Sachverhalt/Begründung
Große Schadensereignisse in der Vergangenheit haben gezeigt,
dass es, sobald die Nachricht über ein Ereignis verbreitet wird, zu einer
großen Anzahl von Anfragen kommt. Personen, deren Angehörige möglicherweise
durch das Ereignis betroffen sein könnten, suchen einen Ansprechpartner, der
ihnen Auskunft geben kann, ob diese tatsächlich unter den Opfern sind. Um die
Einsatzstellen und -kräfte nicht zusätzlich zu belasten, ist es notwendig, eine
zentrale Stelle, bei der alle Anfragen und Informationen zusammenlaufen, zu
bilden.
Dementsprechend haben nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des
Landeskatastrophenschutzgesetzes die Katastrophenschutzbehörden besondere
Auskunftsstellen zur Erfassung von Personen zum Zweck der Vermisstensuche und
der Familienzusammenführung einzurichten. Nach § 3 Abs. 2
Landeskatastrophenschutzgesetz sollen die Katastrophenschutzbehörden die
Einrichtung von Auskunftsstellen dem DRK (Suchdienst) übertragen.
Das DRK hat im Rahmen seiner Aufgaben des Suchdienstes eine dezentrale
bundesweite Organisation aufgebaut, um im Ernstfall bei Katastrophen und
Konflikten den Betroffenen einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stellen
zu können. In den Kreisverbänden des DRK sind sogenannte Kreisauskunftsbüros
eingerichtet worden, d. h. eine Gruppe von besonders geschulten ehrenamtlichen
Helfern, die kurzfristig einsatzbereit sind, um Anfragen entgegen zu nehmen und
Auskünfte zu erteilen. Diese Kreisauskunftsbüros sind in der Lage, bei
Katastrophen und Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle als
Auskunftsstellen zu arbeiten und Verbindungen zwischen getrennten Angehörigen
wieder herzustellen.
Das DRK hat dazu bundesweit das EDV-Programm „Xenios“ entwickelt;
dieses Datenbankprogramm bietet mit Schnittstellen zu dem Programm der Polizei
in Baden-Württemberg optimale Einsatzmöglichkeiten für die Erfassung von
Verletzten und Vermissten bei Katastrophen und Großschadensereignissen.
Um diese Programme effektiv nutzen zu können, bedarf es einer geeigneten
technischen Ausstattung. Ebenso war es und ist es auch künftig erforderlich,
die Mitarbeiter der Kreisauskunftsbüros ständig zu schulen und weiter zu
bilden. Die Kreisverbände des DRK haben für die Beschaffung der notwendigen
Ausstattung zur Anwendung des EDV-Programmes und zur Weiterbildung der Mitarbeiter
der Kreisauskunftsbüros um eine finanzielle Beteilung des Landeskreises
gebeten. Da die Kreisauskunftsbüros im Bedarfsfall Aufgaben des
Katastrophenschutzes wahrnehmen, die entsprechenden Programme und die
Ausstattung hierfür demnach auch vorhalten müssen, ist nach Auffassung der
Verwaltung eine finanzielle Beteiligung gerechtfertigt. Diese sollte nach
Auffassung der Landeskreisverwaltung darin bestehen, dass die beiden
DRK-Kreisverbände für die Beschaffung von 4 Laptops bezogen auf eine Nutzungsdauer
von 6 Jahren jeweils einen einmaligen Betrag von 3.000 € und für die
Ausbildung und Übungen in diesem Zeitraum jährlich 1.000 € erhalten
sollen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist über die Höhe der Geldleistungen neu
zu verhandeln.
Der Ostalbkreis hat mit den Kreisverbänden des DRK durch Vereinbarung vom
12.06.1985/30.09.1985 bzw. 12.06.1985/24.11.1986 die Einrichtung der
Auskunftsstellen dem DRK übertragen. Diese Vereinbarungen sind weiter zu
entwickeln und zu aktualisieren. Dabei ist auch die finanzielle Beteiligung des
Landkreises zu regeln. Mit den Kreisverbänden des DRK werden daher die als
Anlage beigefügten Vereinbarungen geschlossen.
Finanzierung und Folgekosten
Die o. g. Beträge summieren sich im Verlauf von sechs Jahren
zu einer Summe in Höhe von 18.000 € auf. Davon entfallen auf das
Haushaltsjahr 2008 = 6.000 € als einmaliger Betrag für die Anschaffung
von Laptops und 2.000 € für Ausbildung und Übungen. Da im Haushaltsplan
2008 hierfür keine Mittel veranschlagt sind, erfolgt die Finanzierung über
Wenigerausgaben bei der Notarztversorgung. Die restlichen Beträge von jährlich
2.000 € sind ab 2009 im Haushaltsplan bereitzustellen.