Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Empfehlung an den Kreistag:
Der Kreistag wählt entsprechend der vorliegenden Listen jeweils zehn Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd. Sachverhalt/Begründung:
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2004. Für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 ist es erforderlich, Schöffenwahlausschüsse zu bilden. Diese Schöffenwahlausschüsse (Zehnerausschüsse) sind von den Gemeinderäten der Stadtkreise bzw. den Kreistagen der Landkreise zu wählen und bis spätestens 17. September 2004 den zuständigen Amtsgerichten mitzuteilen.
Im Ostalbkreis sind für die Amtsgerichte Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd jeweils zehn Vertrauenspersonen zu benennen. Für die Wählbarkeit der Vertrauenspersonen gelten die §§ 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz; ein Auszug der gesetzlichen Bestimmungen liegt bei.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 18. März 2004 die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen gebeten, Vorschläge zur Wahl der Schöffenwahlausschüsse mitzuteilen. Diese Vorschläge sind als Anlage beigefügt.
Die Sitzverteilung erfolgt im Einvernehmen mit den Vertretern der Kreistagsfraktionen. Finanzierung und Folgekosten:
Keine. Anlagen:
Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz Vorschlagslisten aus der Mitte des Kreistags
Sichtvermerke:
Fachamt__________________________________________________ Winkler
Fachdezernent/Hauptamt__________________________________________________ Wolf
Kämmerei__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel
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