ist.

Deshalb lässt sich über die Höhe der vom Ostalbkreis zu tragenden Investitionskosten und auch Betriebskosten noch nichts aussagen. Dementsprechend sind noch keine Ausgaben für das AFZS im Haushaltsplan 2025 angesetzt. Es geht aber um einen Förderbetrag von rund 1 Mio. € an Investitionskosten und einem entsprechenden Eigenanteil, zuzüglich Betriebskosten.

 

 

  1. Entscheidung der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg zur Umsatzsteuerpraxis der Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis

 

Der Ostalbkreis beantragte am 23.08.2024 bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (jetzt Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg) eine Überprüfung der gängigen und seit Jahren praktizierten Umsatzsteuerpraxis bei den Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis. Begründet wurde die Notwendigkeit einer Überprüfung mit der an Bedeutung verlierenden Verbundförderung des Landes nach § 9 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG BW) zum Ausgleich der Verbundtarife, der neuen Billigkeitsleistungen von Bund und Land zu den Jugendtickets BW ab 01.03.2023 und der Deutschlandtickets ab 01.05.2023 und den erheblich gestiegenen Eigenmitteln des Ostalbkreises zur Finanzierung der Kosten des ÖPNVs nach der ÖPNV-Höchsttarifsatzung.

 

Zum Jahresanfang erhielt der Ostalbkreis die erfreuliche Antwort, dass die Zuschüsse des Ostalbkreises als echte nicht steuerbare Zuschüsse gelten. Es entfällt in der Folge die bislang von den Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer von 7 % auf die Harmonisierungs- und Durchtarifierungsaufwendungen des Ostalbkreises nach der ÖPNV-Höchsttarifsatzung. Damit brauchen die Verkehrsunternehmen nur noch die Fahrgeldeinnahmen aus den Kundengeldern und nicht mehr das vollständige genehmigte Beförderungsentgelt nach § 39 Personenbeförderungsentgelt mit Harmonisierungs- und Durchtarifierungsausgleich mit 7 % Umsatzsteuer zu versteuern.

 

Diese Entscheidung ist für den Ostalbkreis finanziell sehr bedeutsam und wurde bereits in die Haushaltsplanung 2025 im ÖPNV-Haushalt mit Steuerrückerstattungen in Höhe von 1,5 Mio. € eingeplant. Zudem trägt die geänderte Abrechnung zu einer Reduzierung der Kosten bei der Kostenstelle Fahrpreiskooperation bei, die dringend notwendig ist um die Personalkostensteigerungen abzufedern.

 

Für 2025 wird die Abrechnung der Zuschüsse als echte nicht steuerbare Zuschüsse unmittelbar von Unternehmen, OstalbMobil und Ostalbkreis umgestellt. Für die Vergangenheit wird soweit möglich eine Rückerstattung gezahlter Umsatzsteuer angestrebt.

 

Eine Änderung von Umsatzsteuererklärungen der Unternehmen kann hierbei nur von den Unternehmen beim jeweiligen Finanzamt selbst direkt beantragt werden. In der OstalbMobil-Arbeitsgruppensitzung am 24.01.2025 wurde die Vorgehensweise mit den Unternehmern besprochen. OstalbMobil und Ostalbkreis unterstützen diese mit vorbereitenden „Paketunterlagen“. Eine Rückabwicklung der Umsatzsteuererklärungen in der Vergangenheit hängt von der Bestandskraft der betriebsindividuellen Steuerbescheide ab, beispielsweise durch einen Vorbehalt einer Betriebsprüfung im Steuerbescheid. Eine Rückabwicklung müsste in der Regel für 4 Jahre möglich sein. Die betriebsindividuelle Prüfung der Zeiträume läuft bereits mit einer Rückmeldefrist bis 01.03.2025.

Priorität wird auf eine Rückforderung der Umsatzsteuerbeträge im Zusammenhang mit den Deutschlandtickets und dem JugendTicketBW gelegt, da dort die höchsten Steuerrückerstattungen erwartet werden. Bei der OstalbMobil-Abrechnung der Barverkäufe ist eine Umprogrammierung der Software notwendig, da der bisher an die Unternehmen ausgewiesene abgerechnete Zuscheidungsbetrag nicht zwischen Kundengeldern und Harmonisierungs- und Durchtarifierung unterscheidet.

 

Ziel ist es, dass sich der Aufwand bei den Unternehmen in Grenzen halten lässt. Die Umsatzsteueränderung ist bei den Unternehmen nicht buchhalterisch zu erfassen, da Umsatzsteuerbeträge durchlaufende Gelder sind. Damit ergibt sich keine Änderung der Jahresabschlüsse bei den Unternehmen.

 

Zudem empfiehlt der Ostalbkreis den Verkehrsunternehmen zur weiteren Verfahrensvereinfachung eine förmliche Abtretungserklärung. Hierzu ist ein Vordruck des Finanzamtes auszufüllen. Damit kann die Steuerrückerstattung direkt vom Finanzamt an den Ostalbkreis geleistet werden.

 

Insgesamt führt die Zusammenstellung der Abrechnungsunterlagen für die Umsatzsteuerrückerstattung für die einzelnen Verkehrsunternehmen bei OstalbMobil und Ostalbkreis zu einer weiteren Belastung der bereits durch Krankheitsausfälle, Personalwechsel und zunehmenden Aufgaben (Deutschlandtickets, Bordrechner und AFZS) angespannten Personalsituation, so dass nur Schrittweise vorgegangen werden kann.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Mit einer einmaligen Steuerrückerstattung in Höhe von 1,5 Mio. € für die Vergangenheit als Einnahmen im ÖPNV-Haushalt 2025 wird bereits kalkuliert. Der Steuerwegfall bei der laufenden Abrechnung trägt zur Einhaltung des Haushaltsansatzes 2025 bei der Kostenstelle 5470010001 43180015 Aufwendungen für Fahrpreiskooperation bei.

 

 

3. Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits in ÖPNV und Schülerbeförderung

 

Im Nachgang an die Beschlussfassungen zum Kreishaushalt wurde die Unternehmerschaft seitens der Verwaltung aufgerufen, Vorschläge zu erarbeiten um die Einsparvorgabe im Umfang von 2 % der betriebsindividuellen Fahrplanleistung darzustellen. Dabei war bzw. ist es natürlich auch möglich gewesen alternative Ansätze zu erarbeiten, solang sich diese auf den jeweils vom Ostalbkreis an die Unternehmen gezahlten Zuschuss entsprechend reduzierend auswirken würden.


Auf die einzelnen Unternehmen runtergebrochen und dabei die jeweiligen Ziele gesteckt:

 

Unternehmen

Einsparvorgabe (2% der Gesamt-km-Leistung/VU) (3,57 Euro/km)

Abt (Stadtbus Gmünd)

45.195 km (ca. 161.000 Euro)

Beck und Schubert 

16.788 km (ca. 60.000 Euro)

Betz

3.038 km (ca. 12.000 Euro)

Omnibus Müller

81.991 km (ca. 292.000 Euro)

Grötzinger

872 km (ca. 3.000 Euro)

Lang

5.944 km (ca. 21.000 Euro)

OK.go

20.158 km (ca. 72.000 Euro)

OVA

41.713km (ca. 149.000 Euro)

Rühle-Gold

835 km (ca. 3.000 Euro)

Rupp

2.738 km (ca. 10.000 Euro)

Weis

2.571 km (ca. 9.000 Euro)

 

Bei Vorlagenerstellung hatten mit Ausnahme der Fima Lang alle Unternehmen Vorschläge unterbreitet anhand derer die Einsparungen erzielt werden können. Aktuell liegen konkret bezifferte Vorschläge von knapp 570.000 € im Jahr vor. Gemessen an der gesamten Einsparauflage von ca. 792.000 € sind aktuell gut 70 % des Zielwerts erfüllt.

 

Entsprechende Konkretisierungen werden nachgefasst und in der Sitzung präsentiert.

 

Zahlreiche Sparvorschläge müssen von den Verkehrsunternehmen noch konkret beziffert werden. Dies ist mitunter sehr schwierig, da in die konkrete Umlaufplanung der Fahrzeuge eingegriffen wird. Zum Teil waren Verkehrsunternehmen von Warnstreiks betroffen, so dass entsprechende Berechnungen nicht durchgeführt werden konnten, weil der Fokus auf der Sicherstellung der Bedienung lag.

 

Die Überlegungen sehen im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:

 

Stadtbus Gmünd Severin Abt GmbH & Co. KG

 

Einstellung der Zusatzfahrten von Heubach zum BSZ und zurück:

Dabei handelt es sich um Verstärkerfahrten zur Linie 1. Es muss gewährleistet sein, dass alle Schüler mit den bestehenbleibenden Fahrten der Linie 1 befördert werden können.

     Ermittlung der aktuellen Fahrgäste der Verstärkerfahrten sowie der Linienfahrten notwendig. Umsetzung ist sofort möglich. Einsparung von 48.000 €/ Jahr.

 

Überplanung des Verkehrs an Samstagen:

Durch Fahrplanreduzierungen können zwei Umläufe eingespart werden.

     Konkretisierung der betreffenden Fahrten notwendig. Ermittlung der Fahrgastzahlen, Fahrplankilometer und Einsparung.

 

Überplanung des Verkehrs an Sonntagen:

Fahrplanreduzierungen in Randlagen und auf weniger nachgefragten Streckenabschnitten. Eine konkrete Übersicht wird derzeit durch Stadtbus Gmünd erarbeitet.

     Konkretisierung der betreffenden Fahrten notwendig. Ermittlung der Fahrgastzahlen, Fahrplankilometer und Einsparung.

 

„ServicePoint“ Schwäbisch Gmünd:

Die aktuellen Rahmenbedingungen für den „ServicePoint“ werden von Stadtbus Gmünd als ungenügend eingeschätzt. Eine Bedarfsanalyse ist notwendig und daraus resultierend ggf. eine Neukonzeption mit Einsparmöglichkeiten.

     Durchführung der Bedarfsanalyse mit konkreten Vorschlägen zu Einsparungen und Alternativen.

 

Omnibusunternehmen Beck + Schubert GmbH & Co. KG

 

Linie 104:

Umstellung des ersten Fahrtenpaars am Morgen von Montag bis Freitag um 4:15 Uhr von Ebnat nach Oberkochen und zurück auf Bedarfsverkehr.

     Nachfrage nur 1-3-mal in der Woche. Einsparung von 2.500 €/ Jahr.

Entfall der Fahrt um 16:32 Uhr ab Oberkochen Goethestraße an Schultagen. Alternative Möglichkeit mit Taktfahrt 8 Minuten später. Fahrgäste nach Niesitz müssen dann in Ebnat umsteigen. Der Umstieg wird durch ein anderes Fahrzeug gewährleistet. Fahrt ab 16:18 Uhr ab Ebnat an Schultagen entfällt umlaufbedingt ebenfalls. Taktfahrt besteht hier 14 Minuten früher.

     Nach aktuellen Zählungen können die Fahrgäste der entfallenen Fahrten in die Taktfahrten integriert werden. Schichtrandlage. Einsparungen von 4.200 €/ Jahr.

 

Entfall der Fahrt um 18:04 Uhr ab Ebnat von Montag bis Freitag sowie der Rückfahrt um 18:30 Uhr ab Oberkochen Südwerk. Ersatz für die Hinfahrt besteht mit der Linie 106 und Umstieg in Unterkochen. Bei der Rückfahrt bestehen Fahrten um 18:02 und 19:02 Uhr.

     Geringe Nachfrage. Schichtrandlage. Einsparung von 7.500 €/ Jahr.

Entfall der Fahrt um 15:20 Uhr ab Oberkochen an Freitagen. An Freitagen gibt es kein Nachmittagsunterricht. Die Taktfahrt verkehrt 15 Minuten später.

     Einsparung von 820 €/ Jahr.

Linie 5:

Umstellung der ersten Fahrt am Morgen von Montag bis Freitag um 4:34 Uhr ab Oberkochen Bahnhof auf Bedarfsverkehr.

     Nachfrage nur 1-3-mal in der Woche. Einsparung von 1.500 €/ Jahr.

 

Betz Omnibusverkehr

 

Montag bis Samstag:

Streichung der ersten Fahrplanfahrt morgens möglich.

     Ermittlung der Fahrgastzahlen, Fahrplankilometer und Einsparung.

Sonntag:

Ausdünnung des Fahrplans möglich. Geringes Einsparpotenzial, da nur ein Fahrzeug im Einsatz.

     Ermittlung der Fahrgastzahlen, Fahrplankilometer und Einsparung.

 

Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH

 

Einsparung von einzelnen Fahrten mit wenig Nachfrage:

Einsparung von Fahrten mit wenig bzw. keiner Nachfrage. Insgesamt 18 Fahrten auf den Linien 7865, 7869/1, 13, 63, 7518, 7846, 7867, 7867/1, 7922. Kurzfristige Umsetzung im Rahmen der üblichen Bearbeitungsfristen möglich.

     Ermittlung der Fahrgastzahlen, Fahrplankilometer und Einsparung.

 

Bei weiteren 16 Fahrten auf den Linien 63, 74, 267, 7696 7867 ist eine abschließende Detailprüfung notwendig. Eine anschließende Umsetzung ist im Rahmen der üblichen Bearbeitungsfristen möglich.

     Ermittlung der Fahrgastzahlen, Fahrplankilometer und Einsparung.

Wochenendverkehr:

Umlaufoptimierung auf den Linien 7518 und 7696. Reduzierungen möglich. Anpassungen und Abstimmungen auf bzw. mit dem vorhanden SPNV.

     Erstellung eines Konzeptes durch FMO. Für Umsetzung sind 2 Monate Vorlaufzeit notwendig.

 

Omnibus Grötzinger GmbH

 

Heidenheim - BSZ Oberbettringen:

Einstellung der Fahrten von Heidenheim zum BSZ Oberbettringen.

     Konkrete Nachfrage ermitteln. Einsparung von 16.500 €/ Jahr.

 

Prüfung der Zusammensetzung der Beförderung zur Klosterbergschule in Zusammenhang mit Bedarf an Begleitpersonen.

     Konkretisierung und Prüfung mit verschiedenen Beteiligten notwendig.

 

OK.go Mobilitäts AG

 

Übernahme Linie 215:

Mehreinnahmen durch die zugeschiedenen JugendTicketsBW und Wegfall des Vertrages mit der OVG.

     Einsparung von 80.000 €/ Jahr.

StadtLandBus:

Zurücknahme der letzten Angebotsstunde StadtLandBus Montag bis Donnerstag und Sonntag um ca. 23 Uhr und Freitag und Samstag um ca. 1:00 Uhr.

     Einsparung von 65.000 €/ Jahr.

Direktfahrten zum Schulzentrum Strümpfelbach:

Zusammenführung von zwei Direktfahrten aus dem Norden von Schwäbisch Gmünd ans Schulzentrum Strümpfelbach. Einsatz eines größeren Fahrzeugs wird notwendig.

     Einsparung von 45.000 €/ Jahr. Start ab 10.03.2025.

 

Weitere Einsparpotenziale in Randlagen:

Einsparungen in Randlagen von Umläufen.

     Konkretisierung der betreffenden Fahrten. Ermittlung der Fahrgastzahlen. Einsparung von 57.000 €/ Jahr.

 

OVA Omnibus Verkehr Aalen

 

Taktänderung Unterkochen:

Seit der Baustelle in Unterkochen wird dort ein 30-Minuten-Takt gefahren (vorher 20-Minuten-Takt). Durch Ausweitung des Regionalverkehrs auf der Achse Aalen - Unterkochen in den letzten Jahren, kann durch eine Abstimmung der Fahrten ein besseres Angebot auf der Hauptachse erreicht werden. Lediglich die Bereiche abseits der Hauptachse hätten dann ein leicht schlechteres Angebot.

     Maßnahme wird von OVA empfohlen und kann direkt umgesetzt werden. Einsparung von 87.000 €/ Jahr.

 

Einstellung Freizeitbus:

Freizeitbus fährt von April bis Oktober an Sonn- und Feiertagen je vier Mal nach Bartholomä und zum Tiefen Stollen. Durch die Einstellung würde Bartholomä am Sonntag keinen ÖPNV mehr haben.

     Umsetzung ab April 2025 möglich. Einsparung von 23.000 €/ Jahr.

 

Anpassung Thermalbadlinie:

Werktags (bei 30-Minuten-Takt) Umwandlung einer Fahrt pro Stunde der Linie 51 (Triumphstadt) in Linie 56 (Thermalbad und Triumphstadt). Entfall der Linie 57(Thermalbad). Dies hätte für die Bewohner der Triumphstadt den Nachteil, dass sie auch werktags einmal pro Stunde einen Umweg (5 Minuten) fahren müssten. Thermalbadbesucher müssten auf der Rückfahrt ebenfalls eine Fahrtverlängerung durch die Triumphstadt akzeptieren.

     Einsparung von 100.000 €/ Jahr.

 

VGA BusPunkt:

Übertragung VGA BusPunkt auf OstalbMobil.

     8.000 € Minderausgabe Umlage, 12.000 € Personalkosten. Einsparung von 20.000 €/ Jahr.

 

Rühle-Gold eGbR

 

Schwach nachgefragte Kurse:

Abendkurs um 18:08 Uhr künftig eventuell als Rufbus anzubieten, um unnötige Leerfahrten zu vermeiden.

     Wird durch Unternehmen als nicht sinnvoll bewertet. Ermittlung der Einsparung.

 

Fahrten am Sonntag einstellen aufgrund nicht vorhandener Nachfrage streichen (eine Nachfrage im ganzen Jahr).

     Ermittlung der Einsparung.

Kurs um 16:25 Uhr an Samstagen einstellen. Kurs wurde zweimal im Jahr abgerufen.

     Ermittlung der Einsparung.

 

Fahrten um 17:14 Uhr ab Bartholomä nach Lauterburg einstellen, da zeitgleich eine Fahrt der Linie 48 verkehrt, auf die dann der Umstieg sichergestellt werden müsste.

     Ermittlung der Einsparung.

 

Alternativer Vorschlag:

Verzicht auf rund 2 % bei den Zahlungen beim Rasterfahrplan Bartholomä  Heubach. Im Gegenzug dafür werden die nicht nachgefragten Kurse am Wochenende aus dem Fahrplan genommen (Sonntag um 12:45 Uhr und Samstag um 16:25 Uhr)

     Einsparung von 1.712 €/ Jahr.

 

Omnibus Rupp GmbH

 

Stadtbus Neresheim:

Durch gestiegene Nachfrage und damit verbundenen Mehreinnahmen kann Zuschussbedarf reduziert werden.

     Einsparung von 9.200 €/ Jahr.

 

Weis Reisen GmbH

 

Samstage:

Streichung Linien-Angebot an Samstagen. Ggf. an StadtLandBus übertragen.

     Ermittlung der Fahrplankilometer und Einsparung.

Ferien:

Angebot in Ferien reduzieren

     Konkretisierung der betreffenden Fahrten notwendig. Ermittlung der Fahrgastzahlen, Fahrplankilometer und Einsparung.

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Einsparmaßnahmen machen sich in geringeren Ansprüchen der Unternehmen in der Haushaltsstelle „Aufwendungen für Fahrpreiskooperationen“ bemerkbar.  


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe oben


Anlagen

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Gehlhaus, GB Nachhaltige Mobilität

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat