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Vorlage - 049/08  

 
 
Betreff: Übertragung der Einrichtung von Auskunftsstellen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Landeskatastrophenschutzgesetzes auf die Kreisverbände Aalen und Schwäbisch Gmünd des Deutschen Roten Kreuzes
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
22.04.2008 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Den in der Vorlage erläuterten Vereinbarungen mit den Kreisverbänden Aalen und Schwäbisch Gmünd des Deutschen Roten Kreuzes zur Übertragung der Einrichtung und des Betriebs von je einer Auskunftsstelle gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Landeskatastrophenschutzgesetzes wird zugestimmt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Große Schadensereignisse in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es, sobald die Nachricht über ein Ereignis verbreitet wird, zu einer großen Anzahl von Anfragen kommt. Personen, deren Angehörige möglicherweise durch das Ereignis betroffen sein könnten, suchen einen Ansprechpartner, der ihnen Auskunft geben kann, ob diese tatsächlich unter den Opfern sind. Um die Einsatzstellen und -kräfte nicht zusätzlich zu belasten, ist es notwendig, eine zentrale Stelle, bei der alle Anfragen und Informationen zusammenlaufen, zu bilden.

Dementsprechend haben nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Landeskatastrophenschutzgesetzes die Katastrophenschutzbehörden besondere Auskunftsstellen zur Erfassung von Personen zum Zweck der Vermisstensuche und der Familienzusammenführung einzurichten. Nach § 3 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz sollen die Katastrophenschutzbehörden die Einrichtung von Auskunftsstellen dem DRK (Suchdienst) übertragen.

Das DRK hat im Rahmen seiner Aufgaben des Suchdienstes eine dezentrale bundesweite Organisation aufgebaut, um im Ernstfall bei Katastrophen und Konflikten den Betroffenen einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stellen zu können. In den Kreisverbänden des DRK sind sogenannte Kreisauskunftsbüros eingerichtet worden, d. h. eine Gruppe von besonders geschulten ehrenamtlichen Helfern, die kurzfristig einsatzbereit sind, um Anfragen entgegen zu nehmen und Auskünfte zu erteilen. Diese Kreisauskunftsbüros sind in der Lage, bei Katastrophen und Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle als Auskunftsstellen zu arbeiten und Verbindungen zwischen getrennten Angehörigen wieder herzustellen.

Das DRK hat dazu bundesweit das EDV-Programm „Xenios“ entwickelt; dieses Datenbankprogramm bietet mit Schnittstellen zu dem Programm der Polizei in Baden-Württemberg optimale Einsatzmöglichkeiten für die Erfassung von Verletzten und Vermissten bei Katastrophen und Großschadensereignissen.

Um diese Programme effektiv nutzen zu können, bedarf es einer geeigneten technischen Ausstattung. Ebenso war es und ist es auch künftig erforderlich, die Mitarbeiter der Kreisauskunftsbüros ständig zu schulen und weiter zu bilden. Die Kreisverbände des DRK haben für die Beschaffung der notwendigen Ausstattung zur Anwendung des EDV-Programmes und zur Weiterbildung der Mitarbeiter der Kreisauskunftsbüros um eine finanzielle Beteilung des Landeskreises gebeten. Da die Kreisauskunftsbüros im Bedarfsfall Aufgaben des Katastrophenschutzes wahrnehmen, die entsprechenden Programme und die Ausstattung hierfür demnach auch vorhalten müssen, ist nach Auffassung der Verwaltung eine finanzielle Beteiligung gerechtfertigt. Diese sollte nach Auffassung der Landeskreisverwaltung darin bestehen, dass die beiden DRK-Kreisverbände für die Beschaffung von 4 Laptops bezogen auf eine Nutzungsdauer von 6 Jahren jeweils einen einmaligen Betrag von 3.000 € und für die Ausbildung und Übungen in diesem Zeitraum jährlich 1.000 € erhalten sollen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist über die Höhe der Geldleistungen neu zu verhandeln.

Der Ostalbkreis hat mit den Kreisverbänden des DRK durch Vereinbarung vom 12.06.1985/30.09.1985 bzw. 12.06.1985/24.11.1986 die Einrichtung der Auskunftsstellen dem DRK übertragen. Diese Vereinbarungen sind weiter zu entwickeln und zu aktualisieren. Dabei ist auch die finanzielle Beteiligung des Landkreises zu regeln. Mit den Kreisverbänden des DRK werden daher die als Anlage beigefügten Vereinbarungen geschlossen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die o. g. Beträge summieren sich im Verlauf von sechs Jahren zu einer Summe in Höhe von 18.000 € auf. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2008 = 6.000 € als einmaliger Betrag für die Anschaffung von Laptops und 2.000 € für Ausbildung und Übungen. Da im Haushaltsplan 2008 hierfür keine Mittel veranschlagt sind, erfolgt die Finanzierung über Wenigerausgaben bei der Notarztversorgung. Die restlichen Beträge von jährlich 2.000 € sind ab 2009 im Haushaltsplan bereitzustellen.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Vereinbarungsentwürfe mit Durchführungsrichtlinien

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Fritz


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel