Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz des Vermögens von behinderten Menschen im ambulant betreuten Wohnen auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu handhaben.
10.10.2005 - Sozialausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Bei 5 Gegenstimmen ergeht folgender mehrheitlicher
Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz des
Vermögens von behinderten Menschen im ambulant betreuten Wohnen auf der
Grundlage der Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu handhaben
und in Einzelfällen Härtefallprüfungen durchzuführen.
2.Dem Sozialausschuss soll nach einem Zeitraum von
sechs Monaten über die Erfahrungen bei der Umsetzung der Empfehlungen berichtet
werden.