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Vorlage - 093-1/2018  

 
 
Betreff: Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
- Weisungsbeschluss an den Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb
Status:öffentlich  
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Kliniken Ostalb gkAöR
Beratungsfolge:
Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
Kreistag
24.04.2018 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1_GV_MVZ_gGmbH_Ellwangen_180413_R_2

Antrag des Vorstands/der Verwaltung

 

Der Kreistag erteilt folgenden Weisungsbeschluss an den Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR:

 

  1. Der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der voraussichtlichen Firmierung MVZ Ostalb Kliniken gGmbH Ellwangen auf der Grundlage des Gesellschaftsvertragsentwurfs (Anlage 1), vorbehaltlich der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung, wird zugestimmt.

 

  1. Der Erteilung einer unbeschränkten selbstschuldnerischen Bürgschaft der Kliniken Ostalb gkAöR zu Gunsten der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft für Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gem. § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V wird vorbehaltlich der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung zugestimmt.

 

  1. Der Vorstand der Kommunalanstalt wird vorbehaltlich des Vorliegens der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung in seiner Funktion als Gesellschafter mit der Gründung der in Ziffer 1 genannten MVZ-Träger­gesellschaft beauftragt und ermächtigt,

 

  1. Änderungen von nicht wesentlicher Bedeutung im Gesellschaftsvertrag der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft vorzunehmen, wenn diese zum Beispiel aus gesellschafts-, kommunal-, vertragsarztrechtlicher- oder steuerrechtlicher Sicht für die Erfüllung der Gründungsvoraussetzungen erforderlich sind,

 

  1. Herrn Thomas Schneider oder eine andere geeignete Person zum Geschäftsführer der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft zu bestellen,
  2. dem Geschäftsführer der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft Einzelvertretungsbefugnis und die Berechtigung zu erteilen, im Namen der Gesellschaft und als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alt. 2 BGB).

 

  1. Dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags mit dem Geschäftsführer der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft nach dem für Tochtergesellschaften üblichem Muster wird gemäß § 9 Abs. 3 Bst. l) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR vorbehaltlich der noch zu erteilenden Verbindlichen Auskunft durch die Finanzverwaltung mit der Maßgabe zugestimmt, dass dieser vorher vom Verwaltungsratsvorsitzenden genehmigt wird.

 

  1. Dem Vorstandsvorsitzenden, Axel J. F. Janischowski, wird hiermit gemäß § 7 Abs. 2 der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR zum Zwecke der Umsetzung der Beschlüsse gemäß vorstehend Ziffern 1 bis 4, insbesondere zum Zwecke der Gründung der in Ziffer 1 genannten MVZ-Trägergesellschaft und der Bestellung der Geschäftsführer dieser Gesellschaft, und aller dafür erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen und Erklärungen Einzelvertretungsmacht erteilt. Im Übrigen verbleibt es bei der für Herrn Axel J. F. Janischowski derzeit geltenden Vertretungsregelung.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 der Gründung und dem Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR zugestimmt und entsprechende Weisungsbeschlüsse an den Verwaltungsrat zur Umsetzung erteilt.

 

Hintergrund war die Schließung der bestehenden frauenärztlichen Praxis in Bopfingen mit der das gynäkologische Angebot für den Bereich östlich der A7 im Ostalbkreis weggebrochen ist. Die Weiterführung dieses, für die Bevölkerung in der Raumschaft sehr wichtigen, ambulanten medizinischen Angebots sollte im Sinne der Daseinsvorsorge und gleichwertigen Lebensbedingungen durch die Kliniken Ostalb über ein MVZ sichergestellt werden. Das Engagement im ambulanten Bereich mit Zulassung für die Behandlung von Kassenpatienten kann mit angestellten Ärzten nur in Form eines MVZ erfolgen. Dieses muss in einer eigenen Rechtsform betrieben werden.

 

Die im Sommer 2017 angedachte Gründung des MVZ scheiterte bis dato an den hohen rechtlichen Hürden und der Spruchpraxis des Zulassungsausschusses Baden-Württem-berg, da für einen Weiterbetrieb der frauenärztlichen Praxis nur ein Arzt mit einem Versorgungsauftrag von 0,5 zur Verfügung steht und weitere Zulassungen aufgrund der Überversorgung im Planungsbereich (in der fachärztlichen Versorgung hier der gesamte Ostalbkreis) aktuell ausgeschlossen sind.

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb wurde in seinen Sitzungen am 26.09.2017, 25.12.2017 und zuletzt am 30.01.2018 über die aktuelle Situation und Lösungsmöglichkeiten, den gynäkologischen Sitz dauerhaft in eine eigene Organisationsstruktur zu binden, informiert. Hierbei musste, trotz Bemühen bei der Kassenärztlichen Vereinigung, auch zur Kenntnis genommen werden, dass dies nur in einer größeren Organisationsform gelingen kann, da minimum ein voller Kassensitz, der mit zwei Ärzten zu jeweils 50% besetzt ist, für ein MVZ erforderlich ist.

 

Aktuell zeichnet sich die Möglichkeit ab, dass die Voraussetzungen, ein eigenes MVZ zu gründen und zu betreiben, erfüllt werden könnten. Allerdings würde bei diesem Modell der Hauptsitz des MVZ in Ellwangen sein und die gynäkologische Praxis in Bopfingen als Nebenbetriebsstätte in die Gesellschaft integriert werden.

 

Eine Abstimmung im Vorfeld der Sitzung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart (zuständige Rechtsaufsichtsbehörde) hat ergeben, dass das Regierungspräsidium als Genehmigungsvoraussetzung zur Auflage macht, den Weisungsbeschluss des Kreistags vom 25.07.2017 nochmals neu zu fassen, da dieser auf den Standort Bopfingen bezogen war und die jetzige Gründung der Gesllschaft mit Sitz der Hauptbetriebsstätte in Ellwangen liegen soll. Daher wurde die Behandlung des TOPs noch kurzfristig auf die Sitzung des Kreistags am 24.04.2018 aufgenommen.


 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertragsentwurf

 


 

Sichtvermerke

 

Stabsstelle

__________________________________________

 

Wagenknecht

 

 

Vorstandsvorsitzender
Kliniken Ostalb gkAöR

__________________________________________

Janischowski

 

 

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_GV_MVZ_gGmbH_Ellwangen_180413_R_2 (98 KB)