Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Dem Konzept des Kreisjugendamtes wird zugestimmt. Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation und Allgemeines:
In den vergangenen Jahren nehmen in unserer Gesellschaft psychische Störungen sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen in erheblichem Umfange zu. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und oftmals nicht eindeutig zu benennen.
Für diesen Personenkreis der seelisch behinderten Kinder- und Jugendlichen besteht im Kinder- und Jugendhilfegesetz, neben den erzieherischen Hilfen, als eigenständige Rechtsgrundlage die “ Eingliederungshilfe” nach § 35 a SGB VIII.
Danach haben Kinder oder Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe wenn
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Hilfe wird je nach Bedarf im Einzelfall
a) in ambulanter Form,
b) in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
c) durch geeignete Pflegepersonen und
d) in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.
Ergänzend steht dieser Anspruch nach § 41 Abs. 2 SGB VIII auch jungen Volljährigen zu.
Bereits seit einiger Zeit verzeichnet die Jugendhilfe eine erhebliche Zunahme von Anträgen der Eingliederungshilfe insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen. Im Unterschied zur Hilfegewährung bei erzieherischen Hilfen ist die Gewährung von Hilfen, die im Zusammenhang mit psychischen Störungen erforderlich sind, weitaus komplexer. Dies liegt an der wesentlich aufwändigeren Diagnostik, der daraus abzuleitenden Behandlung, der zu klärenden Zuständigkeit und an der Abstimmung zwischen den verschiedenen Leistungsträgern.
Die Planung und Entscheidungsfindung, sowohl der ambulanten aber auch der teilstationären und stationären Eingliederungshilfen erfordert ein Zusammenspiel vieler beteiligter Personen und Institutionen, insbesondere der Schulen, der Krankenkassen, den Kinder- und Jugendpsychiatern, den Kinder- und Jugendärzten und dem Gesundheitsamt. Dies alles zu koordinieren und dabei auch noch die Betroffenen qualifiziert zu beraten, ist Aufgabe des Jugendamtes als steuernde und fallverantwortliche Institution.
Mit der Orientierungshilfe für die Jugendhilfe zum Umgang mit Lese-, Rechtschreib-, Rechenstörungen und dem Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) der Kommunalen Spitzenverbände vom 10.11.2003, welche bereits am 04.12.2003 im Jugendhilfeausschuss beraten und beschlossen wurde, wurde den Jugendämtern ein erster Weg zum Umgang mit dieser spezifischen Problematik geebnet. Nachdem diese Orientierungshilfe jedoch lediglich ein sehr grobes Raster vorgibt, hat sich das Kreisjugendamt entschlossen, die hier genannten Lösungsmöglichkeiten zu verfeinern und insbesondere als Handlungsempfehlung für die Sachbearbeitung ein eigenes Konzept für die Praxis zu erstellen.
II. Situation im Ostalbkreis:
Auch im Ostalbkreis haben die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35 a Kinder- und Jugendhilfegesetz in den Jahren 2000 bis 2003 gravierend zugenommen. Maßgeblich waren auch hier die Steigerungen im ambulanten Bereich für Teilleistungsstörungen wie Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche sowie für das Aufmerksamkeitsdifizit-Hyperaktivitäts-Syndrom.
Fallzahlen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in den Jahren
Ausgaben der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII in den Jahren
III. Empfehlung der Verwaltung:
In der Anwendung des Handlungskonzepts des Kreisjugendamtes sieht die Verwaltung eine weitere maßgebliche Möglichkeit zur Steuerung der Aufwendungen im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Nachdem in dieses Konzept bereits gesetzliche Veränderungen, welche zum 01.01.2005 in Kraft treten eingearbeitet und berücksichtigt worden sind, empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung und Anwendung dieses Konzepts ab 01.01.2005.
Finanzierung und Folgekosten:
Keine Anlagen:
Das Handlungskonzept des Kreisjugendamtes wird in der Sitzung vorgestellt. Der wesentliche Inhalt der Konzeption ist beigefügt.
Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Leinmüller
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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