Bürgerinformationssystem

Auszug - Berücksichtigung des Vermögens von behinderten Menschen im ambulant betreuten Wohnen  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.10.2005 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 16:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen
129/05 Berücksichtigung des Vermögens von behinderten Menschen im ambulant betreuten Wohnen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   

Beschluss

Beschluss

 

Bei 5 Gegenstimmen ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz des Vermögens von behinderten Menschen im ambulant betreuten Wohnen auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) zu handhaben und in Einzelfällen Härtefallprüfungen durchzuführen.

 

2.         Dem Sozialausschuss soll nach einem Zeitraum von sechs Monaten über die Erfahrungen bei der Umsetzung der Empfehlungen berichtet werden.