2.Die Mitarbeiter der GOB, die bislang im Bereich der Vermittlung und Betreuung von langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern beschäftigt sind (7,5 Stellen), werden im Wege von auf 5 Jahre befristeten Arbeitsverträgen beim Ostalbkreis angestellt und mittels Dienstleistungsüberlassung der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) zur Verfügung gestellt. Die Übernahme erfolgt jeweils zu den von den einzelnen Beschäftigten individuell bei ihrem bisherigen Arbeitgeber erworbenen gesetzlichen und tariflichen Rechten. Personal- und Sachkosten dieser Mitarbeitersind vollständig aus dem Budget der Arbeitsgemeinschaft zu finanzieren.
09.11.2004 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Dem
Antrag der Verwaltung wurde bei 1 Enthaltung entsprochen.