Bürgerinformationssystem

Vorlage - 214/2013  

 
 
Betreff: Vorstellung der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
04.12.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Sexueller Missbrauch an Kindern ist ein schweres Verbrechen und erfordert vielfältige gesellschaftliche Anstrengungen im Bereich Prävention und Intervention. Nicht erst seit der öffentlichen Diskussion über die Aufdeckung von Fällen in Internaten und in Heimen wissen wir, dass Kinder auch in Schutzräumen, in denen sie behütet und umsorgt aufwachsen sollten, durch ihnen verwandte oder bekannte Erwachsene gefährdet sein können. Sexueller Missbrauch kann in der Familie, im Bekanntenkreis, in Schulen, in Vereinen, in Heimen und auf Freizeiten geschehen. Sexualisierte Gewalt gibt es überall in Deutschland, in allen Schichten und allen Altersstufen, in Städten wie auf dem Land. Der Ostalbkreis ist in diesem Punkt keine Ausnahme.

 

In Deutschland werden laut Polizeistatistik jährlich ca. 12.500 Fälle sexuellen Miss-brauchs an Kindern (§§ 176,176a,176b StGB) angezeigt. Da der physische und psychische Druck der Opfer hoch ist und diese aus Angst und Scham lange schweigen, ist auch die Dunkelziffer hoch. Auf einen angezeigten Fall gibt es 15-20 nicht angezeigte Fälle.

 

Eine repräsentative Studie von Professor Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsin-stitut Niedersachsen im Auftrag der Bundesregierung hat 2011 festgestellt, dass 6,4 % der weiblichen und 1,3 % der männlichen Befragten vor ihrem 16. Lebensjahr sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt erlebt hatten. Dies stellt gegenüber früheren Untersuchungen einen Rückgang dar. Kritiker bemängeln jedoch, dass neue Formen des sexuellen Missbrauchs wie das Anfertigen von Fotos oder die Konfrontation mit harter Pornografie via Internet oder Handy nicht erfasst wurden. Zudem wurde der Anteil an jugendlichen Tätern nicht berücksichtigt. Daher müsse der Prozentteil der Betroffenen wesentlich höher liegen.

 

 

II. Situation im Ostalbkreis

 

2012 gab es im Ostalbkreis 58 Anzeigen zum sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. Gemessen am Gesamtstrafaufkommen ist diese Zahl relativ niedrig (1%). Wird jedoch die Dunkelziffer berücksichtigt, muss zwischen 800 bis 1.000 Kindern und Jugendlichen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, ausgegangen werden.

 

Entstehung der Kontaktstelle:

Seit Beginn der 90er Jahre haben sich im Ostalbkreis engagierte Ehrenamtliche und Professionelle in einem Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt organisiert. 1995 wurde gemeinsam eine Konzeption für die Errichtung einer Anlaufstelle erarbeitet. Der Kreistag beschloss 1996 einstimmig, im Ostalbkreis eine Kontaktstelle gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen (50% Fachkraft) aus Kreismitteln in Trägerschaft des  Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Aalen e.V. einzurichten. Am 1. Juli 1996 wurde die Arbeit aufgenommen. Im Jahr 2005 wurde die Kontaktstelle an die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Landratsamtes Ostalbkreis angegliedert. Die halbe Stelle wurde 2009 im Rahmen der Wiederbesetzung der Leitung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle auf einen männlichen und eine weibliche Fachkraft aufgeteilt.

 

Aufgabengebiete der Kontaktstelle

 

 

Die Kontaktstelle versteht sich als niedrigschwelliges Beratungsangebot für alle minderjährigen Betroffenen und deren Angehörige bei Verdacht oder Aufdeckung von sexuellem Missbrauch. Des Weiteren sollen Fachkräfte kompetente Ansprechpartner für ihre Fragen zu individuellen Fällen haben. Hierzu ist 2010 das sogenannte SMET Team (Sexueller Missbrauch Experten Team) entstanden, das Fälle im Zusammen-wirken mehrerer Fachkräfte, was auch Vorgabe ist im neuen Kinderschutzgesetz, bewertet und Interventionsvorschläge macht. 

 

Pro Jahr werden ca. 50-60 Fälle an der Kontaktstelle beraten. Hier sind die vielen telefonischen (oft auch anonymen) Anfragen ohne persönlichen Gesprächskontakt nicht eingerechnet. Das reicht von der Anleitung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern im Kindergarten bis zur Begleitung traumatisierter Jugendlicher nach mehrjährigem schwerem sexuellem Missbrauch durch einen nahen Familienangehörigen. Es gibt Fälle, bei denen ein bis wenige Kontakte ausreichen, um Hilfen im eigenen sozialen Umfeld oder Unterstützung außerhalb der Beratungsstelle wie Polizei, Rechtsberatung, Jugendhilfe oder Therapie zu organisieren. Einige Fälle erfordern eine kontinuierliche Begleitung über einen längeren Zeitraum.

 

Im Bereich Prävention ist ein Schwerpunkt das Schulprojekt „Mut zur Stärke“, das im
16. Jahr seiner Durchführung mittlerweile über 10.000 Schüler und Schülerinnen, sowie deren Eltern und Lehrkräfte im Ostalbkreis erreicht hat.

 

Ferner führt die Kontaktstelle selbst Elternabende und Fortbildungsangebote für Fachkräfte durch. Dazu kommt der Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt, dessen 2-3 mal jährlich stattfindende Treffen von der Kontaktstelle geleitet werden.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses sollen die Aufgabenfelder und die Inanspruchnahme der Kontaktstelle gegen den sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen anhand von Fallbeispielen und Fallzahlen vorgestellt werden. Ferner wird der präventive Bereich und die Arbeit des SMET Teams nach dem zweiten Jahr seines Bestehens präsentiert.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch ist an die landkreiseigene Erziehungs- und Familienberatungsstelle angegliedert. Der Planansatz 2013 für die Personal- und Sachkosten der Kontaktstelle gegen sexuellen Missbrauch beträgt 39.300 €.

 

 


Anlagen

 

-

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

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Funk

 

 

Dezernent/in

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Rettenmaier

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel