Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsplanansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen.
Die Verwaltung stellt unter Ziffer II. den Antrag, die Höhe der Förderung des sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) im Ostalbkreis ab 1. Januar 2022 dynamisch an den Zuschuss des Landes anzupassen.
09.12.2021 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit stimmen dem Entwurf des Haushaltsplanes 2022 und der mittelfristigen Finanzplanung einstimmig zu. Sie empfehlen dem Kreistag einstimmig die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheitfallen, zu beschließen. Der Ziffer 2 des Antrags der Verwaltung wird ebenfalls einstimmig zugestimmt.