Antrag der Verwaltung Der Ostalbkreis gewährt seit dem 01.07.2017 Beschäftigten, die die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge gewählt haben, einen Zuschuss (vgl. Vorlage Nr. 110/2017). Die Höhe des Zuschusses beträgt bisher 10 % des von den Beschäftigten für die Entgeltumwandlung eingesetzten Betrages. Der Zuschuss wird für Beträge, die ab dem 01.11.2025 umgewandelt werden, auf 15 % des von den Beschäftigten für die Entgeltumwandlung eingesetzten Betrages erhöht. Für Bestandsverträge besteht ab dem 01.12.2025 die Möglichkeit, den Zuschuss auf 15 % zu erhöhen.
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