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Vorlage - 129/2011  

 
 
Betreff: Anerkennung der Schlussabrechnung für den Bauabschnitt 1 ("Funktionsneubau") der St. Anna-Virngrund-Klinik
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik Beteiligt:Stabsstelle Rechnungsprüfung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
11.10.2011 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
08.11.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

1.)   Für den Bauabschnitt 1 („Funktionsneubau“) werden die Gesamtkosten in Höhe von 33.469.848,96 € anerkannt.

 

2.)   Die Restfinanzierung des Bauabschnitts 1 beträgt 124.742,63 €. Dieser Betrag ist vom Ostalbkreis noch zu finanzieren.

 

 

Sachverhalt/Begründung

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Sachverhalt/Begründung

 

Der Bauabschnitt 1 (BA 1: Funktionsneubau) war in vielfacher Hinsicht ein wichtiges Startprojekt für die Umsetzung der Baukonzeption der St. Anna-Virngrund-Klinik (zum damaligen Zeitpunkt noch Virngrund-Klinik). Mit dieser Neubaumaßnahme wurden unverzichtbare technische Voraussetzungen für die weiteren bereits in den letzten Jahren realisierten Bauabschnitte:

 

·         BA 2a (Erwachsenenpsychiatrie)

·         BA 2b (Kinder- und Jugendpsychiatrie)

·         BA 3 (Betten- und Behandlungsneubau Operative Fachbereiche)

                            sowie den noch anstehenden Bauabschnitt

·         BA 4 (Neubau Innere Medizin und weitere Funktionsbereiche)

                            geschaffen.

 

Mit Förderbescheid vom 18.09.1995 wurde für diese Baumaßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 33.141.428,45 € (= 64.819.000 DM) von Seiten des Landes Baden-Württemberg eine Festbetragsförderung in Höhe von 21.474.259,01 €
(= 42.000.000 DM) genehmigt.

 

Der BA 1 konnte nach ca. 2 ½ jähriger Bauzeit am 01.04.1999 in Betrieb genommen werden. Der Funktionsneubau beschränkte sich neben der Schaffung einer modernen Interdisziplinären Intensivstation mit 8 Betten vorrangig auf die grundlegende Erneuerung von Infrastruktur- und Funktionseinrichtungen:

 

·         Labor

·         Funktions- und Ambulanzbereiche der Inneren, der Chirurgischen und der HNO-Abteilung

·         Zentralküche

·         Kapelle

·         Prosektur

·         Büro- und Konferenzräume

·         Umkleidebereiche

·         Technikbereiche

·         Blockheizkraftwerk

 

Die zentrale technische und infrastrukturelle Bedeutung dieser Baumaßnahme wird auch daran ersichtlich, dass noch im Zuge der Realisierung dieses BA 1, die Energie- und Wärmeversorgungskonzeption mit der Etablierung von 2 Blockheizkraftwerken (BHKW) in eine ökologisch und technisch nachhaltigere Lösung umgewandelt wurde. Mit einer Eilentscheidung des Landrates vom 10.04.1997 erfolgte auf der Basis des Beschluss des Betriebsausschusses vom 18.03.1997 und der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart (RP Stuttgart) vom 21.03.1997 die Vergabe zur Realisierung der BHKW an die ausführenden Firmen.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen des BA 1 über die Neuanschaffung einer speziellen EDV für die Intensivabteilung auch eine zeitgemäße Gesamtvernetzung mittels eines damit implizierten Kommunikationsservers für die Gesamtklinik realisiert. Im Rahmen dieser EDV-Gesamtkonzeption erfolgte auch die Einführung einer neuen Labor-EDV, um notwendige Laborbefunddaten schnell übermitteln zu können.

 

Aus dem inneren Zusammenhang mit der Baumaßnahme BA 1 müssen die Einzelförderung des RP Stuttgart für die Netzwerkinstallation als auch die hierfür entstandenen Kosten in einer Gesamtbetrachtung mit dem BA 1 geführt werden.

Dementsprechend ergibt sich für den BA 1 incl. der Netzwerkinstallation und der Spenden für die Kapellenausstattung folgender Gesamtförderbetrag:

 

BA 1 Gesamt

Förderung
in DM

Förderung
in €

Förderung BA 1 gem. § 12 LKHG

42.000.000,00 DM

21.474.259,01 €

Förderung EDV-Netzwerkinstallation

210.000,00 DM

107.371,30 €

Spenden für die Kapellenausstattung

45.559,32 DM

23.294,10 €

Gesamtförderung

42.255.559,32 DM

                                 21.604.924,41 €

 

Der Abschluss des Bauausgabenbuchs des BA 1 hat sich aufgrund von 2 Mängelleistungen nachhaltig verzögert. So musste einerseits eine nicht lauffähige EDV-Software incl. Hardwareanteilen komplett ersetzt werden. In einem hart erkämpften Vergleich konnte am 04.06.2002 eine Gutschrift in Höhe von 196.465,42 € zuzüglich der Einsparung des Sicherheitseinbehalts in Höhe von 32.781,28 € generiert werden [Gesamt 229.246,70 €]. Die Ersatzbeschaffung konnte mit diesem Gesamtgutschriftbetrag zwischenzeitlich realisiert werden. Aus der Softwareersatzbeschaffung mit einem Gesamtauftrag in Höhe von 105.500,- € ist ein Betrag von 41.208,39 € als verpflichtende Verbindlichkeit zur Leistungserfüllung bis zur endgültigen Abnahme noch offen. Als noch zu leistende Zahlungsposition ist dieser Betrag bereits im Bauausgabenbuch BA 1 gelistet.

 

Einen noch gravierenderen Leistungsmangel stellten die im BA 1 eingebauten Brandschutztüren dar. Für die Nachrüstung der Brandschutztüren entstand ein Zusatzaufwand in Höhe von 126.121,04 €. Nach Erstattung der hierfür angefallenen Rechtsanwaltskosten schließt das Bauausgabenbuch BA 1 mit Gesamtkosten in Höhe von 33.469.848,96 € ab.

 

Die Rechnungsprüfung hat den BA 1 abschließend geprüft und festgestellt:

 

-              dass zwingend einzuhaltendes Vergaberecht in wesentlichen Teilen nicht beachtet wurde. Diese Prüfungsfeststellungen wurden bei den nachfolgenden Bauabschnitten jedoch weitgehend berücksichtigt. Das Vergaberecht wird bei der aktuellen Baumaßnahme konsequent eingehalten.

 

-              dass ein Großteil der Verträge ohne Vorabaufmass pauschaliert wurde. Der erbrachte Leistungsumfang konnte so nur zum Teil mit dem abgerechneten Leistungsumfang verglichen werden.

Die Bauprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt war Gegenstand der Sitzung des Kreistages am 27.07.2010.

 

In den Baukosten von 33.469.848,96 € sind neben den im Förderantrag vom 15.02.1995 beantragten Gesamtkosten in Höhe von 33.141.428,45 € auch Kosten für zusätzliche Grundleistungen aus früheren Jahren an das Architekturbüro Eggert & Partner für den Vorentwurf / 2. Finanzierungsantrag in Höhe von 82.179,94 € und für die Zielplanung in Höhe von 96.792,15 € gebucht.

 

Der durch Minderkosten des BA1 entstandene Finanzierungsspielraum wurde für zusätzliche Maßnahmen genutzt. Es handelt sich insbesondere um die EDV Verkabelung mit 271.617,07 €, das BHKW mit 489.569,11 €, die Fernwärmeleitung mit 125.977,38 € und die Parkplatzsanierung mit 21.488,76 €.

 

Die Baukosten wurden in folgender Höhe festgestellt:

 

Ermittlung der Baukosten

 

 

Kosten in DM

Kosten in €

 

 

 

 

 

 

Gesamtbaukosten des BA 1:

 

 

63.334.126,23

32.382.224,55

 

 

 

 

 

 

weitere in die Maßnahme einbezogene Kosten:

(Sitzung des Betriebsausschusses v. 24.10.2000)

 

 

Zielplanungskosten

189.309,00

96.792,15

Kosten für 2-3 Vorentwurf

160.730,00

82.179,94

 

 

 

 

 

 

noch durchgeführte zusätzliche Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

EDV Verkabelung, Einzelförderung durch d. Land BW

 

531.236,81

 

271.617,07

 

Mehrkosten BHKW

 

 

957.513,95

489.569,11

Fernwärmeleitung

 

 

246.390,34

125.977,38

Parkplatzsanierung

 

 

42.028,37

21.488,76

 

 

 

 

 

 

Gesamtbaukosten BA 1 inkl. Zusatzmaßnahmen

65.461.334,70

33.469.848,96

 

 

Dies führte zu einer Haushaltsplanüberschreitung von:

 

Einhaltung des Haushaltsplans

 

Kosten in DM

Kosten in €

 

 

 

 

 

 

Gesamtbaukosten BA 1 inkl. Zusatzmaßnahmen

65.461.334,70

33.469.848,96

 

 

 

 

 

 

bereitgestellte Haushaltsmittel in den HH Plänen

 

-64.800.000,00

-33.131.713,90

einschließlich umgeschichteter Mittel

 

-142.800,00

-73.012,48

Haushaltsplanüberschreitung

 

518.534,70

265.122,58

 

 

Die Kosten werden wie folgt finanziert:

 

Finanzierung:

 

 

 

Kosten in DM

Kosten in €

 

 

 

 

 

 

Gesamtbaukosten BA 1 inkl. Zusatzmaßnahmen

65.461.334,70

33.469.848,96

 

 

 

 

 

 

Förderung BA1 gemäß § 12 LKHG

 

-42.000.000,00

-21.474.259,01

Förderung EDV Netzwerk

 

 

-210.000,00

-107.371,30

Spenden für die Krankenhauskapelle

 

-45.559,32

-23.294,10

 

 

 

 

 

 

Zu finanzieren durch den Ostalbkreis

 

23.205.775,38

11.864.924,55

 

 

 

 

 

 

bisher finanziert durch den Ostalbkreis

 

-22.961.800,00

-11.740.181,92

 

 

 

 

 

 

noch zu finanzieren durch den Ostalbkreis

 

243.975,38

124.742,63

Es verbleibt noch ein durch den Ostalbkreis zu finanzierender Restbetrag in Höhe von

124.742,63 €.

 

Für die Anerkennung von Schlussabrechnungen über 2,5 Millionen € ist gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe e) i. V. mit § 5 der Betriebssatzung der Kliniken des Ostalbkreises der Kreistag zuständig.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

 

 

 


 

Sichtvermerke

 

Koord. Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Luft

 

 

Geschäftsbereich Rechnungsprüfung

__________________________________________

 

Schüler

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel