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Vorlage - 018/2025  

 
 
Betreff: Beauftragung der Landkreisverwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe des Neubaus von zwei Rad- und Gehwegen im Jahr 2025
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
18.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2025 die Rad- und Gehweg-Projekte Kreisstraße K 3258 Täferrot - Leinzell und Kreisstraße K 3203 Lindorf - Zöbingen auszuschreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die ausgeschriebenen Neubauten an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot bis zu dem im Haushalt / Mittelfristiges Ausbauprogramm festgesetzten Beträgen zu vergeben. Über die Vergabe wird in der darauffolgenden Ausschusssitzung für Umweltschutz und Kreisentwicklung informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

Rad- und Gehweg Täferrot - Leinzell:

Der Leintalradweg verläuft von Kaisersbach (Rems-Murr-Kreis) bis nach Abtsgmünd (Ostalbkreis) und bindet dort an den Kocher-Jagst-Radweg an. Bis auf den Teilabschnitt zwischen der Gemeinde Täferrot und der Gemeinde Leinzell konnte der Leintalradweg inzwischen durchgängig hergestellt werden. Auf Grund des fehlenden Grunderwerbes war bisher eine durchgehende Radwegführung in diesem Abschnitt nicht möglich. Durch die nicht durchgehende Radwegführung entlang der K 3258 muss der Radfahrer immer wieder den Radweg verlassen und die schmale, teilweise unübersichtliche Kreisstraße benutzen. Dies führt insbesondere im Bereich der Ölhäuser zu gefährlichen Verkehrssituationen. Um diese unbefriedigende Situation zu beseitigen, ist es das Ziel des Landkreises den Lückenschluss des Leintalradweges zwischen Täferrot und Leinzell entlang der K 3258 herzustellen.

 

 

Rad- und Gehweg Lindorf - Zöbingen:

Der Neubau des Radwegs führt als Lückenschluss von Lindorf nach Zöbingen. Zwischen den beiden Ortschaften besteht bereits eine Radwegeverbindung mit einer Unterbrechung von rund 1 km Länge. Durch den Bau des Lückenschlusses zwischen Lindorf und Zöbingen müssen Radfahrer auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Lauchheim und der L 1060 (im Bereich Röhlingen-Zöbingen) keine Fahrbahnen mehr nutzen. Für den Radverkehr wird eine kritische Lücke im Radwegenetz im nordöstlichen Kreisgebiet geschlossen. Durch Zöbingen führt die L 1060 zwischen Ellwangen und der Landesgrenze zu Bayern bei Benzenzimmern. Der gegenständliche Lückenschluss soll zukünftig die Ortschaften des nordöstlichen

Teils des Ostalbkreises (Unterschneidheim, Tannhausen, Stödtlen) mit dem Kocher-

Jagst-Radweg entlang der Jagst bei Lauchheim verbinden.

 

 

Vergabevorgehen:

Die Vergabe von Kreisstraßenbauprojekten mit einem Auftragsvolumen von 400.000 € bis 3 Mio. € erfolgt durch den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Die Vergabe erfolgt in der Regel ohne Aussprache an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Für eine Vergabe durch den Ausschuss müssen die Ausschreibung, die Angebotsprüfung und der Vergabevorschlag auf die jeweiligen Sitzungstermine abgestimmt werden. Die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) begrenzt den Zeitraum zwischen Angebotseröffnung und Ende der Zuschlags- und Bindefrist auf maximal 30 Tage. Dies ist bei dem üblicherweise notwendigen Sitzungsvorlauf von mindestens 2 Wochen nur mit Mühe einzuhalten, da gleichzeitig den Unternehmern innerhalb dieser Zeit noch ausreichend Nachfristen eingeräumt werden müssen, um ihre Bieterangaben zu vervollständigen oder fehlende Dokumente nachzureichen. Danach müssen ggf. mit den Bietern innerhalb dieser Zeit noch Aufklärungsgespräche über ihr Angebot geführt werden.

Daneben führt die Abstimmung der Projekttermine auf den Sitzungskalender ggfs. zu längeren Bauzeiten, beispielsweise bei Abhängigkeiten von Straßensperrungen zu Ferien- oder sonstigen Terminen. Beim Rad- und Gehweg Täferrot-Leinzell beispielsweise war eine Vorbereitung der Vergabe bis zur UA-Sitzung vom 18.02.2025 nicht leistbar, eine Vergabe in der UA-Sitzung am 29.04.2025 würde aber aller Voraussicht nach eine Fertigstellung in 2025 aufgrund der notwendigen Bauzeit gefährden.

Die wenigen Sitzungstermine des Ausschusses führen auch dazu, dass mehrere Ausschreibungen, Angebotseröffnungen, Angebotsprüfungen und Vergabeentscheidungen gleichzeitig durch die Verwaltung vorbereitet werden müssen, was personelle Ressourcenspitzen verursacht.

Auch die anbietenden Firmen müssen ihre Angebote für mehrere Maßnahmen gleichzeitig in einem engen Zeitfenster vorlegen, d. h. die Maßnahmen zeitgleich kalkulieren und können kaum reagieren, wenn sie bei einer Vergabe nicht zum Zuge gekommen sind.

Eine von den Sitzungsterminen unabhängige Vergabe würde in der Regel auch zu im Jahresverlauf früheren Vergaben und deshalb ggf. zu günstigeren Preisen führen, da erfahrungsgemäß die Straßenbauindustrie seitens der öffentlichen Verwaltungen aufgrund der eben beschriebenen Sitzungs- und Planungsvorläufe in den Monaten Februar bis Mai tendenziell weniger Aufträge erhält.

Eine terminliche Entzerrung der Vergaben von den Sitzungsterminen wird daher als sinnvoll angesehen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass sie ermächtigt wird, die Vergabe des Neubaus der zwei Rad- und Gehwege, wie sie im Haushalt eingeplant sind, im vorgesehenen Gesamtverfügungsrahmen jeweils (auf das annehmbarste Angebot) an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Bei Überschreitung des Gesamtverfügungsrahmens bedarf eine Vergabe der ausdrücklichen Zustimmung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung, auch wenn die Einzelentscheidung noch in der Entscheidungskompetenz des Landrates liegt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für den RGW Lindorf-Zöbingen werden nach Mifrifi 703.000 € als Gesamtkosten veranschlagt, wobei auf den Ostalbkreis (nach Abzug der Förderung und sonstiger Beteiligungen) bis zu 184.500 € entfallen. Für den RGW Täferrot-Leinzell werden nach Mifrifi 2,44 Mio. € als Gesamtkosten veranschlagt, wobei auf den Ostalbkreis (nach Abzug der Förderung und sonstiger Beteiligungen) bis zu 360.000 € entfallen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Schneider, Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat