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Antrag des Vorstands/der Verwaltung
Der Kreistag erteilt folgenden Weisungsbeschluss an den Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR:
Sachverhalt/Begründung
Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 der Gründung und dem Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR zugestimmt und entsprechende Weisungsbeschlüsse an den Verwaltungsrat zur Umsetzung erteilt.
Hintergrund war die Schließung der bestehenden frauenärztlichen Praxis in Bopfingen mit der das gynäkologische Angebot für den Bereich östlich der A7 im Ostalbkreis weggebrochen ist. Die Weiterführung dieses, für die Bevölkerung in der Raumschaft sehr wichtigen, ambulanten medizinischen Angebots sollte im Sinne der Daseinsvorsorge und gleichwertigen Lebensbedingungen durch die Kliniken Ostalb über ein MVZ sichergestellt werden. Das Engagement im ambulanten Bereich mit Zulassung für die Behandlung von Kassenpatienten kann mit angestellten Ärzten nur in Form eines MVZ erfolgen. Dieses muss in einer eigenen Rechtsform betrieben werden.
Die im Sommer 2017 angedachte Gründung des MVZ scheiterte bis dato an den hohen rechtlichen Hürden und der Spruchpraxis des Zulassungsausschusses Baden-Württem-berg, da für einen Weiterbetrieb der frauenärztlichen Praxis nur ein Arzt mit einem Versorgungsauftrag von 0,5 zur Verfügung steht und weitere Zulassungen aufgrund der Überversorgung im Planungsbereich (in der fachärztlichen Versorgung hier der gesamte Ostalbkreis) aktuell ausgeschlossen sind.
Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb wurde in seinen Sitzungen am 26.09.2017, 25.12.2017 und zuletzt am 30.01.2018 über die aktuelle Situation und Lösungsmöglichkeiten, den gynäkologischen Sitz dauerhaft in eine eigene Organisationsstruktur zu binden, informiert. Hierbei musste, trotz Bemühen bei der Kassenärztlichen Vereinigung, auch zur Kenntnis genommen werden, dass dies nur in einer größeren Organisationsform gelingen kann, da minimum ein voller Kassensitz, der mit zwei Ärzten zu jeweils 50% besetzt ist, für ein MVZ erforderlich ist.
Aktuell zeichnet sich die Möglichkeit ab, dass die Voraussetzungen, ein eigenes MVZ zu gründen und zu betreiben, erfüllt werden könnten. Allerdings würde bei diesem Modell der Hauptsitz des MVZ in Ellwangen sein und die gynäkologische Praxis in Bopfingen als Nebenbetriebsstätte in die Gesellschaft integriert werden.
Eine Abstimmung im Vorfeld der Sitzung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart (zuständige Rechtsaufsichtsbehörde) hat ergeben, dass das Regierungspräsidium als Genehmigungsvoraussetzung zur Auflage macht, den Weisungsbeschluss des Kreistags vom 25.07.2017 nochmals neu zu fassen, da dieser auf den Standort Bopfingen bezogen war und die jetzige Gründung der Gesllschaft mit Sitz der Hauptbetriebsstätte in Ellwangen liegen soll. Daher wurde die Behandlung des TOPs noch kurzfristig auf die Sitzung des Kreistags am 24.04.2018 aufgenommen.
Anlagen
Anlage 1: Gesellschaftsvertragsentwurf
Sichtvermerke
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