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Vorlage - 082/08  

 
 
Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
124-1/04
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.07.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag wählt entsprechend der Vorschlagslisten, die als Anlage 1 beigefügt sind, jeweils sieben Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung

 

Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2008. Für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 ist es erforderlich, Schöffenwahlausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse bestehen aus dem Richter beim Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben (früher zehn!) Vertrauenspersonen als Beisitzer. Im Ostalbkreis sind für die Amtsgerichte Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd jeweils sieben Vertrauenspersonen zu benennen.

 

Die Vertrauenspersonen sind vom Kreistag zu wählen und bis spätestens 12. September 2008 den zuständigen Amtsgerichten mitzuteilen. Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die Wahl der Vertrauenspersonen eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich. Für die Wählbarkeit der Vertrauenspersonen gelten die §§ 31 bis 34 GVG. Ein Auszug der gesetzlichen Bestimmungen liegt bei.

 

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 18. März 2008 die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen gebeten, Vorschläge zur Wahl der Schöffenwahlausschüsse mitzuteilen. Diese Vorschläge sind als Anlage beigefügt.

 

Die Sitzverteilung erfolgt im Einvernehmen mit den Vertretern der Kreistagsfraktionen.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

Anlagen:

Anlagen

 

Vorschlagslisten aus der Mitte des Kreistags

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Ebert

__________________________________________

 

Wolf

Dezernat II

__________________________________________

 

Hubel

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

 

Stammbaum:
124/04   Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse (Zehnerausschüsse) für die Geschäftsjahre 2005 - 2008 - Vorberatung für den Kreistag   Hauptamt   Beschlussvorlage
124-1/04   Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse (Zehnerausschüsse) für die Geschäftsjahre 2005 - 2008   Hauptamt   Beschlussvorlage
082/08   Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013   Geschäftsstelle Kreistag   Beschlussvorlage