Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung Der Kreistag wählt
entsprechend der Vorschlagslisten, die als Anlage 1 beigefügt sind, jeweils
sieben Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte
Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd. Sachverhalt/Begründung Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 gewählten Schöffen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2008. Für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 ist es erforderlich, Schöffenwahlausschüsse zu bilden. Diese Ausschüsse bestehen aus dem Richter beim Amtsgericht, einem Verwaltungsbeamten sowie sieben (früher zehn!) Vertrauenspersonen als Beisitzer. Im Ostalbkreis sind für die Amtsgerichte Aalen, Ellwangen, Neresheim und Schwäbisch Gmünd jeweils sieben Vertrauenspersonen zu benennen. Die Vertrauenspersonen sind vom Kreistag zu wählen und bis spätestens 12. September 2008 den zuständigen Amtsgerichten mitzuteilen. Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist für die Wahl der Vertrauenspersonen eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich. Für die Wählbarkeit der Vertrauenspersonen gelten die §§ 31 bis 34 GVG. Ein Auszug der gesetzlichen Bestimmungen liegt bei. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 18. März 2008 die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen gebeten, Vorschläge zur Wahl der Schöffenwahlausschüsse mitzuteilen. Diese Vorschläge sind als Anlage beigefügt. Die Sitzverteilung erfolgt im Einvernehmen mit den Vertretern der Kreistagsfraktionen. Finanzierung und
Folgekosten Keine. AnlagenVorschlagslisten aus der
Mitte des Kreistags Auszug aus dem
Gerichtsverfassungsgesetz Sichtvermerke
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