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Vorlage - 215/2024  

 
 
Betreff: Verwendung der eingesparten Mittel für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (§16i SGB II) - Projekt "Wohnen" der Caritas Ost-Württemberg
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung
04.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt der Fortsetzung der Verwendung der eingesparten Mittel für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes

(§ 16i SGB II) für das Projekt „Wohnen“ der Caritas Ost-Württemberg für das Jahr 2025 zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation

 

Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde zum 01.01.2019 mit dem § 16i SGB II ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt, das zum Teil durch einen Passiv-Aktiv-Transfer finanziert wird. Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist, dass Mittel für „passive Leistungen“, also für das Bürgergeld und für Kosten der Unterkunft und Heizung, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, zusätzlich zur Förderung von SGB II-Beziehern herangezogen werden können.

 

Seitens des Bundes wird beim Bürgergeld die Möglichkeit eingeräumt, die durch die Förderung nach § 16i SGB II eingespart Finanzmittel in Form eines Pauschalbetrages für die Finanzierung der Förderung nach § 16i SGB II einzusetzen. In Abhängigkeit der Größe der Bedarfsgemeinschaft beträgt dieser Pauschalbetrag monatlich 800 €, 1.000 € oder 1.100 € pro Förderfall.

 

Auf kommunaler Seite beträgt die Einsparung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Durchschnitt rund 150 € pro Förderfall und Monat. Bei durchgängig rund 40 laufenden Förderfällen sind dies rund 72.000 € im Jahr. Diese Einsparung soll als kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer aktiviert und zur Unterstützung von anderen Leistungsberechtigten im SGB II eingesetzt werden.

 

Davon sollen 2025 Fördermittel in Höhe von 18.000 Euro zur Kofinanzierung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd bereitgestellt werden. Rund 50.000 € sollen im kommenden Jahr für die Beratung von SGB II-Kunden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung des Ostalbkreises und der Caritas Ost-Württemberg für das Projekt „Wohnen“ eingesetzt werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 05.12.2019 wurde der Finanzierung des Projekts bis Ende 2024 aus den eingesparten KdU-Mitteln einstimmig zugestimmt.

 

II. Zielsetzung und Inhalt

 

Wohnraumsuche und Wohnraumsicherung sind überdurchschnittlich häufig Thema in den Beratungsgesprächen bei Integrations- oder Leistungsberatern im Jobcenter Ostalbkreis. Eine nicht gesicherte bzw. eine zu teure Unterkunft und die damit verbundene Suche ist für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln und oftmals einhergehenden weiteren Hemmnissen (Alleinerziehung, Krankheit, ungepflegtes Äußeres) eine schwer zu überwindende Hürde im Alltag. Sie führt allzu oft zu Resignation und noch größeren finanziellen Einbußen (z.B. bei Verbleib in einer zu teuren Wohnung).

 

Ziel des Projekts „Wohnen“ ist es, Leistungsempfänger nach dem SGB II bei der Sicherung des bisherigen Wohnraums oder bei der Suche nach neuem, angemessenen Wohnraum zu unterstützen. Resignation, Ängste und Vorurteile sollen abgebaut werden, so dass bestenfalls eine Stabilisierung der Lebensumstände erfolgt und die Integration in den Arbeitsmarkt wieder in den Fokus rücken kann.

 

So erhalten SGB II Empfänger, die im Beratungsgespräch bei ihrem Integrations- oder Leistungsberater erstmalig oder immer wieder von Problemen im Zusammenhang mit dem Thema Wohnen berichten, einen Gutschein ausgehändigt, mit welchem Sie unverbindlich und völlig freiwillig einen Beratungstermin bei der Caritas Ost-Württemberg vereinbaren können.

Hierzu beschäftigt die Caritas Ost-Württemberg aktuell zwei Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 75 %. Mithilfe einer Checkliste stellt das Jobcenter und die Caritas sicher, dass keine wichtigen Informationen oder gar ein Kunde unterwegs verloren geht.

 

Coaching bei Bewerbungsschreiben für eine Wohnung, persönliches Auftreten bei einer Wohnungsbesichtigung, aber auch Hilfestellung bei der Suche nach vorhandenem Wohnraum können Bausteine der Beratung sein. Auch die anschließende Begleitung des Umzuges und die Pflichten als Mieter stehen im Fokus der Beratungsarbeit.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist, die Betroffenen bei der Suche nach einem neuen Wohnraum in der angespannten Wohnungssituation zu coachen. Unterstützend wurde dazu ein Workshop (jeweils 3 Module: „Die Wohnungssuche“ – „Das Mietverhältnis“ – „Eingezogen- und jetzt?“) mit dazugehörigem Workbook für die Teilnehmenden entwickelt. Zudem wurde ein Konzept für ehrenamtliche „Wohnbegleiter“ ausgearbeitet.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.06.2024 wurden 187 Gutscheine durch das Jobcenter

Ostalbkreis für SGB II Kunden ausgestellt, daraus resultierten insgesamt 110 Erstberatungsgespräche bei der Caritas.

Der Schwerpunkt in der Beratungsarbeit lag bei der Wohnraumsuche und der Mietvertragskündigung. Mietschulden, Energieschulden und Räumungsklagen spielten dagegen eher eine untergeordnete Rolle.

Die Teilnehmenden waren überwiegend alleinstehend oder alleinerziehend. Insgesamt waren jedoch auch 200 Kinder in den Bedarfsgemeinschaften mit betroffen.

 

III. Fazit

 

Knapp bemessener Wohnraum und steigende Mietpreise führen zu einem hohen Konkurrenzkampf um verfügbare Wohnungen, was vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen, wie Bürgergeldempfängern, den Zugang zu angemessenem Wohnraum erschwert. Nicht zuletzt hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Flüchtlingsbewegung seit März 2022 die Lage auf dem Wohnungsmarkt nochmals drastisch verschärft.

 

Durch den Einsatz von eingesparten kommunalen Mitteln im Rahmen des § 16i SGB II können hier nun in Zusammenarbeit mit der Caritas Ost-Württemberg SGB II-Kunden individuell beraten und begleitet werden, wenn es darum geht, den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu finden oder aber auch vorhandenen Wohnraum zu erhalten.

Resignation, Vorurteile und Ängste sollen abgebaut und aufgebrochen werden. Durch die Stabilisierung der Lebensumstände kann die Integration in den Arbeitsmarkt wieder in den Vordergrund rücken.

 

Dieses Konzept ergänzt die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung „Kirchliche Wohnrauminitiative der Caritas Ost-Württemberg“ des Landkreises mit der Caritas Ost-Württemberg vom 10.12.2018.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung der Beratung und Unterstützung von wohnungssuchenden SGB II-Kunden durch die Caritas Ost-Württemberg erfolgt durch die Verwendung der eingesparten Kosten der Unterkunft im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers. Hierfür werden innerhalb des Ansatzes unter dem Produkt 31.20.01.02.00 „Wohnraumbeschaffung“ im Jahr 2025 50.000 € für das Projekt Wohnen im Haushalt des Jobcenters Ostalbkreis eingeplant.

 

     


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Wible, Stellvertretende Geschäftsführerin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat