Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Der Kreistag beschließt: Dem Geschäftsbereich Rechnungsprüfung wird ab 01.01.2012 nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 GemO die Prüfung der Betätigung des Ostalbkreises bei Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Ostalbkreis beteiligt ist, als weitere Aufgabe übertragen. |