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Vorlage - 217/2013  

 
 
Betreff: Vollzeitpflege in Form von Bereitschaftspflege im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
04.12.2013 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
KonzeptionBereitschaftspflege
VereinbarungBereitschaftspflege

Antrag der Verwaltung

 

Der Konzeption des Geschäftsbereichs Jugend und Familie des Landratsamtes Ostalbkreis zur Aufnahme von Kindern in Bereitschaftspflege sowie der Vereinbarung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Bereitschaftspflege wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konzeption und die Vereinbarung bedarfsgerecht fortzuschreiben.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Nach § 33 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) soll Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

 

In der Kinder- und Jugendhilfeplanung des Ostalbkreises war und ist die Vollzeitpflege eine wichtige Säule. In der gemeinsamen Sitzung des  Sozialausschusses und des Jugendhilfeausschusses am 14.10.2013 hat Herr Dr. Bürger vom Landesjugendamt betont, dass eine gute Versorgung im Bereich der Hilfen zur Erziehung ganz entscheidend mit einem gut aufgestellten Pflegekinderwesen zusammenhängt. Trotz eines sehr gut aufgestellten ambulanten Hilfeangebots wie im Ostalbkreis ist es richtig und notwendig, Kindern und Jugendlichen in bestimmten Lebenslagen ein stationäres Hilfeangebot zu gewähren. Um eine möglichst bedarfsgerechte Hilfeleistung erbringen zu können, ist es gerade bei den stationären Hilfen wichtig, alle Hilfetypen in ausreichendem Umfang und in geeigneter Ausdifferenzierung verfügbar zu halten, so dass auch in Zukunft Formen der Heimerziehung wie auch familienorientierte Unterbringungen wichtige Bestandteile der Jugendhilfe im Ostalbkreis bleiben. Dennoch ist die Vollzeitpflege die Hilfeform unter den stationären Hilfen, die sowohl unter sozialpädagogischen wie auch fiskalischen Gesichtspunkten eine besondere Stellung einnimmt. Um die erforderliche Weiterentwicklung in der Jugendhilfe zu erreichen, ist eine besondere Gewichtung des Pflegekinderwesens in qualitativer wie quantitativer Hinsicht unverzichtbar.

 

Nach der Statistik des Landesjugendamtes konnte im Ostalbkreis der Anteil der Vollzeitpflege an den stationären Hilfen von 40,8% im Jahr 2008 auf 50,2%  in 2012 gesteigert werden. Diese Entwicklung ist mit ursächlich für den von Herrn Dr. Bürger festgestellten Ausnahmebefund (vielfältige und differenzierte Hilfegewährungen bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Ausgabenentwicklung). 

 

Im Jahr 2012 gab es im Ostalbkreis 251 Vollzeitpflegeverhältnisse. 57 Vollzeitpflegeverhältnisse wurden im Jahr 2012 neu begonnen, davon 36 in Kurzzeitpflege, 8 in Verwandtenpflege und 13 in Dauerpflege. 17 Kinder und Jugendliche konnten nach Vollzeitpflege wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren.

Zum Stand 31.10.2013 gibt es im Landkreis 153 Pflegefamilien mit 224 Pflegekindern.

 

 

II.  Aktuelle Situation

 

Die aktuell gute Situation in der Vollzeitpflege im Ostalbkreis wird nur zu halten sein, wenn die Anstrengungen im Pflegekinderwesen deutlich gesteigert werden. So wird der „Verlust der ländlichen Ländlichkeit“, wie dies im Sozial- u. Jugendhilfeausschuss im Oktober benannt wurde, unter anderem durch den Rückgang „klassischer“ Familienstrukturen und der geringeren Orientierung an damit verbundenen Werten sichtbar. Gleichzeitig werden, um den Auswirkungen des demographischen Wandels entgegen zu wirken, erhebliche gesellschaftliche Anstrengungen unternommen, um Frauen in Erwerbstätigkeit bzw. die „Familienphase“ so kurz wie möglich zu halten. Diese und weitere Entwicklungen erschweren zunehmend die Gewinnung geeigneter Vollzeitpflegefamilien auch in ländlicheren Kreisen.

 

Ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung im Pflegekinderwesen besteht in der fortgesetzten Ausdifferenzierung. Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört es, Kindern und Jugendlichen in entsprechenden Notlagen umgehend Schutz zu gewähren (Inobhutnahme), d.h. sie in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person vorübergehend unterzubringen. Solche Notlagen können durch erzieherische Defizite auftreten, sehr häufig entstehen solche Situation unverschuldet, z. B. durch einen unerwarteten Klinikaufenthalt eines Elternteils. Im Jahr 2011 gab es im Ostalbkreis 114 Inobhutnahmen, wobei kurzfristige Vollzeitpflege oder Heimerziehung im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten noch hinzuzurechnen sind. Ziel einer neuen Konzeption soll es sein, vor allem Kindern (unter 14jährige) in solchen Notlagen noch häufiger als derzeit eine Betreuung und Versorgung in einer Pflegefamilie zu ermöglichen. Von Januar bis Oktober 2013 verzeichnete der Geschäftsbereich Jugend und Familie 21 Inobhutnahmen von Kindern (unter 14 jährige) in Form von Heimerziehung.

 

Mit ursächlich dafür, dass auch unter 14jährige häufig im Rahmen der Heimerziehung versorgt werden ist, dass solche Notlagen oft außerhalb der regulären Dienstzeiten auftreten und durch die Rufbereitschaft des Jugendamts geklärt und gelöst werden müssen. Auf Bereitschaftspflegefamilien kann derzeit in der Regel nur zu „normalen“ Tageszeiten zurückgegriffen werden.

 

 

III. Konzeption Bereitschaftspflege

 

Die vorgelegte Konzeption zur Aufnahme von Kindern in Bereitschaftspflege soll die Aufnahmemöglichkeiten von Kindern in solchen Notlagen erweitern und optimieren. Im Rahmen der Konzeption können sich insbesondere bereits erfahrene Pflegefamilien freiwillig zur Übernahme von Bereitschaftszeiten zur Verfügung stellen. Die Bereitschaftspflege wird i.d.R. in zweiwöchigen Blöcken übernommen, in denen eine Bereitschaftspflegefamilie rund um die Uhr zur Aufnahme von bis zu zwei Kindern bereit steht. Die Betreuung und Versorgung in den Bereitschaftspflegestellen findet vorübergehend bis zur Klärung der weiteren Perspektive, in der Regel längstens 6 Wochen, statt.

 

Durch dieses neue Angebot wird es möglich, Kindern in Notlagen mit dem Bedarf einer vorübergehenden Fremdunterbringung eine familiennahe Versorgung auch in der Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen, zu ermöglichen. Für diese besondere Leistung wird im Rahmen einer Vereinbarung für Bereitschaftspflege (im Anhang der Konzeption) eine gesonderte Vergütung vereinbart.


Finanzierung und Folgekosten

 

Bei einer ersten Erläuterung der neuen Konzeption bei einem Pflegeelterntreffen haben sich bereits einige Pflegeeltern für diese Aufgabe interessiert gezeigt. Die Verwaltung geht von einem sukzessiven Ausbau des neuen Angebots im Jahr 2014 aus, d.h. es werden voraussichtlich nicht aus dem Stand alle 52 Kalenderwochen im Jahr 2014 mit Bereitschaftspflege abgedeckt werden können. Unter der Annahme, dass dies in den Folgejahren möglich sein wird und in diesem Rahmen ca. 25 Kinder aufgenommen werden, ist von jährlichen Zusatzkosten gegenüber der herkömmlichen Vollzeitpflege von ca. 5.500 Euro auszugehen.

 

 

 


Anlagen

 

Konzeption des Geschäftsbereichs Jugend und Familie des Landratsamtes Ostalbkreis zur Aufnahme von Kindern in Bereitschaftspflege einschließlich Vereinbarung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Bereitschaftspflege

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiterin

__________________________________________

 

Funk

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KonzeptionBereitschaftspflege (166 KB)    
Anlage 2 2 VereinbarungBereitschaftspflege (170 KB)