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Vorlage - 216/2021  

 
 
Betreff: Fortführung der Koordinierungsstelle generalistische Pflegeausbildung
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (offen)   

Antrag der Verwaltung

 

Die beim Landratsamt Ostalbkreis bis zum 31.12.2021 befristet eingerichtete Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform mit einem Stellenumfang von 50 % wird bis zum 30.09.2022 verlängert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Ausgangssituation

 

Im Jahr 2020 startete die neue generalistische Pflegeausbildung auch in Baden-Württemberg. Alle künftigen Pflegekräfte erlernen dadurch in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Mit der Neugestaltung der Pflegeberufe soll die Ausbildung vielfältiger und damit attraktiver werden, um mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen. Damit soll die Pflegeberufereform einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten.

 

Mit der Reform der Pflegeberufe entfällt die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken-

oder Krankenpflege. Möglich bleibt eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Auszubildende können wählen, ob sie sich entsprechend speziallisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen wollen.

 

Die neue Ausbildung enthält Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum vom Krankenhaus über die stationären Pflegeeinrichtungen bis hin zu den ambulanten Pflegediensten. Entsprechend breit gefächert sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte. Darüber hinaus wurde ergänzend ein Pflegestudium eingeführt. Dadurch werden nicht nur neue Zielgruppen für eine Berufstätigkeit in der Pflege angesprochen, sondern auch Karriereperspektiven im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung eröffnet.

 

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung entstand vor allem für die Träger der praktischen Ausbildung aufgrund der neuen bundesrechtlichen Anforderungen ein erweiterter Verwaltungs- und Organisationsaufwand. Hinzu kommen Nachweis- und Dokumentationspflichten, u.a. bei den Fortbildungen der Praxisanleitenden. Die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Ausbildung erfordert zudem, dass in einem verbindlichen Ausbildungsplan, der zwingender Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist, die inhaltliche und zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildung geregelt wird. Der Träger der praktischen Ausbildung ist als Vertragspartner insbesondere dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Praxiseinsätze absolviert werden können.

 

Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen in der Anlaufphase des Umsetzungsprozesses der Pflegeberuferefom zu unterstützen, wurde den Stadt- und Landkreisen eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt. Die regionalen Koordinierungsstellen unterstützen bei der Koordinierung von Angebot und Nachfrage der Einsätze der praktischen Ausbildungszeiten insbesondere in der Anlaufphase der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Es ist das gemeinsame Anliegen aller Akteure, beim Übergang in die generalistische Pflegeausbildung den Verlust von Ausbildungsplätzen zu verhindern und möglichst zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

 

Die Anforderungen an die praktische Ausbildung sind durch die thematische Verbreiterung der generalistischen Ausbildung weit vielfältiger als in den bisherigen Ausbildungen in der Alten- und Krankenpflege. Jede/r Auszubildende/r muss Einsätze in den Versorgungsbereichen stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege, Pädiatrie und Psychiatrie nachweisen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Dies setzt entsprechende Kooperationen der Träger der praktischen Ausbildung mit den weiteren Einsatzstellen und den Pflegeschulen voraus.

 

Auf regionaler Ebene sollte in der Startphase der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz eine zentrale und neutrale Anlaufstelle den Koordinierungsprozess unterstützen. Die Förderung der Koordinierungsstellen aus Bundes- und Landesmitteln erfolgt zunächst bis zum 31.12.2021 und zwar mit einem Zuschuss in Höhe von 50 %, maximal 30.000 Euro je Stadt- oder Landkreis.

 

In der gemeinsammen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 05.10.2020 wurde die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für die generalistische Pflegeausbildung beim Ostalbkreis im Umfang einer 50 %-Stelle beschlossen, befristet bis zum 31.12.2021. Die Stelle wurde zum 01.01.2021 mit Frau Margit Klotzbücher besetzt. Sie ist angesiedelt bei der Stabsstelle Beratung, Planung, Prävention, wo auch die Altenhilfefachberatung, der Pflegestützpunkt und die Pflegekampagne verortet sind und Synergieeffekte ermöglichen.

 

 

  1. Fortführung der Koordinierungsstellen in Baden-Württemberg

 

In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom Juli 2021 hat Sozialminister Lucha betont, dass den Koordinierungsstellen eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Einsatzplanung zukommt, gerade weil es immer noch an Pflegestellen und gut ausgebildetem Personal fehle. Dass die Förderung der Stellen verlängert werde, sei die logische Konsequenz. Die regionalen Koordinierungsstellen seien für die an der Ausbildung beteiligten Krankenhäuser, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste eine wichtige Hilfe. Sie unterstützen bei der deutlich komplexer gewordenen Planung der praktischen Einsätze der Auszubildenden, die in der Pflegeausbildung notwendig sind. Die Koordinierungsstellen sorgen darüber hinaus für eine optimale Auslastung, damit die teils knappen sektorenspezifischen Ausbildungsplätze durchgegend genutzt und Leerläufe vermieden werden. Darüber hinaus unterstützen sie bei der Akquise neuer Ausbildungspartner, vermitteln Kooperationen und beraten Interessierte bei Fragen zur Ausbildung oder im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Auszubildenden und Betrieb.

 

 

  1. Situation im Ostalbkreis

 

Die Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildung sehen einen Mehrwert durch die Netzwerk- und Projektarbeit der neutralen und beim Landkreis angesiedelten Koordinierungsstelle, insbesondere aufgrund der

 

-          Übernahme von zentral gesteuerten Netzwerkaufgaben (z.B. Austauschtreffen für den gesamten Ostalbkreis),

-          Senkung der Konkurenzsituation über einheitliche Regelungen (z.B. Vertragsanpassungen der Kooperationsverträge, Abschluss einer Absichtserklärung),

-          stark verbesserten Informationsweiterleitung im landkreisweiten Netzwerk (über zentrale, regelmäßige Informationssteuerung mittels Datensammlung, Umfragen und Erstellung globaler E-Mail-Verteiler, Beratungsangebot zur gesetzlichen Auslegung nach dem Pflegeberufegesetz),

-          Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und beim Bewerben der generalistischen Ausbildung,

-          langfristigen Entlastung des Arbeitsaufwandes im Netzwerk über landkreisweite Vereinheitlichung von Dokumenten und Formularen zur Ausbildung,

-          Synergiebildung mit Koordinationsstellen benachbarter und anderer Landkreise in Baden-Württemberg.

 

Nach zehnmonatiger Tätigkeit der Koordinierungsstelle kann folgendes Fazit gezogen werden: Viele offene Fragen ergeben sich erst in der praktischen Umsetzung des Pflegeberufegesetzes. Engpässe bei den praktischen Ausbildungseinrichtungen entstehen zeitlich verzögert aufgrund der dreijährig angelegten Ausbildung in allen pflegerischen Versorgungsbereichen. Aktuell befinden sich die Auszubildenden erst im zweiten Ausbildungsjahr. Es besteht die Notwendigkeit, weiterhin landkreisweit einheitliche Regelungen und Dokumente zu erstellen und zentral zur Verfügung zu stellen. Ohne die zentrale Koordinierung besteht die Gefahr, die generalistische Pflegeausbildung im Ostalbkreis nicht in der gewünschten Qualität und Quantität anbieten zu können.

 

 

  1. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung

 

Das Land Baden-Württemberg hat Anfang November 2021 einen Förderaufruf für eine zweite Förderperiode gestartet, allerdings mit einer Laufzeit bis längstens 30.09.2022. Die Antragsfrist endet bereits am 26.11.2021. Laut Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bestätigen die Erfahrungen, dass sich eine engagierte und gut etablierte Koordinierungsstelle überaus positiv auf die Ausbildungssituation eines Kreises auswirken kann. Sie bestärken die Ausbildungsträger darin, eine größere Zahl an Auszubildenden aufzunehmen, was später, wenn die Auszubildenden ihre Ausbildung abschließen, eine Steigerung der Zahl der Pflegefachkräfte im Land, aber auch im jeweiligen Kreis, nach sich ziehen wird.

 

Die Landkreisverwaltung unterstützt alle Bemühungen, die zu einer guten Pflegeausbildung und im Ergebnis insbesondere auch zu mehr Pflegepersonal im Ostalbkreis führen. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Koordinierungsstelle - analog zur Landesförderung - bis zum 30.09.2022 zu verlängern. Dadurch kann vor dem Hintergrund der Pflegereform die praktische Ausbildung gestärkt und die generalistische Pflegeausbildung insgesamt gut im Ostalbkreis verankert werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Das Land fördert die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform bis zum 30.09.2022 in Höhe von 50 %, maximal 30.000 Euro. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt – befristet bis zum 30.09.2022 – ca. 12.000 Euro.


Sollte der Förderantrag vom Land abgelehnt werden, müsste der Landkreis die vollen Kosten in Höhe von ca. 24.000 Euro übernehmen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabsstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat