Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.
Er empfiehlt dem Kreistag die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.
Sachverhalt/Begründung
Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich aus Leistungen des Bundes und kommunalen Leistungen zusammen. Diese umfassen:
das Verwaltungsbudget das Eingliederungsbudget
(unbefristeter Beschäftigungszuschuss)
Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ die passiven Leistungen
Die im Entwurf des Haushaltsplans 2023 angesetzten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des geplanten Arbeitsmarktprogrammes sowie der voraussichtlichen Verwaltungskosten ermittelt.
Eine Zuteilung der hierfür bereitzustellenden Mittel durch den Bund erfolgt nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2023. Im ersten Regierungsentwurf zum Haushalt vom 1. Juli 2022 wurden die höheren Fallzahlen durch den Zugang von Geflüchteten aus der Ukraine sowie die Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz noch nicht berücksichtigt. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist daher mit dem genauen Ansatz im Bundeshaushalt sowie dem Verteilschlüssel im Rahmen der Eingliederungsmittelverordnung zu rechnen.
Verwaltungsbudget
Im Verwaltungsbudget werden für das Jahr 2023 Gesamtausgaben in Höhe von 15.000.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Jahr 2022 (14.000.000 €) wurde der Planansatz um eine Million Euro erhöht.
Das Budget in Höhe von 15.000.000 € finanziert sich aus 84,8 % Bundesmitteln (12.720.000 €) sowie 15,2 % kommunalem Finanzierungsanteil (2.280.000 €).
Eingliederungsbudget
Für Eingliederungsleistungen sind für das Jahr 2023 Mittel in Höhe von 5.700.000 € eingeplant. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 200.000 €. Den Ausgaben wurde im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2023 in der Sitzung des Ausschusses vom 4. Oktober 2022 bereits zugestimmt.
Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“
Ebenfalls in der Ausschuss-Sitzung vom 4. Oktober 2022 wurde beschlossen, dass die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis auch im Jahr 2023 fortgesetzt wird. Das Arbeitslosenzentrum wird überwiegend aus Landesmitteln über das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ gefördert. Bei der Unterstützung durch den Ostalbkreis werden KdU-Mittel, die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingespart werden, im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesetzt. Die Ausgaben in Höhe von 20.000 € werden hierfür unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ eingeplant.
Passive Leistungen
Aufgrund der Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz, der deutlichen Regelsatzerhöhung sowie der gestiegenen Fallzahlen wurde der Planansatz 2023 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld deutlich erhöht und beläuft sich nun auf 52.550.000 € (2022: 43.650.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Bürgergeld die Aufwendungen für Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten. Außerdem enthält der Ansatz 350.000 €, die als Passivleistungen für Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) aktiviert werden und somit durch einen Passiv-Aktiv-Transfers das Eingliederungsbudget entlasten.
Für das Jahr 2022 wurde im Vorfeld von einer leicht negativen Arbeitsmarktsituation ausgegangen. Aufgrund diverser Unsicherheiten bezüglich der weiteren Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft wurde mit 5.550 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt gerechnet. Im Frühjahr sank jedoch zunächst dank der doch positiveren Lage auf dem Arbeitsmarkt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften auf rund 5.000. Durch den Krieg in der Ukraine und den Zugang der Geflüchteten in das SGB II ab 1. Juni 2022 stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften dagegen deutlich an. Zum Herbst lag die Anzahl bei über 6.100. Zwar ist zu erwarten, dass durch Integrationen in Arbeit und eventueller Rückreise die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine im SGB II wieder sinken könnte, jedoch muss aufgrund der Energiekrise von negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ausgegangen werden. Für das Jahr 2023 wird daher mit jahresdurchschnittlich 6.200 Bedarfsgemeinschaften gerechnet.
Der Ansatz für die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie einmalige Leistungen für Erstausstattungen Bekleidung und Wohnung beträgt 32.985.000 € (2022: 28.990.000 €).
Die Bundesbeteiligung KdU wurde im Kreishaushalt mit einem Ansatz von 21.550.000 € (2022: 18.500.000 €) veranschlagt. Zusätzlich wurden 2.153.000 € für die vom Land weiterzugebende Erstattung des Bundes für Geflüchtete aus der Ukraine sowie die Weitergabe der Wohngeldentlastung durch das Land in Höhe von 2.300.000 € eingeplant.
Im Bereich Kosten der Unterkunft werden daneben Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen in Höhe von insgesamt 2.546.000 € erwartet, sodass der Zuschussbedarf 2022 durch den Ostalbkreis 4.436.000 € beträgt.
Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz KdU auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.
Der Ansatz 2023 für Bildung und Teilhabe wird aufgrund der steigenden Fallzahlen und der hohen Anzahl von Kindern und Jugendlichen unter den Geflüchteten deutlich erhöht und beträgt 1.600.000 € (2022: 1.000.000 €). Die Erstattung der Ausgaben durch den Bund erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.
Finanzierung und Folgekosten
Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat
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