Bürgerinformationssystem

Vorlage - 153/2017  

 
 
Betreff: Vorstellung der Flurneuordnung im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV Beteiligt:Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
AA_HDH_Übersicht_Bearbeitung100_2017_neu

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der ländliche Raum ist in seiner Funktion als eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu entwickeln. Seine Bedeutung als Natur-, Kultur- und Erholungsraum ist zu sichern. Die Flurneuordnung ist das Instrument für die ganzheitliche und nachhaltige Strukturentwicklung des ländlichen Raumes.

 

Der Ostalbkreis ist mit seinem Geschäftsbereich Geoinformation und Landentwicklung schlagkräftig aufgestellt. Die ehemals eigenständigen Ämter für Vermessung und Flurneuordnung wurden im Jahr 2014 zu einem gemeinsamen Geschäftsbereich zusammengeführt. Der gemeinsame Geschäftsbereich hat folgende Aufgaben:

 

        Vermessungen, Führung des Liegenschaftskatasters (u.a. Auskünfte)

        Baulandumlegungen

        Geographisches Informationssystem: “Geoportal Ostalbkreis“,
Bürger-GIS Ostalbmap

        Breitbandausbau, Ingenieurvermessungen

        Flurneuordnung

 

Die Aufgaben der Flurneuordnung und Landentwicklung haben eine große Bandbreite und werden im Folgenden vorgestellt:

 

  1. Verbesserung der Agrarstruktur, Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft:
    Die Arbeits- und Produktionsbedingungen werden verbessert, indem der stark zersplitterte Grundbesitz zu günstig geformten Flächen zusammengelegt wird, die gut zu bewirtschaften sind und durch ein bedarfsgerechtes Wegenetz erschlossen werden. Betriebswirtschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Flurneuordnungen einen Produktions- und Zeitgewinn von 20 % erbringen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Einkommen und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte leisten (Bsp.: Flurneuordnungen Neuler und Aalen - Beuren)

 

  1. Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege, Erhaltung einer vielfältigen Landschaft:
    Flurneuordnungen unterstützen und fördern den Naturschutz und die Landespflege.
    Sie bewahren das ökologische Potenzial und entwickeln es weiter. Unvermeidbare Eingriffe in die Ökologie werden ausgeglichen und durch Neuanpflanzungen werden Landschaftsteile ergänzt und bereichert. Ökologisch wertvolle Flächen werden in öffentliches Eigentum überführt und dadurch langfristig gesichert.
    (Bsp.: Flurneuordnungen Lauchheim - Röttingen und Riesbürg - Goldburghausen).

 

  1. Landbereitstellung für Infrastrukturmaßnahmen:
    Bei öffentlichen Großvorhaben wie z. B. dem Bau von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und Ortsumfahrungen oder den Bau von Rückhalteeinrichtungen für den Hochwasserschutz sorgt die Flurneuordnung für eine sozialverträgliche Umsetzung. Zerschneidungsschäden in Wegenetz und den Bewirtschaftungsflächen werden durch diese Großvorhaben weitestgehend vermieden.
    (Bsp.: Flurneuordnungen Mögglingen (B29) und Bopfingen - Kerkingen/Oberdorf (Sechta-Eger).

 

  1. Nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gemeinden:
    Durch Bodenordnung und durch die Bereitstellung von Flächen für Wohnen, Infrastruktur und Arbeiten kann im Rahmen der Flurneuordnung durch die Aktivierung innerörtlicher Freiflächen der Strukturwandel in den Dörfern unterstützt werden.
    (Bsp.: Flurneuordnung Ellwangen - Pfahlheim (Ortslage)).

Der Landkreis Heidenheim wird im Bereich Flurneuordnung als „Gemeinsame Dienststelle“ seit der Verwaltungsreform komplett vom Ostalbkreis betreut und muss hierfür kein eigenes Personal vorhalten.

 

Aktuell bearbeitet unser Haus 14 laufende Flurneuordnungsverfahren, zwei davon im Landkreis Heidenheim.

Die Nachfrage nach neuen Flurneuordnungen ist ungebrochen: Nachdem 2015 das Verfahren Riesbürg - Goldburghausen angeordnet wurde, werden 2017 die Verfahren Ellwangen-Pfahlheim (Ortslage) und Essingen (Dauerwangweg) angeordnet. Weitere Projekte sind in Vorbereitung.

 

Die Gesamtfläche der laufenden Verfahren im Ostalbkreis beträgt ca. 14.000 ha. Bei einer Kreisfläche von 151.200 ha bedeutet dies, dass rund 9,3 % der Kreisfläche flurbereinigt werden. Rund 4.000 Grundstückseigentümer sind von der Flurneuordnung betroffen.

 

In den Verfahren werden und wurden insgesamt ca. 43 Mio. € investiert. Der Zuschuss-
anteil beträgt insgesamt ca. 31 Mio. €, das bedeutet eine Förderquote von durchschnittlich 72 % (hinzu kommen Kostenbeteiligungen von Straßenbaulastträgern und von Kommunen).

 

 

 

Landkreis

Verfahrensname

Leitende/r Ingenieur/in

Verfahrensfläche in ha

Anzahl der Teilnehmer

(Bewilligter) Zuschuss in €

Anordnungsbeschluss

Genehmigung Plan §41
(Technischer Beginn)

Besitzeinweisung

Anhörungstermin §59

Schlussfeststellung

HDH

Hermaringen (B 492)

Schindler

232

122

92.170

04.96

03.05

09.08

06.11

10.18

HDH

Sontheim-Brenz (B 492)

Schindler

379

159

143.052

12.09

11.13

10.19

10.20

10.23

OAK

Bopfingen-Kerkingen/Oberdorf (Sech (Sechta-Eger)

Winkler

1810

317

4.355.753

08.96

02.03

10.09

11.17

11.24

OAK

Bopfingen-Baldern

Winkler

581

198

2.073.817

12.98

12.04

08.09

12.13

12.23

OAK

Kirchheim am Ries

Winkler

694

169

1.486.711

12.07

11.16

10.22

11.25

12.31

OAK

Riesbürg-Goldburghausen

Winkler

480

97

17.080

09.15

10.20

10.25

11.27

10.32

OAK

Essingen (Dauerwangweg)

Winkler

40

44

373.252

09.17

11.17

11.19

11.19

 

OAK

Ellwangen/Rainau (A 7)

Schindler

2.696

643

6.107.100

12.83

12.90

10.02

05.06

02.20

OAK

Neuler

Schindler

2.146

498

4.789.947

12.98

12.04

07.14

05.21

12.30

OAK

Mögglingen (B 29)

Efinger

1.278

533

70.800

10.09

10.19

10.25

10.27

11.31

OAK

Aalen-Beuren

Efinger

453

66

1.033.209

09.04

08.07

07.15

06.19

12.22

OAK

Böbingen an der Rems

Efinger

884

374

2.721.412

08.06

11.12

10.19

03.21

09.25

OAK

Lauchheim-Röttingen

Schweyer

1.082

215

2.994.373

04.98

02.02

10.07

02.12

07.21

OAK

Iggingen

Schweyer

1.116

504

3.875.942

04.03

11.06

07.16

10.19

01.26

OAK

Lauchheim-Hülen

Schweyer

785

79

964.055

12.05

12.09

07.17

10.20

06.25

OAK

Ellwangen-Pfahlheim (Ortslage)

Schweyer

42

150

400.400

09.17

12.20

12.27

12.27

12.32

 

Summe:

 

14.698

4.168

31.499.073

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ablauf eines „Regelverfahrens“ gestaltet sich folgendermaßen:
 

  • Anordnung / Flurbereinigungsbeschluss
  • Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  • Bodenwertermittlung
  • Aufstellung und Genehmigung des Wege- und Gewässerplans
    (Plan nach § 41 FlurbG)
  • Ausbau des neuen Wegenetzes, Absteckung und Aufnahme der neuen Strukturen
  • Wunschtermin mit den Grundstückseigentümern
  • Vorläufige Besitzeinweisung
  • Anhörungstermin nach § 59 FlurbG
  • Kataster- und Grundbuchberichtigung
  • Schlussfeststellung
     

Während des Flurneuordnungsverfahrens finden Abstimmungen mit den unterschiedlichsten Interessensvertretern und auch eine intensive Bürgerbeteiligung statt, um größtmögliche Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten. Alle Teilnehmer im Flurneuordnungsverfahren gehören einer Teilnehmergemeinschaft an, die einen Vorstand wählt, der bei allen wichtigen Entscheidungen und Planungen im Flurneuordnungsverfahren mitwirkt. Dadurch haben die betroffenen Grundstückseigentümer die Möglichkeit, mittelbar durch den Vorstand ihre Ideen und Vorstellungen einzubringen.

 

Die Flurneuordnung ist über die Bedeutung einer agrarstrukturellen Ordnungsmaßnahme hinaus durch die Anpassung an sich stets ändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen ein geeignetes Gestaltungsinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Sorge bereitet uns aktuell der Fachkräftemangel. Insbesondere bei den Vermessungsingenieuren fehlt es an Bewerbern. Obwohl der Ostalbkreis seit Jahren kontinuierlich Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt und viele öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ergreift, um Werbung für den Berufstand zu machen, sind derzeit zwei Ingenieurstellen unbesetzt.


 

 

 

 


Anlagen

 

Übersicht über die Flurneuordnungen im Ostalbkreis und im Landkreis Heidenheim

 

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernat IV

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AA_HDH_Übersicht_Bearbeitung100_2017_neu (3025 KB)    

  Versionen:            
  Nr. Status Sachbearbeiter Bemerkung
Vorlage Marion Poepperl  
  1. Version vom 28.08.2017 (10:02:30 Uhr)   öffentlich