Bürgerinformationssystem

Vorlage - 096/04  

 
 
Betreff: Neuordnung der Landesförderung für die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat / Kreisjugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.07.2004 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme.


Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines:

 

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Ostalbkreis wird durch Angebote kirchlicher Träger und durch eine kreiseigene, dem Kreisjugendamt zugeordnete und sowohl in Aalen als auch in Schwäbisch Gmünd tätige Beratungsstelle, abgedeckt. Die personelle Besetzung der kreiseigenen Beratungsstelle umfasst insgesamt 2,25 Stellen, wobei die Kosten für 1,75 Planstellen im Rahmen des Sonderbehörden-Eingliederungsgesetzes vom 12.12.1994 vom Land Baden-Württemberg getragen werden. Die weitere 0,5 Planstelle wird vom Landkreis finanziert.

 

Nach den bisherigen gültigen Förderrichtlinien des Landes, erhielten die Träger der landesweit 87 anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in freier Trägerschaft für jede der derzeit 180 Beratungsfachkräfte einen jährlichen Landeszuschuss von pauschal 25.500 €. Nicht einbezogen in diese Förderung waren die Fachkräfte der anerkannten Kommunalen Schwangerschaftskonfliktberatungs­stellen.

 

 

II. Neuregelung der Förderung durch das Land:

 

Bereits im Jahre 1997 begann ein freier Träger in Niedersachsen, dem die dortige Landesförderung nicht ausreichend erschien, einen Verwaltungsrechtsstreit, der mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 03.07.2003 beendet wurde. Bundesweit bedeutsam war die Festlegung, dass anerkannte Schwangerschafts­konfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher pluraler Beratungsstellen erforderlich sind, nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz einen Rechtsanspruch auf Übernahme von mindestens 80% ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch die Länder haben. Damit waren die Bundesländer gehalten, die Höhe der Förderung neu zu regeln.

 

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung offen gelassen hat, dass ggf. durch Landesrecht auch eine Förderungsverpflichtung der Kommunen geregelt werden kann, hat sich das Land Baden-Württemberg entschieden, eine kommunale Förderung nicht festzuschreiben und letztlich sogar die kommunalen Beratungsstellen in die Landesförderung miteinzubeziehen.

 

In der Sitzung des Ministerrats am 27.04.2004 hat die Landesregierung rückwirkend zum 01.01.2004 neue Richtlinien zur Förderung der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung beschlossen.

 

Diese neuen Richtlinien haben vorläufig bis einschließlich 2007 Gültigkeit und sehen einen Zuschuss des Landes für jede hauptberuflich angestellte Fachkraft in einer anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wie folgt vor:

 

1. Zuschuss für freie und kommunale Träger (außer katholische Träger):*

 

2004

2005

2006

2007

55.000 €

55.825 €

56.662 €

57.512 €

 

 

2. Zuschuss für katholische Träger:*

 

2004

2005

2006

2007

25.849 €

26.237 €

26.630 €

27.030 €

 

* Die Steigerungen ergeben sich aus einer vorgesehenen Dynamisierung

   von jährlich 1,5%

 

 

III. Situation im Ostalbkreis:

 

Nachdem die katholischen Beratungsstellen ab 01.01.2001 keine Beratungsbescheinigungen nach § 7 Schwangerschaftskonfliktgesetz mehr ausstellten, haben der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 01.12.2000 und der Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Sitzung am 12.12.2000 zur Aufrechterhaltung eines wohnortnahen Angebots entschieden, für eine in Aalen einzurichtende Stelle beim Evangelischen Kirchenbezirk, die nicht durch Landeszuschüsse gedeckten Personalkosten für 1 Beratungskraft einschließlich eines 10%igen Personal­kostenanteils für eine Verwaltungskraft, ab dem Jahre 2001 zu übernehmen.

 

Nach Abzug des Landeszuschusses wandte der Ostalbkreis für diese Beratungsstelle Mittel in Höhe von 27.634,75 € im Jahre 2001, 33.556,36 € im Jahre 2002 und 41.053,86 € im Jahre 2003 auf.

 

IV. Auswirkungen der Neuregelung des Landes für den Ostalbkreis:

 

Durch die Neuregelung der Förderrichtlinien des Landes ergeben sich für den Ostalbkreis ab 01.01.2004 sowohl Einnahmen an Fördermitteln für die landkreiseigene Beratungsstelle, als auch eine Verringerung des Zuschusses an die Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenbezirks in Aalen.

 

Im Einzelnen stellt sich die Situation ab 01.01.2004 wie folgt dar:

 

1. Landkreiseigene Beratungsstelle:

 

Wie bereits ausgeführt, erhält die landkreiseigene Beratungsstelle Fördermittel des Landes für die nicht von der Regelung des Sonderbehörden-Eingliederungsgesetzes erfasste und mit einem Arbeitsumfang von 50% ausgewiesene, hauptamtlich besetzte Personalstelle. In den Jahren 2004 bis 2007 ist hierfür mit folgenden Fördermitteln zu rechnen:

 

2004

2005

2006

2007

27.500 €

27.912 €

28.331 €

28.756 €

 

 

2. Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenbezirks in Aalen:

 

Unter der Voraussetzung einer Personalkostensteigerung von jährlich 1,5% verändert sich der Zuschussbedarf des Ostalbkreises für die Beratungsstelle des    Evangelischen Kirchenbezirks in Aalen für die Jahre 2004 bis 2007 wie folgt:

 

 

2004

2005

2006

2007

Bruttopersonalkosten (dynamisiert)

67.619 €

68.634 €

69.664 €

70.709 €

Landeszuschuss

55.000 €

55.825 €

56.662 €

57.512 €

Zuschuss des Ostalbkreises

12.619 €

12.809 €

13.002 €

13.197 €

 

 

V. Empfehlung der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme


Finanzierung und Folgekosten:

 

siehe Ziffer IV.


Anlagen:

 

keine

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt  __________________________________________________

   Dauser

 

Fachdezernent __________________________________________________

   Rettenmaier

 

Hauptamt  __________________________________________________

   Wolf

 

Kämmerei  __________________________________________________

   Hubel

 

Landrat  __________________________________________________

   Pavel