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Vorlage - 214/04  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.10.2004 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Aus der Mitte des Jugendhilfeausschusses werden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.

 

Die jeweiligen Personen werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses benannt.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 6 Kreisrätinnen/Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine.

Anlagen:

Anlagen:

 

Keine.

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt                 __________________________________________________

                             Dauser

 

Fachdezernent          __________________________________________________

                             Rettenmaier

 

Hauptamt               __________________________________________________

                             Wolf

 

Kämmerei               __________________________________________________

                             Hubel

 

Landrat                   __________________________________________________

                             Pavel

Stammbaum:
214/04   Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden für den Jugendhilfeausschuss   Hauptamt   Beschlussvorlage
359/09   Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage