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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung mit Straßen- und Radwegeprogramm
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Di, 10.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
148/2024  
Ö 4  
Nachhaltige Mobilität im Ostalbkreis    
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Fortschreibung des Radverkehrskonzepts für den Ostalbkreis - Vorstellung und Beschluss
Enthält Anlagen
146/2024  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
ÖPNV-Entwicklungen im Bereich Lorch und Schwäbisch Gmünd - Linien X93 und 932
145/2024  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Radwege- und Straßenbau im Ostalbkreis    
Ö 6  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2025 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
139/2024  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
     
  2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird zugestimmt.
     
  3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
     
  1.     Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:
     

für 9 Säcke

30 l Füllraum

148,80 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

150,80 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

160,80 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

180,60 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

240,20 €

je Abfallgefäß mit

660l Füllraum

904,80 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

1.055,60 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

1.658,80 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

3 m³ Füllraum

4.524,15 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

5 m³ Füllraum

7.540,25 €

für Müllgemeinschaften mit  2 Haushalten

 

256,90 €

für Müllgemeinschaften mit  3 Haushalten

 

377,90 €

für Müllgemeinschaften mit  4 Haushalten

 

498,90 €

 

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3, § 30 Abs. 3 AWS) werden wie folgt neu festgesetzt:

 

je Sack mit

30 l Füllraum

1,80 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

3,60 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

4,80 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

7,20 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

14,40 €

je Abfallgefäß mit

660l Füllraum

39,65 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

46,25 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

66,10 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

3 m³ Füllraum

180,20 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

5 m³ Füllraum

300,30 €

 

 

  1. Die Gebühr für die Benutzung der vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll beträgt 4,30 € (§ 29 Abs. 4 AWS).
     
  2.  Die Gebühr für die mit dem Sperrmüll-, dem Schrott- oder dem Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Entsorgungsschein (- scheck) beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).
     
  3. Der Gebührensatz für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleibt unverändert.
     
  4. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 und 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

bis 30 l

4,30 €

> 30 l bis 50 l

5,45 €

> 50 l bis 100 l

11,00 €

> 100 l bis 200 l

21,80 €

> 200 l bis 500 l

42,50 €

> 500 l bis 1 m³

78,75 €

Pkw- u.a. Reifen ohne Felge

4,80 €

mit Felge

7,75 €

Traktor- und LKW-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

30,40 €

 

 

 

 

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

1,90 €

> 50 l bis 100 l

3,80 €

> 100 l bis 200 l

7,60 €

> 200 l bis 500 l

32,10 €

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2025 beläuft sich auf 157.678,07 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 412.458 € als Einnahme zugeführt.
     
  2. Im Hausmüllbereich wird ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von 299.357,00 € abgedeckt. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Jahresüberschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 8.490,11 € vereinnahmt, sowie ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2021 in Höhe von 8.490,11 € abgedeckt.

 

II.  Die in Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung,               Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.10.2024               wird beschlossen.

 

   
    10.09.2024 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, zu.

   
    24.09.2024 - Kreistag
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung, zu.

Ö 7  
Enthält Anlagen
Erstellung des integrierten Vorreiterkonzepts für eine klimaneutrale Landkreisverwaltung und einen klimaneutralen Landkreis - Erste Ergebnisse und weiteres Vorgehen    
Ö 8  
Vertretung des Ostalbkreises in der Breitband Ostalb KAöR
156/2024  
Ö 9  
Vergabe der Verlegung von Leerrohren mit Glasfasereinzug auf einer Teilstrecke des kreisweiten Backbone-Netzes von Ellwangen nach Rattstadt
Enthält Anlagen
155/2024  
Ö 10  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 11  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 12  
Frageviertelstunde