Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Der Bundestag hat im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushalts die Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie von Förderungen für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden aus dem SGB II in das SGB III mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen und es am 29.12.2023 veröffentlicht.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen wurden im Januar und Februar 2024 Referenz-Prozesse mit Praktikerinnen und Praktikern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, des Deutschen Landkreistags, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Länder erarbeitet. Während im Reha-Bereich auf der bisherigen Zusammenarbeit zwischen den Agenturen und Jobcentern aufgebaut werden kann, musste bei der FbW ein neuer Referenz-Prozess zur Übergabe der an einer Weiterbildung oder Umschulung interessierten Kundinnen und Kunden erarbeitet werden.
In Vorbereitung des Planungsprozesses und der Budgetvalidierung wurde im Sommer 2024 die gemeinsame Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit Aalen und der Jobcenter Heidenheim und Ostalbkreis erarbeitet. Im Anschluss daran fanden mehrere Abstimmungsgespräche zum pragmatischen Übergang der Leistungen im Ostalbkreis statt.
Änderungen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Die Bewilligung und Finanzierung von Förderungen der beruflichen Weiterbildung für Kundinnen und Kunden im SGB II erfolgt ab 01.01.2025 in der Zuständigkeit der Arbeitsagenturen, im Ostalbkreis bei der Agentur für Arbeit Aalen. Die Identifikation der Potentiale und des möglichen Weiterbildungsbedarfes sowie die Klärung und Lösung eventueller Hemmnisse und die Prüfung der Fördervoraussetzungen verbleibt bei den Beratungsaufgaben des Jobcenter Ostalbkreis.
Die Integrationsverantwortung sowie Beratung bei allen über die Durchführung und Finanzierung der FbW hinausgehende Fragen wie z.B. Kinderbetreuung, Schulden (kommunale Eingliederungsleistungen) oder anderen bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) auftauchenden Fragen und Problematiken liegt während des gesamten Prozesses beim Jobcenter Ostalbkreis. Ebenso werden die passiven Leistungen (Bürgergeld, Kosten der Unterkunft) weiterhin durch das Jobcenter ausgezahlt.
Im Rahmen der neu zu gestaltenden bzw. anzupassenden Prozesse werden das Jobcenter Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit Aalen im Sinne der Kundinnen und Kunden eng zusammenarbeiten. Zum Ende der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme bleibt das Jobcenter für das Absolventenmanagement und die Vermittlung in Arbeit zuständig.
Ausrichtung der Zusammenarbeit an folgenden Zielen
Es gibt eine gemeinsame Verantwortung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem SGB II im Ostalbkreis. Daher wird der Prozess soweit wie möglich an der Kundenperspektive ausgerichtet.
Das Jobcenter Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit Aalen haben sich bereits darauf verständigt, dass der überwiegende Teil der Beratung und Prüfung der Fördervoraussetzungen im Jobcenter erfolgen soll. Es soll mit einer Sprache gegenüber den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und im Bedarfsfall zunächst miteinander gesprochen werden. Bei einem Dissens über Art und Umfang des Förderbedarfs gehen die Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit und des Jobcenters aufeinander zu und suchen im Rahmen von Fallbesprechungen und gemeinsamen Beratungen nach Lösungen. Bei weiteren Unstimmigkeiten ist ein lokaler „Kommunikations- und Einigungsmechanismus“ durch die Führungskräfte vorgesehen.
Im Weiteren wurden die Prozesse trotz unvermeidbarer zusätzlicher Schnittstellen effektiv und effizient ausgestaltet.
Schematische Darstellung Prozess Übergang FbW
Änderungen bei der Betreuung und Förderung von Rehabilitanden (Reha)
Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im Leistungsbezug des SGB II, bei denen die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger ist, erfolgt die vollständige Beratung, Begleitung und Finanzierung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit Aalen.
Das Jobcenter bleibt während der Rehabilitationsmaßnahme für die sonstige aktive Betreuung und Förderung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Zahlung der passiven Leistungen sowie die Vermittlung in Arbeit zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierungsverantwortung für die über den 01. Januar 2025 hinauslaufenden Maßnahmen (Bestandsfälle) geht zum 01.01.2025 auf die Agentur für Arbeit über. Die Ausfinanzierung der zum Übergangszeitpunkt laufenden Maßnahmen erfolgt weiterhin durch das Jobcenter. Ebenfalls ist die Förderung von Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen in der Verantwortung durch das Jobcenter zu finanzieren, wenn die Weiterbildung erst im Jahr 2025 bewilligt wird oder beginnt, aber der entsprechende Bildungsgutschein im Jahr 2024 vom Jobcenter ausgehändigt wurde.
Für die Ausfinanzierung der laufenden Maßnahmen wurden dem Jobcenter Ostalbkreis bereits Mittel des Bundes im Eingliederungsbudget für 2025 zugeteilt.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Wible, Stellvertretende Geschäftsführerin gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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