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Beschluss
Bei 5 Gegenstimmen ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz des Vermögens von behinderten Menschen im ambulant betreuten Wohnen auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu handhaben und in Einzelfällen Härtefallprüfungen durchzuführen. 2. Dem Sozialausschuss soll nach einem Zeitraum von sechs Monaten über die Erfahrungen bei der Umsetzung der Empfehlungen berichtet werden. |
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