Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.
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