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Vorlage - 170/2025  

 
 
Betreff: Erhöhung des Arbeitgeberanteils bei der Entgeltumwandlung von Mitarbeitenden zur Altersvorsorge
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung Entscheidung
14.10.2025 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis gewährt seit dem 01.07.2017 Beschäftigten, die die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge gewählt haben, einen Zuschuss (vgl. Vorlage Nr. 110/2017). Die Höhe des Zuschusses beträgt bisher 10 % des von den Beschäftigten für die Entgeltumwandlung eingesetzten Betrages. Der Zuschuss wird für Beträge, die ab dem 01.11.2025 umgewandelt werden, auf 15 % des von den Beschäftigten für die Entgeltumwandlung eingesetzten Betrages erhöht. Für Bestandsverträge besteht ab dem 01.12.2025 die Möglichkeit, den Zuschuss auf 15 % zu erhöhen.

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Arbeitgeber, für die der TVöD Anwendung findet, sind verpflichtet, ihren Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit der Entgeltumwandlung anzu­bieten. Demnach wurde im Jahr 2017 für die Beschäftigten der Landkreisverwaltung die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Entgeltumwandlung eine arbeitgeberseitige Förderung der Altersvorsorge zu gewähren, wonach Beschäftigte, die die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge gewählt haben, einen Zuschuss in Höhe von 10 % des von dem Beschäftigten für die Entgeltumwandlung eingesetzten Betrages erhalten. Die Entgeltumwandlung erfolgt in der Form, dass monatlich oder jährlich Teile der Bruttovergütung für die betriebliche Altersvorsorge (z.B. Pensions- oder Unterstützungskasse) verwendet werden. Der gewählte Betrag vermindert das steuer- und sozialversicherungspflichtige Entgelt. Dadurch spart der Beschäftigte Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. In gleicher Weise spart der Arbeitgeber seine Anteile an der Sozialversicherung.

 

Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist ein ganz erheblicher Faktor für die Attraktivität als Arbeitgeber. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bisherige Förderung in Höhe von   10 % des für die Entgeltumwandlung eingesetzten Betrages auf 15 % zu erhöhen.

 

Mit dieser Förderung entsteht ein zusätzlicher Anreiz für weitere Beschäftigte, in die Entgeltumwandlung einzusteigen. Daraus resultieren in der Folge weitere Einsparungen für den Arbeitgeber.

 

Derzeit haben 147 Beschäftigte das Angebot einer Entgeltumwandlung angenommen. Die umgewandelten Entgelte belaufen sich auf monatlich 27.818,04 € bzw. jährlich 333.816,48 €. Der Ostalbkreis spart damit Arbeitgeberanteile in Höhe von monatlich 5.285,42 € bzw. jährlich 63.425,13 €.

 

Positionen

Pro Jahr

Pro Monat

Umwandlungsbeträge

333.816,48 €

27.818,04 €

Einsparung Sozialversicherung AG

63.425,13 €

5.285,42 €

Förderung der Entgeltumwandlung bisher

33.381,65 €

2.781,80 €

Vorschlag: Förderung der Entgeltumwandlung neu

50.072,47 €

4.172,71 €

 

Nach Ziffer 1.3 der Zuständigkeitsordnung des Landratsamts Ostalbkreis ist für Freiwilligkeitsleistungen, soweit diese im Haushaltsplan nicht einzeln ausgewiesen sind, von mehr als 10.000 € der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung zuständig.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Durch die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge mit einem Zuschuss in Höhe von 15 % des von den Beschäftigten für die Entgeltumwandlung eingesetzten Betrage entstehen keine Mehrkosten. Es verringern sich die Einsparungen auf Arbeitgeberseite. Der zusätzliche Anreiz durch die Zuschussgewährung in Höhe von 15 % kann auch dazu führen, dass mehr Beschäftigte diese Art der Altersvorsorge nutzen und somit weitere Einsparungen entstehen.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Müller, i. V. Feth, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat