Der Kreistag nimmt Kenntnis von den für die Verwaltungspraxis relevanten Inhalten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (VO EU 2016/679) und von deren Umsetzung in der Landkreisverwaltung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle der/des Datenschutzbeauftragten des Ostalbkreises auszuschreiben. Die Stelle ist im Stellenplan 2019 entsprechend auszuweisen.
24.04.2018 - Kreistag
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.