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Vorlage - 090/04  

 
 
Betreff: Darstellung der Jahresergebnisse der Klinik-Eigenbetriebe
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
22.06.2004 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Betriebsleitung:

 

  1. Aufstellung der Bilanz unter Verwendung des Jahresergebnisses

Die Überleitung vom GuV-Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird ab dem Jahresabschluss 2004 nach folgendem Schema vollzogen:

 

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag GuV

 

Entnahme aus der Kapitalrücklage

 

  • für Abschreibungen auf mit Trägermitteln finanziertes Anlagevermögen
  • genehmigter Trägerzuschuss für Investitionen
  • genehmigter Trägerzuschuss für Betriebsmittelzinsen
  • Mehraufwendungen für das Klinikum Schwäbisch Gmünd aufgrund der zwei Standorte (Strukturbeitrag)

 

Bilanzgewinn / Bilanzverlust

 

Die notwendigen Entnahmen aus der Kapitalrücklage (bis zur Höhe der in die GuV eingeflossenen Aufwendungen) werden bei der Bilanzerstellung vorgenommen.

 

 

 

 

  1. Trägerzuschuss für Instandhaltung

In Abweichung von der gesetzlichen Regelung übernimmt der Träger als Freiwilligkeitsleistung teilweise die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe.

 

  1. Gemäß § 13 EigBVO sind die vom Träger zur Verfügung gestellten Betriebsmittel angemessen zu verzinsen. Der Träger erstattet den Krankenhaus-Eigenbetrieben diese Zinsen im Rahmen des Kreistagsbeschlusses vom 23.04.2002.

 


Sachverhalt/Begründung:

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt und die GPA haben bei drei Punkten Korrekturen in der bisherigen Praxis der Jahresabschlusserstellung angemahnt:

 

  1. Behandlung von mit Trägermitteln finanziertem Anlagevermögen
  2. Behandlung von Trägerzuschüssen für Instandhaltung
  3. Behandlung von Trägerzuschüssen für Betriebsmittelzinsen

 

Darüber hinaus ist die Erstattung des Trägers für die Mehraufwendungen des Klinikums Schwäbisch Gmünd aufgrund der zwei Standorte zu regeln.

 

zu 1.

Bislang wurden Trägermittel für Investitionen (z.B. Bauvorhaben) wie die Fördermittel des Landes behandelt und als „Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand“ verbucht. In der GuV neutralisieren sich die jährlichen Abschreibungen aus den Trägermitteln für Investitionen durch die ratierliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten.

 

Zuwendungen des Krankenhausträgers sind jedoch keine Zuschüsse oder Zuwendungen der öffentlichen Hand i. S. v. § 5 Abs. 2 der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Die Neutralisierung der entsprechenden Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht daher nicht den Bestimmungen der KHBV. Die GPA hat anlässlich der letzten Prüfungen der Krankenhaus-Eigebetriebe auf diese Rechtslage ausdrücklich hingewiesen (vgl. Anlage 1). In der Konsequenz stehen in der GuV den Aufwendungen für Abschreibungen dann keine Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Erst bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses werden die Abschreibungen durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

 

Der Krankenhausfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer dagegen bestätigt in seinen Sitzungen am 31. März 1998 und 2. Februar 2004 die bisherige Praxis der Klinik-Eigenbetrieb des Ostalbkreises: „… Der Träger kann jedoch auch Zuwendungen wie ein Dritter ausdrücklich als Investitionszuschuss gewähren. … „Ein Ausweis des Investitionszuschusses als Sonderposten aus Zuwendungen Dritter erscheint sachgerecht.“ (Anlage 2). Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft hat in einem aktuellen Rundschreiben die Position des Instituts der Wirtschaftsprüfer veröffentlicht.

 

Am 16. Februar 2004 fand ein Gespräch zwischen Herrn Ulmer, Leiter Kommunale Unternehmen der GPA, Herrn Söhnle, Ernst & Young und Herrn Janischowski statt. Dabei blieb die GPA bei ihrer Auffassung. Nur eine durch die Landesregierung herbeizuführende Änderung der gesetzlichen Grundlagen könne zu einem veränderten Verfahren führen.

 

Das Innenministerium ist aber nunmehr auf Vorschlag der GPA aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Krankenhäusern in privater Rechtsform bereit, die eingangs aufgeführte Darstellung der Betriebsergebnisse zu dulden.

 

Ab dem Jahresabschluss 2003 werden die Kliniken des Ostalbkreises deshalb wieder das von der GPA geforderte Verfahren anwenden.

 

zu 2.

In den vergangenen Jahren wurden einige Instandhaltungsmaßnahmen in den Vermögensplan aufgenommen. Diese Trägermittel sind nachfolgend als Sonderposten verbucht und jährlich erfolgsneutral aufgelöst worden. Nach den Bestimmungen der KHBV sind Instandhaltungsmaßnahmen nicht über den Vermögensplan abzuwickeln, sondern über den Erfolgsplan. Damit können die Aufwendungen für die Instandhaltungsmaßnahme nicht durch die Auflösung von Sonderposten neutralisiert werden.

 

Die im Rahmen der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe vom Träger bereitgestellten Mittel für die Instandhaltung sind über die Kapitalrücklage abzuwickeln.

 

Die Kliniken des Ostalbkreises werden ab dem Haushaltsplan 2005 nach den Vorgaben der GPA verfahren.

 

zu 3.

Der Krankenhausträger Ostalbkreis hat mit Beschluss vom 23.04.2002 den Kliniken des Ostalbkreises einen zinsfreien Betriebsmittelsockel in Höhe von bis zu 5,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Bislang wurden die rechnerisch innerhalb dieses Sockelbetrags anfallenden Zinsaufwendungen nicht in der GuV berücksichtigt.

 

Das Kreisrechungsprüfungsamt und die GPA sind der Auffassung, dass diese Zinsaufwendungen in der GuV als Aufwand zu buchen sind. In gleicher Höhe ist die Kapitalrücklage zu erhöhen. Bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses wird dieser Aufwand durch die Auflösung der Kapitalrücklage „neutralisiert“.

 

Die Kliniken des Ostalbkreises werden ab dem Jahresabschluss 2004 nach den Vorgaben der GPA verfahren.

 

zu 4.

Zu den Mehraufwendungen des Klinikums Schwäbisch Gmünd aufgrund der zwei Standorte wird auf den Beschluss des Kreistags vom 14.10.2003 verwiesen.