Antrag der Verwaltung Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung berät die in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung abzüglich der von der Verwaltung am 26.11.2024 eingebrachten Vorschläge zur Ausgabenreduzierung im Teilhaushalt 5. Die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, werden auf dieser Basis dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.
|