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Vorlage - 214/04  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.10.2004 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.

 

Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses benannt.


Sachverhalt/Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 6 Kreisrätinnen/Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.


Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine.


Anlagen:

 

Keine.

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt  __________________________________________________

   Dauser

 

Fachdezernent __________________________________________________

   Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel

Stammbaum:
214/04   Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss   Hauptamt   Beschlussvorlage
359/09   Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage