Beschluss Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmen der Ziffer 1 und der Ziffer 2 mit folgender Formulierung: 2.Die Landkreisverwaltung wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Reformnicht zu Lasten der Kreisfinanzen geht. Auf dieser Grundlage wird eine rechtssichere Satzung („Allgemeine Vorschrift zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr im Ostalbkreis gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007“) aufgestellt und dem Ausschuss in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017 zur Beschlussempfehlung an den Kreistag, bzw. dem Kreistag in seiner Sitzung am 7. November 2017 zur endgültigen Beschlussfassung übergeben. einstimmig zu.
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