Den in der Vorlage erläuterten Vereinbarungen mit den
Kreisverbänden Aalen und Schwäbisch Gmünd des Deutschen Roten Kreuzes zur
Übertragung der Einrichtung und des Betriebs von je einer Auskunftsstelle gemäß
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 des Landeskatastrophenschutzgesetzes wird zugestimmt.
22.04.2008 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.