Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2005 – 2008.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auflegungsverfahren nach § 35 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durchzuführen und die Vorschlagslisten mit den ggf. eingegangenen Einsprüchen bei den Amtsgerichten einzureichen.
06.07.2004 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung laut Vorlage 098/04 wird
einstimmig beschlossen.