Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines:
Im Jahre 1999 wurde von der Bundesregierung ein Aktionsplan zur Bekämpfung „Gewalt gegen Frauen“ erstellt. Länder und Kommunen wurden aufgefordert, dazu eigene Initiativen zu entwickeln und umzusetzen.
Das Land Baden-Württemberg startete daraufhin im Juni 2000 unter der Verantwortung des Innenministeriums und unter Beteiligung des Sozialministeriums in einer Reihe von Städten und Gemeinden des Landes einen Modellversuch zum polizeilichen Platzverweis bei häuslicher Gewalt. Dabei wird in Fällen häuslicher Gewalt auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel gegenüber dem Gewalttäter ein „Platzverweis“ (Verlassen der Wohnung) ausgesprochen. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen wirksamen Opferschutz zu praktizieren, indem Störer aus der Wohnung verwiesen und die Betroffenen vor weiterer Gewalteinwirkung geschützt werden.
Im September 2000 begann der polizeiliche Platzverweis im Modell in den Großen Kreisstädten Aalen und Ellwangen. Im Januar 2002 stieg die Große Kreisstadt Schwäbisch Gmünd in das Platzverweisverfahren mit ein. Seit dem 01.11.2002 wird das Instrumentarium Platzverweis zur Beendigung häuslicher Gewalt flächendeckend im gesamten Ostalbkreis eingesetzt.
Mit den Bausteinen Opferberatung und Täterarbeit werden seit Mitte 2001 vom Ostalbkreis ganz entscheidende Elemente für die Beendigung von häuslicher Gewalt eingebracht. Im Bereich der Täterarbeit wurden von Anfang 2002 bis Ende September 2005 annähernd 95 Menschen in diesem Zusammenhang psychotherapeutisch behandelt und betreut. Der Zugang zur Tätertherapie wird in überwiegenden Teilen über Beratungsstellen, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Bewährungshife und im Geschäftsbereich Jugend und Familie geschaffen.
II. Aktuelle Situation:
Häusliche Gewalt ist immer eine ernsthafte Bedrohung für das Wohlbefinden und das Leben von Betroffenen. Die meisten von ihnen leben in familiären Zusammenhängen, oftmals sind daher Kinder Mitbetroffene und Zeugen von Misshandlungen.
Nach wie vor ist es meist männliche Gewalt gegen Frauen. Nach statistischen Erhebungen haben rund 25 % aller Frauen in Deutschland körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Beziehungspartner erlebt. Eine Frau, die von ihrem Partner misshandelt wird, gerät in einen schleichenden Prozess seelischer und körperlicher Verletzungen. Sie befindet sich in einem ständigen seelischen Schockzustand, der tiefes Leiden auslösen kann.
Gewalt in der Familie erzeugt Schuld und Schamgefühle, die sowohl die Geschlagene als auch die Misshandler daran hindern, über ihre Situation mit Außenstehenden zu sprechen.
Da häusliche Gewalt als Thema immer mehr Öffentlichkeit erfährt, scheint die Hemmschwelle für Betroffene, ihr Schweigen zu brechen, zu sinken. Somit entwickelte sich im Ostalbkreis neben der bestehenden akuten Kriseninterventionsarbeit auch langfristig angelegte Beratungsarbeit, deren Rahmenbedingungen sich inhaltlich und zeitlich anders gestalten.
Frau Ingrid Schröder, die Betroffene berät und betreut, wird im Sozialausschuss über ihre nun rund 4-jährigen Erfahrungen informieren. Finanzierung und Folgekosten
Die Personal- und Sachkosten für die Stelle von Frau Schröder und die Finanzierung von Täterarbeit betragen im Haushaltsjahr 2005 ca. 63.000,- €. Anlagen
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Sichtvermerke
Fachbereich__________________________________________________ WeißSchröder Dezernent__________________________________________________ Rettenmaier Dezernat I__________________________________________________ Wolf Dezernat II__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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