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Vorlage - 174/05  

 
 
Betreff: Anerkennung der Schlussabrechnung für
den Umbau und die Sanierung des Tierheimes Dreherhof
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement Beteiligt:D e z e r n a t I
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
25.11.2005 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Für den Umbau und die Sanierung des Tierheimes Dreherhof werden Gesamtkosten in Höhe von 623.461,91 € anerkannt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Vorbemerkung

 

Das Tierheim Dreherhof war nach 20-jähriger Betriebszeit sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr dem geltenden Tierschutzgesetz und der Tierschutz- Hundeverordnung. Der Ausschuss für Umwelt und Kreisentwicklung stimmte dem Umbau und der Sanierung des Tierheims am 13.11.2001 zu.

 

Die Baufreigabe wurde auf der Grundlage der Planung und der Kostenberechnung des Architekturbüros Voitl am 09.04.2002 erteilt.

 

Folgende Baumaßnahmen wurden ausgeführt:

 

  •                  Abbruch der 19 bestehenden Hundezwinger
  •                  Neubau eines Hundehauses mit 17 Zwingern und einer zentralen Futterküche
  •                  Neubau einer Hundequarantänestation mit 2 Zwingern
  •                  Umbau und Sanierung des bestehenden Hunde- und Katzenhauses
  •                  Teilüberdachung von 8 Freilaufzwingern
  •                  Schaffung von Freilaufgehegen und Erhöhung der Zaunanlagen
  •                  Ersetzen des Brennwertkessels
  •                  Einbau einer Solaranlage mit Warmwasserspeicher
  •                  Einbau einer Regenwasserzisterne mit 44 m³ Inhalt

 

Mit den durchgeführten Baumaßnahmen fand keine Kapazitätserweiterung statt. Der Lärmschutz, die hygienischen und funktionalen Bedingungen wurden auf den heutzutage üblichen Standard gebracht. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage wurde durch die Reduzierung der Heiz- und Wasserkosten deutlich erhöht.

 

Die Baukosten wurden nach der Baukostenschätzung vom 26.10.2001 auf 1.200.000,00 DM (613.550,26 €) veranschlagt.

 

Laut Kostenfeststellung vom 21.03.2005 wurde die Baumaßnahme mit Gesamtkosten von 1.219.385,50 DM (623.461,91 €) abgeschlossen.

 

Der beantragte und im Ausschuss für Umwelt und Kreisentwicklung am 13.11.2001 festgelegte Kostenrahmen von 1.200.000,00 DM (613.550,26 €) wurde damit um 19.385,50 DM (9.911,64 €) zunächst überschritten.

Allerdings wurden nachträglich, nach schwierigen Verhandlungen für die Quarantänestation, Fördergelder i. H. von 43.028,26 DM (22.000 €) vom Land gewährt. Die Aufwendungen des Ostalbkreises sind daher um 23.642,76 DM (12.088,35 €) geringer ausgefallen.

 


Feststellung der Baukosten

 

Für die Baumaßnahme wurden 2001 im Nachtragshaushalt 100.000 DM und 2002 im Haushaltsplan 1.100.000 DM eingestellt. Zusätzlich wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart eine Festbetragsförderung von 33.249,11 DM (17.000 €) und von 9.779,15 DM (5.000 €) gewährt. Mit den Bauarbeiten wurde im April 2002 begonnen.

 

Gemäß der Hauptsatzung des Ostalbkreises obliegt die Anerkennung der Schlussabrechnung von Bauvorhaben von mehr als 200.000 € bis zu 1 Mio. € im Einzelfall dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung. Insgesamt belaufen sich für den Umbau und die Sanierung des Tierheimes Dreherhof die Baukosten auf eine Gesamtsumme von 623.461,91 €. Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch ein Architektenresthonorar Leistungsphase 9 in Höhe von 606,91 € auszuzahlen ist. Die Kostenfeststellung stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenfeststellung

 

Kontpl-Nr.

Kostenart

insgesamt

1.0.0.0

Baugrund

0,00 €

2.0.0.0

Erschließung

0,00 €

3.0.0.0

Bauwerk

483.900,24 €

4.0.0.0

Gerät

947,72 €

5.0.0.0

Außenanlagen

34.807,89 €

6.0.0.0

Zusatzmaßnahmen

Umbau und Sanierung im Bestand

45.247,08 €

7.0.0.0

Baunebenkosten

59.644,57 €

 

Zwischensumme:

624.547,50 €

Einnahmen für Unkostenvergütung der Leistungsverzeichnisse

-  1 .692,50 €

Summe

 

622.855,00 €

 

Leistungen, wie Honorar, Lph. 9 (Architekt) die noch nicht ausbezahlt werden können

+     606,91 €

Gesamtsumme

623.461,91 €

 

Bereitgestellte Mittel:

 

Umweltschutz u. Kreisentwicklung,

Beschluss vom 09.04.2002                        613.550,-- €

 

Förderung durch das Regierungspräsidium

2002 = 17.000,- €

2003 =   5.000,- €                                    22.000,-- €

635.550,00 €

 

Minderausgaben

12.088,09 €

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

entfällt

Anlagen:

Anlagen

 

Fotos

 

 

 

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