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Antrag der Verwaltung
Herr Georg Haas und Herr Klaus Köhle werden mit Wirkung vom 01.01.2018 auf weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2023 als Naturschutzbeauftragte für den Ostalbkreis bestellt.
Sachverhalt/Begründung
Naturschutzbeauftragte sind gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg Naturschutzfachbehörden und beraten und unterstützen die untere Naturschutzbehörde insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind oder diese vorbereiten; dies sind beispielsweise Stellungnahmen zu (Bau-)Vorhaben. Hierzu verwenden die Naturschutzbeauftragten vom Landkreis zur Verfügung gestellte Laptops, auf denen wichtige Informationen (z. B. Karten mit den Abgrenzungen von Bauleitplänen und Schutzgebieten) abgerufen werden können; des Weiteren machen die Naturschutzbeauftragten Ortsbesichtigungen und nehmen auch an Besprechungen teil. Nach ihren eigenen Angaben beläuft sich der durchschnittliche monatliche Zeitaufwand auf 40 bis 60 Stunden. Für Fahrten zu Ortsbesichtigungen wird der eigene Pkw benutzt.
Die Herren Haas und Köhle sind seit 01.01.2008 als Naturschutzbeauftragte ehrenamtlich für den Ostalbkreis tätig. Der Zuständigkeitsbereich von Herrn Haas erstreckt sich auf den Ellwanger Raum (Ellwangen, Adelmannsfelden, Ellenberg, Jagstzell, Neuler, Rainau, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim und Wört). Herr Köhle ist für den Bereich der Gemeinden Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Iggingen, Leinzell, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach und Täferrot zuständig.
Beide Naturschutzbeauftragte üben ihre ehrenamtliche Tätigkeit zur vollen Zufriedenheit des Landratsamtes und mit großem Engagement aus.
Die derzeitige Amtszeit der beiden Naturschutzbeauftragten endet am 31.12.2017. Beide Herren sind zur Ausübung des Ehrenamtes in einer weiteren Amtszeit von fünf Jahren bereit. Wir schlagen deshalb vor, die Herren Georg Haas und Klaus Köhle für eine weitere Amtszeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2023 als Naturschutzbeauftragte wieder zu bestellen.
Finanzierung und Folgekosten
Herr Haas und Herr Köhle erhalten als ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte vom Ost-albkreis einen pauschalen Auslagenersatz in Höhe von derzeit jeweils 127,82 € im Monat, eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,35 € pro Kilometer, der in Ausübung des Amtes mit dem eigenen Pkw zurückgelegt wird. Das Land Baden-Württemberg gewährt darüber hinaus eine monatliche Dienstaufwands-entschädigung. Weitere Geldbeträge (z. B. Tagegelder …) erhalten die Naturschutzbeauftragte nicht. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt.
Sichtvermerke
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