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Aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses benannt.
Herr Richter als erster Stellvertreter und Frau Ganzenmüller als zweite Stellvertreterin werden einstimmig gewählt.