Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Empfehlung an den Kreistag: I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: - Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
- Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2006 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
- Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
- Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche
Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS), die der Kreistag in seiner Sitzung vom 09.11.2004 bzw. 18.10.2005 beschlossen hat, bleiben unverändert. - Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
- Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die beiden Hausmülldeponien Ellert und Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2006 wird auf 1.076.573,61 € festgelegt.
- Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Pyrolyse wird 2006 letztmalig ein Teilbetrag in Höhe von 1.268.504,99 € in die Gebührenkalkulation eingestellt und der Nachsorgerücklage wieder zugeführt.
- Aus den beiden Nachsorgerücklagen für die Erdaushub- und Bauschuttdeponien Gügling und Herlikofen wird ein Betrag von 200.000,00 € entsprechend §§ 20 und 21 Abs. 2 GemHVO aufgelöst und dem Abfallgebührenhaushalt (UA 7231) zugeführt. Da für die ehemalige Erd- und Bauschuttdeponie Gügling zukünftig keine Nachsorgekosten mehr anfallen, wird die Rücklage zum Jahresende 2006 vollständig aufgelöst.
- Als geplante Gewinnausschüttung der GOA wird 1.000.000,00 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
- Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 wird zu einem Teil von 537.946,08 € im Jahr 2006 abgedeckt. Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2004 im Hausmüll-/ Selbstanliefererbereich wird zu einem Teil von 473.997,23 € im Jahr 2006 abgedeckt und der Überschuss aus dem Jahr 2004 im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird zu einem Teil von 4.443,71 € im Jahr 2006 abgewickelt.
II. Der Entwurf der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird als Satzung beschlossen.
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