Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit empfiehlt / Kreistag beschließt die öffentliche Beauftragung - der Kliniken Ostalb gemeinnützige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts und ihrer Tochtergesellschaften mit der Erbringung medizinischer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse mittels Betrauungsakt (Anlage 1),
- der Kliniken Ostalb gemeinnützige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Erbringung pflegerischer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse mittels Betrauungsakt (Anlage 2),
- des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb mit der Erbringung medizinischer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse mittels Betrauungsakt (Anlage 3).
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