Alle bisherigen Beschlüsse zur Förderung der Jugendsozialarbeit werden zum 31.12.2013 aufgehoben.
Die Förderung aller in der Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Angebote der Jugendsozialarbeit und der Schwangerschaftskonfliktberatung erfolgt ab 01.01.2014 auf der Grundlage der Beschlussformulierung Punkt 1 bis 6 einschließlich der Regelung für die Sonderfälle laut Abschnitt III. der Vorlage.
04.12.2013 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.