Antrag der Betriebsleitung: - Aufstellung der Bilanz unter Verwendung des Jahresergebnisses
Die Überleitung vom GuV-Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird ab dem Jahresabschluss 2004 nach folgendem Schema vollzogen: Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag GuV Entnahme aus der Kapitalrücklage - für Abschreibungen auf mit Trägermitteln finanziertes Anlagevermögen
- genehmigter Trägerzuschuss für Investitionen
- genehmigter Trägerzuschuss für Betriebsmittelzinsen
- Mehraufwendungen für das Klinikum Schwäbisch Gmünd aufgrund der zwei Standorte (Strukturbeitrag)
Bilanzgewinn / Bilanzverlust Die notwendigen Entnahmen aus der Kapitalrücklage (bis zur Höhe der in die GuV eingeflossenen Aufwendungen) werden bei der Bilanzerstellung vorgenommen. - Trägerzuschuss für Instandhaltung
In Abweichung von der gesetzlichen Regelung übernimmt der Träger als Freiwilligkeitsleistung teilweise die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe. - Gemäß § 13 EigBVO sind die vom Träger zur Verfügung gestellten Betriebsmittel angemessen zu verzinsen. Der Träger erstattet den Krankenhaus-Eigenbetrieben diese Zinsen im Rahmen des Kreistagsbeschlusses vom 23.04.2002.
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