Antrag der Verwaltung Die Verwaltung wird beauftragt ein „Schlüssiges Konzept“ zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII zu erstellen. Die Erstellung erfolgt über externe Auftragsvergabe. Unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften im SGB II erfolgt eine öffentliche Ausschreibung.
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