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Vorlage - 214/2024  

 
 
Betreff: Fortsetzung der Kofinanzierung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung
04.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der Kofinanzierung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2025 zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Seit mehreren Jahren fördert und testet das Land Baden-Württemberg sowohl neue als auch bewährte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, um Langzeitarbeitslosen mit speziellen und vielfältigen Vermittlungshemmnissen neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Ein Bestandteil dieser Förderung ist die Unterstützung von Beratungszentren für Arbeitslose, die Langzeitarbeitslose beraten und betreuen.

 

Die Arbeitslosenberatungszentren sind kostenlose Beratungsstellen für arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Sie informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Situationen und gewähren rechtskreisübergreifende Unterstützung bei rechtlichen Fragen, insbesondere bei Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Darüber hinaus eröffnen die Arbeitslosenberatungszentren mit ihrem niederschwelligen Ansatz Begegnungsmöglichkeiten und soziale Kontakte für erwerbslose Menschen.

 

Das Ziel besteht darin, Langzeitarbeitslosen in Baden-Württemberg eine umfassende Beratung und Betreuung mit niederschwelligem Zugang zu gewährleisten, die von den staatlichen Behörden unabhängig und von hoher Qualität ist. Darüber hinaus sollen sie eine kompetente Begleitung auf ihrem Weg zur Arbeitsintegration und zur Ermöglichung sozialer Teilhabe erhalten.

 

Bereits im Jahr 2012 hat das Sozialunternehmen a.l.s.o. e.V. in Schwäbisch Gmünd den Zuschlag für ein durch den Europäischen Sozialfonds gefördertes Arbeitslosenberatungszentrum erhalten und arbeitet seitdem in engem Austausch mit dem Jobcenter Schwäbisch Gmünd zusammen.

 

In den Jahren 2020 bis 2022 wurden bis zu zwölf Arbeitslosenberatungszentren in Baden-Württemberg mit jeweils maximal 51.000 Euro Landesmitteln pro Jahr gefördert. Hierzu zählte auch das Arbeitslosenberatungszentrum in Schwäbisch Gmünd. Voraussetzung für die Gewährung der Landesförderung ist seitdem eine finanzielle Unterstützung durch die Kommunen. Daher wurde das Arbeitslosenberatungszentrum 2020 bis 2022 durch jährliche Mittel der Stadt Schwäbisch Gmünd in Höhe von 5.000 Euro sowie des Ostalbkreises in Höhe von 15.000 Euro unterstützt. Hierfür wurden die im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesparten Mittel des Ostalbkreises eingesetzt.

 

Trotz steigenden Kosten für die Arbeitslosenberatungszentren wurden die Landesmittel pro Standort nur geringfügig angehoben. Daraufhin erhöhte der Landkreis seinen Zuschuss in den Jahren 2023 und 2024 auf 18.000 €.

 

Auch im kommenden Jahr wird das niedrigschwellige und unabhängige Beratungsangebot als wertvolle Unterstützung für die Betreuung hilfebedürftiger Menschen betrachtet. Daher soll das Arbeitslosenberatungszentrum auch 2025 weiterhin durch Mittel des Landkreises aus dem kommunalen Passiv-Aktiv-Transfer gefördert werden. Dieser Transfer ermöglicht es, die durch Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingesparten Unterkunftskosten zur Förderung und Unterstützung weiterer SGB II-Leistungsberechtigter einzusetzen.

Eine solche kommunale Unterstützung ist auch im Jahr 2025 Voraussetzung für die Landesförderung. Um seitens des Ostalbkreises die Fortführung des Arbeitslosenzentrums zu unterstützen und die Voraussetzung für die Landesförderung zu erfüllen, sollen für 2025 die kommunalen Fördermittel in Höhe von 18.000 Euro bereitgestellt werden.

 

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis soll durch die Verwendung der eingesparten Kosten der Unterkunft im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers erfolgen. Hierfür werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 18.000 Euro eingeplant.

 

     


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Wible, Stellvertretende Geschäftsführerin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat