Antrag des Vorstands/der Verwaltung Der Kreistag erteilt folgenden Weisungsbeschluss an den Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR: - Der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der voraussichtlichen Firmierung MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen auf der Grundlage des Gesellschaftsvertragsentwurfs (Anlage 1), vorbehaltlich der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung, wird zugestimmt.
- Der Erteilung einer unbeschränkten selbstschuldnerischen Bürgschaft der Kliniken Ostalb gkAöR zu Gunsten der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft für Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gem. § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V wird vorbehaltlich der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung zugestimmt.
- Der Vorstand der Kommunalanstalt wird vorbehaltlich des Vorliegens der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung in seiner Funktion als Gesellschafter mit der Gründung der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft beauftragt und ermächtigt,
- Änderungen von nicht wesentlicher Bedeutung im Gesellschaftsvertrag der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft vorzunehmen, wenn diese zum Beispiel aus gesellschafts-, kommunal-, vertragsarztrechtlicher- oder steuerrechtlicher Sicht für die Erfüllung der Gründungsvoraussetzungen erforderlich sind,
- Herrn Thomas Schneider oder eine andere geeignete Person zum Geschäftsführer der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft zu bestellen,
- dem Geschäftsführer der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft Einzelvertretungsbefugnis und die Berechtigung zu erteilen, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alt. 2 BGB).
- Dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags mit dem Geschäftsführer der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft nach dem für Tochtergesellschaften üblichem Muster wird gemäß § 9 Abs. 3 Bst. l) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR vorbehaltlich der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung mit der Maßgabe zugestimmt, dass dieser vorher vom Verwaltungsratsvorsitzenden genehmigt wird.
- Dem Vorstandsvorsitzenden, Axel J. F. Janischowski, wird hiermit gemäß § 7 Abs. 2 der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR zum Zwecke der Umsetzung der Beschlüsse gemäß vorstehend Ziffern 1 bis 4, insbesondere zum Zwecke der Gründung der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft und der Bestellung der Geschäftsführer dieser Gesellschaft, und aller dafür erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen und Erklärungen Einzelvertretungsmacht erteilt. Im Übrigen verbleibt es bei der für Herrn Axel J. F. Janischowski derzeit geltenden Vertretungsregelung.
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