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Vorlage - 213/2024  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2025 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung
04.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung berät die in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätze des Entwurfs des Haushaltsplans 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung abzüglich der von der Verwaltung am 26.11.2024 eingebrachten Vorschläge zur Ausgabenreduzierung im Teilhaushalt 5.

 

Die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, werden auf dieser Basis dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich aus Leistungen des Bundes und kommunalen Leistungen zusammen. Diese umfassen:

 

     Verwaltungsbudget

     Eingliederungsbudget

 

     Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

     Bürgergeld

     Kosten der Unterkunft und Heizung

     Kommunale Eingliederungsleistungen

    Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2025 angesetzten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des geplanten Arbeitsmarktprogrammes sowie der voraussichtlichen Verwaltungskosten ermittelt. Eine Mittelzuteilung in entsprechender Höhe durch den Bund wurde auf Grundlage des Regierungsentwurfes zum Bundeshaushalt 2025 angekündigt. Die endgültige Zuteilung erfolgt jedoch erst nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Bundestag. Durch das Ende der Ampelkoalition ist damit erst im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen.

 

Verwaltungsbudget

 

Im Verwaltungsbudget werden für das Jahr 2025 Gesamtausgaben in Höhe von 16.500.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr (16.120.000 ) wurde der Planansatz um 380.000 € erhöht. Die Erhöhung resultiert hauptsächlich aus dem gestiegenen Ansatz für Personalkosten aufgrund der zu erwartenden Tarifsteigerung.

 

Das Budget in Höhe von 16.500.000 € finanziert sich aus 84,8 % Bundesmitteln                  (14.000.000 €) sowie 15,2 % kommunalem Finanzierungsanteil (2.500.000 €).

 

Eingliederungsbudget

 

Für Eingliederungsleistungen sind für das Jahr 2025 Mittel in Höhe von 5.460.000 € eingeplant. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 210.000 €. Den Ausgaben wurden im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2025 in der Sitzung des Ausschusses vom 08.10.2024 bereits zugestimmt.             

 

Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

 

Seitens der Verwaltung ist geplant, dass die Kofinanzierung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis auch im Jahr 2025 fortgesetzt wird. Das Arbeitslosenberatungszentrum wird überwiegend aus Landesmittel über das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ gefördert. Voraussetzung für die Landesmittel ist jedoch ein kommunaler Zuschuss.

 

 

Bei dem Zuschuss durch den Ostalbkreis sollen weiterhin KdU-Mittel, die bei Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) eingespart werden, im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers eingesetzt werden. Auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt dieser Sitzung wird verwiesen. Die Ausgaben in Höhe von 18.000 € hierfür werden unter dem Produkt 31.20.20 „Landesarbeitsmarktprogramm“ eingeplant.

 

Bürgergeld

 

Der Ansatz für das Bürgergeld wurde für das kommende Jahr leicht erhöht und beläuft sich nun auf 63.200.000 € (2024: 62.300.000 €). Im Jahr 2025 wird es keine Erhöhung des Regelsatzes geben und auch die Zahl der Leistungsbeziehenden wird voraussichtlich nicht steigen. Dennoch ist eine geringfügige Anpassung erforderlich, da der Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Bürgergeldbezug angehoben wird und die Ausgaben-Prognose bereits für das laufende Jahr erhöht ist.

 

Der Ansatz von 63.200.000 € umfasst neben dem Regelbedarf des Bürgergeldes auch die Ausgaben für Mehrbedarfe und Sozialversicherungsbeiträge. Zudem beinhaltet er 200.000 €, die als Passivleistungen für Förderungen nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) aktiviert werden. Diese Passiv-Aktiv-Transfers tragen dazu bei, das Eingliederungsbudget zu entlasten.

 

Kosten für Unterkunft und Heizung

 

Für das Jahr 2024 wurde aufgrund der deutlichen Erhöhung des Regelsatzes und der daraus resultierenden hohen Anzahl von Aufstockern und Ergänzern sowie der großen Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine im SGB II von weiterhin erhöhten Fallzahlen ausgegangen. Die Anzahl von Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt wird im Jahr 2024 im Bereich der erwarteten Zahl von 6.250 liegen. Im kommenden Jahr wird damit gerechnet, dass eine hohe Zahl von Geflüchteten, die erfolgreich einen Sprachkurs absolviert haben, nun in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die daraus resultierende Verringerung der Fallzahlen wird aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Lage jedoch voraussichtlich langsamer verlaufen. Für 2025 wird daher mit einem durchschnittlichen Jahreswert von 6.150 Bedarfsgemeinschaften gerechnet.

 

Der Haushaltsansatz für die Transferleistungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) und der einmaligen Leistungen wurde trotz den in der Planung sinkenden Fallzahlen aufgrund der Fortschreibung der Wohngeldtabelle und den daraus resultierenden höheren Mitobergrenzen auf 39.922.000 € erhöht (2024: 39.105.000 €). Die Bundesbeteiligung KdU wurde im Kreishaushalt mit einem Ansatz von 26.530.000 € (2024: 25.800.000 €) veranschlagt.

 

Für die Ausgaben für Geflüchtete aus der Ukraine in den verschiedenen Rechtskreisen erhält der Ostalbkreis eine Erstattung des Landes, die im Haushalt zentral angesetzt und vereinnahmt wird. Die anteilige Erstattung für den KdU-Bereich beträgt 1.950.000 €. Die Weitergabe der Wohngeldentlastung erfolgt ebenfalls durch das Land und ist in Höhe von 3.100.000 € eingeplant.

 

 

 

Im Bereich Kosten der Unterkunft werden daneben Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen in Höhe von insgesamt 2.876.000 € erwartet, sodass der Zuschussbedarf 2025 durch den Ostalbkreis 5.466.000 € beträgt.

 

Neben laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.

 

Kommunale Eingliederungsleistungen

 

Für kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II werden im Jobcenter-Haushalt 2025 Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.710.000 € angesetzt. Davon entfallen 1.600.000 € auf die Kinderbetreuungskosten und 110.000 € auf die psychosoziale Betreuung.

Als Einnahmen werden 50.000 € Erstattungen von anderen Leistungsträgern angesetzt. Der Anteil der Erstattung des Landes für Geflüchtete beträgt für diesen Bereich 360.000 €.

 

Bildung und Teilhabe

 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung wird der Haushaltsansatz für die Ausgaben für Bildung- und Teilhabeleistungen im SGB II Vergleich zum Vorjahr leicht angehoben und beträgt 1.750.000 € (2024: 1.700.000 €). Der Anteil der Landeserstattung für Geflüchtete wird im Bereich Bildung und Teilhabe mit 280.000 € veranschlagt. Die Erstattung der verbleibenden Ausgaben erfolgt durch den Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung KdU und wird dort als Einnahme verbucht.     


Finanzierung und Folgekosten

 

Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben

 

Budget

Kostenträger

2025

Mittelansatz 2025

Mittelansatz 2024

Veränderung

Verwaltungsbudget

Bund

= 14.000.000 €

Ostalbkreis

= 2.500.000 €

16.500.000 €

16.120.000 €

+380.000 €

 

Eingliederungsbudget

Bund 100 %

5.460.000 €

 

5.690.000 €

 

-230.000 €

 

Landesprogramm

„Gute und sichere Arbeit“

Ostalbkreis 100%

 

18.000 €

 

18.000 €

 

0 €

Bürgergeld

Bund

= 59.040.000 €

Rückforderungen

= 4.160.000 €

63.200.000 €

 

62.300.000 €

 

+900.000 €

Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

inkl.

Erstausstattung,

Bekleidung und Wohnung

Bund

= 26.530.000 €

Land BW

= 5.050.000 €

Rückforderungen

= 2.876.000 €

Ostalbkreis

= 5.466.000 €

39.922.000 €

 

39.105.000 €

 

+817.000 €

Kommunale

Eingliederungsleistungen

Land BW

= 360.000 €

Erstattungen

= 50.000 €

Ostalbkreis

= 1.300.000 €

1.710.000 €

 

1.630.000 €

 

+80.000 €

Bildung und Teilhabe

Land BW

= 280.000 €

Erstattungen

= 35.000 €

Ostalbkreis

= 1.435.000 €

1.750.000 €

 

1.700.000 €

 

+50.000 €

Gesamt

 

Ostalbkreis

= 10.719.000 €

128.560.000 €

 

126.563.000 €

 

+1.997.000 €

 

     


Anlagen

 

--

 

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Wible, Stellvertretende Geschäftsführerin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat